SKR03 in SKR04 umrechnen: die vollständige Umschlüsselungstabelle
Umschlüsselungstabelle SKR03 zu SKR04 und zurück: 84 Kontenpaare nach Bilanz- und GuV-Bereichen gruppiert, mit amtlicher DATEV-Bezeichnung, dazu die Nummern, die in beiden Rahmen etwas anderes bedeuten.
Überblick
Wer Buchungen, Salden oder einen DATEV-Export von einem Kontenrahmen in den anderen übertragen will, braucht eine Übersetzung Konto für Konto. Eine Formel gibt es nicht: Die Nummern des SKR03 lassen sich nicht durch Addieren oder Verschieben in die Nummern des SKR04 überführen.
Der Grund liegt in den Gliederungsprinzipien. Der SKR03 sortiert nach dem betrieblichen Prozess, der SKR04 nach der Reihenfolge des Jahresabschlusses. Damit landen dieselben Sachverhalte in völlig unterschiedlichen Kontenklassen: Erlöse liegen im SKR03 in Klasse 8 und im SKR04 in Klasse 4, der laufende Aufwand im SKR03 in Klasse 4 und im SKR04 in den Klassen 6 und 7.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Umschlüsselung geht nur Konto für Konto, es gibt keine Rechenregel zwischen den Nummern
- ✓ Etliche Nummern existieren in beiden Rahmen mit anderer Bedeutung, etwa 1200, 1800, 2100 und 4970
- ✓ Ein paar SKR03-Konten haben kein direktes Gegenstück, etwa die Bestandskonten der Klasse 7
- ✓ Ein Wechsel des Kontenrahmens gehört an den Beginn eines Geschäftsjahres, nicht mittendrin
Warum dieselbe Nummer zweimal etwas anderes heißt
Beide Kontenrahmen nutzen den Nummernraum 0000 bis 9999 vollständig aus. Da sie ihn unterschiedlich aufteilen, trifft man immer wieder auf Nummern, die in beiden Rahmen belegt sind und dort Gegensätzliches bedeuten. Das ist die häufigste Fehlerquelle beim Umschlüsseln, denn die Buchung sieht auf beiden Seiten plausibel aus.
| Nummer | Bedeutung im SKR03 | Bedeutung im SKR04 |
|---|---|---|
| 1200 | Bank | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Kasse |
| 1780 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | LZB-Guthaben |
| 1800 | Privatentnahmen allgemein | Bank |
| 2100 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | Privatentnahmen allgemein |
| 3730 | Erhaltene Skonti | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer |
| 4100 | Löhne und Gehälter | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG |
| 4120 | Gehälter | Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG |
| 4400 | zur freien Verfügung, kein Standardkonto | Erlöse 19 % USt |
| 4970 | Nebenkosten des Geldverkehrs | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
Was das anrichten kann, zeigt die 4400. Wird ein Betrag aus einem SKR03-Bestand unverändert in eine SKR04-Buchhaltung übernommen, landet er auf einem Automatikkonto für Erlöse mit 19 % Umsatzsteuer. Die Buchhaltung rechnet dann eine Umsatzsteuer heraus, die es im Ausgangsbeleg nie gab. Umgekehrt wird aus einem Zinsaufwand auf 2100 beim Wechsel in den SKR04 eine Privatentnahme, was den Gewinn erhöht statt ihn zu mindern.
Die Umschlüsselungstabelle
Die Tabelle ist nach Bereichen des Abschlusses gruppiert. Die Bezeichnungen sind die DATEV-Bezeichnungen aus den Kontenrahmen-Formularen Art.-Nr. 11174 (SKR03) und Art.-Nr. 11175 (SKR04), jeweils Ausgabestand 2026-01-01. Jede Nummer führt auf die Detailseite des Kontos mit Buchungsbeispielen.
