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SKR03 Ertrag Umsatzerlöse

Konto 8400

Erlöse 19% USt

Kontonummer

8400

Kontoart

Ertrag

Kategorie

Umsatzerlöse

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR04
4400
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Zusammenfassung

Das Buchungskonto 8400 “Erlöse 19% USt” im SKR03-Kontenrahmen dient der Erfassung von Umsatzerlösen, die dem regulären Umsatzsteuersatz von 19% unterliegen. Als Ertragskonto ist es zentral für die Verbuchung von Einnahmen aus Warenverkäufen und Dienstleistungen, die an Kunden im Inland erbracht werden und der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die korrekte Anwendung dieses Kontos ist entscheidend für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Jahresumsatzsteuererklärung. Entsprechende Konten in anderen Kontenrahmen sind 4400 (SKR04) und 5000 (SKR05).

Verwendungszweck

Das Konto “Erlöse 19% USt” (8400 SKR03, 4400 SKR04, 5000 SKR05) wird verwendet, um alle Einnahmen zu verbuchen, auf die der reguläre Umsatzsteuersatz von derzeit 19% anfällt. Dies umfasst typischerweise den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb Deutschlands, sofern keine abweichenden Regelungen (z.B. Kleinunternehmerregelung) oder ermäßigte Steuersätze (z.B. für bestimmte Lebensmittel oder kulturelle Leistungen) zur Anwendung kommen.

Beispiele:

  • Verkauf von Elektronikartikeln im Einzelhandel
  • Erbringung von Beratungsleistungen durch ein Consulting-Unternehmen
  • Verkauf von Möbeln
  • Einnahmen aus Reparaturdienstleistungen

Das Konto dient dazu, die Umsatzerlöse korrekt in der Buchhaltung abzubilden und die Umsatzsteuerpflicht gegenüber dem Finanzamt transparent zu dokumentieren. Es ermöglicht eine klare Trennung zwischen Nettoerlösen und der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

Steuerliche Aspekte

Die Erfassung der Erlöse über das Konto 8400 (SKR03), 4400 (SKR04) oder 5000 (SKR05) muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) entsprechen. Dies beinhaltet, dass alle Buchungen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen müssen. Die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer ist von besonderer Bedeutung, da die vereinnahmte Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen ist.

Die auf diesem Konto erfassten Umsätze sind relevant für die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie für die jährliche Umsatzsteuererklärung. Eine fehlerhafte Buchung kann zu Nachforderungen oder sogar zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in der Umsatzsteuergesetzgebung zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.

Hinweis zur Kleinunternehmerregelung: Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§ 19 UStG), dürfen keine Umsatzsteuer erheben und müssen ihre Umsätze auf einem separaten Konto (z.B. “Erlöse steuerfrei”, SKR03: 8100, SKR04: 4100, SKR05: 5400) verbuchen. Die Kleinunternehmergrenze liegt im Jahr 2025 bei einem Vorjahresumsatz von 22.000 €.

Buchungsbeispiele

Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie das Konto “Erlöse 19% USt” in verschiedenen Szenarien verwendet wird.

Wichtig: Die Buchungssätze sind beispielhaft und können je nach konkretem Sachverhalt variieren.

Beispiel 1: Verkauf von Waren (Barzahlung)

Ein Einzelhändler verkauft Waren im Wert von 1.000 € netto. Der Kunde bezahlt bar.

KontoSKR03SKR04SKR05SollHaben
Kasse1000160010001.190,00 €
Erlöse 19% USt8400440050001.000,00 €
Umsatzsteuer 19%177638063730190,00 €

Buchungssatz: Soll Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) / 1000 (SKR05) 1.190,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 1.000,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 190,00 €

Beispiel 2: Erbringung von Dienstleistungen (auf Rechnung)

Ein Beratungsunternehmen stellt eine Rechnung über 500 € netto für erbrachte Dienstleistungen.

KontoSKR03SKR04SKR05SollHaben
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen140012001360595,00 €
Erlöse 19% USt840044005000500,00 €
Umsatzsteuer 19%17763806373095,00 €

Buchungssatz: Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 (SKR03) / 1200 (SKR04) / 1360 (SKR05) 595,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 500,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 95,00 €

Beispiel 3: Abonnement-Service (monatliche Rechnung)

Ein Unternehmen stellt monatlich 200 € netto für einen Wartungsvertrag in Rechnung.

KontoSKR03SKR04SKR05SollHaben
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen140012001360238,00 €
Erlöse 19% USt840044005000200,00 €
Umsatzsteuer 19%17763806373038,00 €

Buchungssatz: Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 (SKR03) / 1200 (SKR04) / 1360 (SKR05) 238,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 200,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 38,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Umsatzsteuerberechnung: Der Umsatzsteuersatz von 19% muss korrekt auf den Nettobetrag aufgeschlagen werden.
  • Nicht korrekte Zuordnung von Erlösen: Die Erlöse müssen dem korrekten Konto (8400, 4400, 5000 oder einem anderen Erlöskonto mit abweichendem Steuersatz) zugeordnet werden.
  • Verspätete Buchungen: Umsätze sollten zeitnah erfasst werden, um Inkonsistenzen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu vermeiden.
  • Vergessene Verbuchung von Gutschriften