Anlagevermögen
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 0010 | 0100 | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte |
| 0027 | 0135 | EDV-Software |
| 0160 | 0330 | Bauten auf fremden Grundstücken |
| 0200 | 0400 | Technische Anlagen und Maschinen |
| 0299 | 0780 | Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen |
| 0320 | 0520 | Pkw |
| 0410 | 0635 | Geschäftsausstattung |
| 0510 | 0820 | Beteiligungen |
| 0525 | 0900 | Wertpapiere des Anlagevermögens |
Eigenkapital, Rücklagen und Privatkonten
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 0800 | 2900 | Gezeichnetes Kapital |
| 0840 | 2920 | Kapitalrücklage |
| 0855 | 2960 | Andere Gewinnrücklagen |
| 0860 | 2970 | Gewinnvortrag vor Verwendung |
| 1800 | 2100 | Privatentnahmen allgemein |
| 1890 | 2180 | Privateinlagen |
Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 0950 | 3000 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
| 0955 | 3020 | Steuerrückstellungen |
| 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen |
| 0980 | 1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung |
| 0990 | 3900 | Passive Rechnungsabgrenzung |
Finanzkonten, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 1000 | 1600 | Kasse |
| 1200 | 1800 | Bank |
| 1360 | 1460 | Geldtransit |
| 1400 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 1500 | 1300 | Sonstige Vermögensgegenstände |
Umsatzsteuer und Vorsteuer
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 1571 | 1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
| 1574 | 1404 | Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
| 1576 | 1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
| 1771 | 3801 | Umsatzsteuer 7 % |
| 1774 | 3804 | Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
| 1776 | 3806 | Umsatzsteuer 19 % |
| 1780 | 3820 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
Verbindlichkeiten
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 0630 | 3150 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
| 0700 | 3400 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
| 1600 | 3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
| 1700 | 3500 | Sonstige Verbindlichkeiten |
| 1710 | 3250 | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
| 1740 | 3720 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
| 1741 | 3730 | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer |
Wareneingang, Fremdleistungen und Bestände
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 3100 | 5900 | Fremdleistungen |
| 3300 | 5300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer |
| 3400 | 5400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer |
| 3730 | 5730 | Erhaltene Skonti |
| 3970 | kein Gegenstück | Bestand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
| 7050 | kein Gegenstück | Unfertige Erzeugnisse (Bestand) |
| 7110 | kein Gegenstück | Fertige Erzeugnisse (Bestand) |
Personalaufwand
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 4100 | 6000 | Löhne und Gehälter |
| 4110 | 6010 | Löhne |
| 4120 | 6020 | Gehälter |
| 4130 | 6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen |
| 4138 | 6120 | Beiträge zur Berufsgenossenschaft |
| 4140 | 6130 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
Raumkosten, Fahrzeuge, Werbung und Reisen
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 4210 | 6310 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
| 4240 | 6325 | Gas, Strom, Wasser |
| 4260 | 6335 | Instandhaltung betrieblicher Räume |
| 4360 | 6400 | Versicherungen |
| 4500 | 6500 | Fahrzeugkosten |
| 4520 | 6520 | Fahrzeug-Versicherungen |
| 4530 | 6530 | Laufende Fahrzeug-Betriebskosten |
| 4600 | 6600 | Werbekosten |
| 4650 | 6640 | Bewirtungskosten |
| 4660 | 6650 | Reisekosten Arbeitnehmer |
| 4670 | 6670 | Reisekosten Unternehmer |
Abschreibungen
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 4822 | 6200 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
| 4830 | 6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen |
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 4910 | 6800 | Porto |
| 4920 | 6805 | Telefon |
| 4930 | 6815 | Bürobedarf |
| 4940 | 6820 | Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) |
| 4950 | 6825 | Rechts- und Beratungskosten |
| 4955 | 6830 | Buchführungskosten |
| 4970 | 6855 | Nebenkosten des Geldverkehrs |
Zinsen und sonstige Steuern
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 2100 | 7300 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
| 2650 | 7100 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
| 4510 | 7685 | Kfz-Steuer |
Erlöse und Erträge
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung (DATEV) |
|---|---|---|
| 8100 | 4100 | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG |
| 8120 | 4120 | Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG |
| 8125 | 4125 | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG |
| 8192 | 4184 | Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG |
| 8300 | 4300 | Erlöse 7 % USt |
| 8400 | 4400 | Erlöse 19 % USt |
| 8603 | 4830 | Sonstige betriebliche Erträge |
| 8730 | 4730 | Gewährte Skonti |
| 8820 | 4845 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
Konten ohne direktes Gegenstück
Nicht jede Zeile lässt sich eins zu eins übersetzen. Die Bestandskonten der SKR03-Klasse 7, etwa 7050 für unfertige und 7110 für fertige Erzeugnisse, haben im SKR04 kein gleichnamiges Einzelkonto in dieser Systematik. Dasselbe gilt für 3970.
Für solche Fälle gilt: nicht auf eine ähnlich klingende Nummer schätzen, sondern im Kontenrahmen-Formular des Zielrahmens nachschlagen oder die Kanzlei fragen. Eine falsch geratene Zuordnung fällt in der laufenden Buchhaltung nicht auf und erst beim Abschluss oder in der Betriebsprüfung.
Wechsel des Kontenrahmens
Kein Gesetz schreibt vor, welchen Kontenrahmen ein Betrieb verwendet. Vorgeschrieben ist nur die ordnungsmäßige Buchführung selbst: Nach § 238 Abs. 1 HGB muss ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können. Ein Wechsel ist damit erlaubt, er muss nur sauber dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Praktisch gehört er an den Beginn eines Geschäftsjahres. Dafür sprechen drei Gründe:
- Saldenvorträge. Beim Jahreswechsel werden die Bilanzwerte ohnehin neu vorgetragen. Genau an dieser Stelle lassen sich die Beträge auf die neuen Kontonummern legen, ohne dass ein laufendes Konto zwei Nummern trägt.
- Vergleichbarkeit. Wird mitten im Jahr gewechselt, enthält dasselbe Geschäftsjahr Umsätze auf zwei verschiedenen Kontensystematiken. Summen- und Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertung und Vorjahresvergleich werden dann unbrauchbar.
- Umsatzsteuer. Die Zuordnung der Erlös- und Vorsteuerkonten zu den Kennzahlen der Voranmeldung hängt am Kontenrahmen. Ein Wechsel innerhalb eines Voranmeldungszeitraums erhöht das Risiko, dass Umsätze doppelt oder gar nicht gemeldet werden.
Vor dem Wechsel gehören außerdem die Eröffnungsbilanzwerte umgeschlüsselt, und zwar vollständig: jedes Bestandskonto mit Saldo, nicht nur die großen Positionen. Anlagenbuchhaltung, offene Posten aus Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Sonderkonten wie Privatentnahmen brauchen dabei besondere Aufmerksamkeit, weil sie im SKR03 und im SKR04 in unterschiedlichen Klassen liegen.
Bei diesem Schritt sollte die Kanzlei von Anfang an eingebunden sein. Sie kennt die Kontenzuordnung, die bisher für Abschluss und E-Bilanz verwendet wurde, und sie muss die Buchführung nach dem Wechsel weiterverarbeiten können. Ein Wechsel, den man ihr erst mit der ersten Übergabe des Jahres mitteilt, kostet mehr Zeit, als er spart.
Häufige Fragen
Was ist 1740 SKR03 in SKR04?
1740 heißt im SKR03 “Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt”. Im SKR04 ist das die 3720.
Was ist 4970 SKR03 in SKR04?
4970 sind im SKR03 die “Nebenkosten des Geldverkehrs”, also Kontoführungsgebühren und ähnliche Bankkosten. Im SKR04 ist das die 6855. Achtung: Die Nummer 4970 existiert im SKR04 ebenfalls, dort steht sie für Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen.
Was ist 4120 SKR03 in SKR04?
4120 sind im SKR03 die “Gehälter”. Im SKR04 ist das die 6020. Im SKR04 bezeichnet 4120 dagegen steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG.
Was ist 1780 SKR03 in SKR04?
1780 sind im SKR03 die “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen”. Im SKR04 ist das die 3820.
Was ist Konto 4100 SKR03 in SKR04?
4100 heißt im SKR03 “Löhne und Gehälter”, im SKR04 ist das die 6000. Die Nummer 4100 gibt es im SKR04 auch, sie steht dort für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG.
Was ist 3730 SKR04 in SKR03?
3730 sind im SKR04 die “Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer”. Im SKR03 ist das die 1741. Die Nummer 3730 bedeutet im SKR03 etwas anderes, nämlich erhaltene Skonti.
Gibt es eine Umrechnungsformel zwischen SKR03 und SKR04?
Nein. Die Zuordnung ist eine Tabelle, keine Rechnung. Wer eine Faustregel sucht, kommt schnell auf die Beispiele oben, bei denen dieselbe Nummer in beiden Rahmen belegt ist und Gegensätzliches bedeutet.
Quellen
- DATEV eG: DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Standardkontenrahmen - Prozessgliederungsprinzip (SKR 03), Art.-Nr. 11174, Ausgabestand 2026-01-01
- DATEV eG: DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Standardkontenrahmen - Abschlussgliederungsprinzip (SKR 04), Art.-Nr. 11175, Ausgabestand 2026-01-01
- DATEV eG: DATEV-Standardkontenrahmen (Gliederungsprinzipien)
- § 238 HGB, abgerufen über gesetze-im-internet.de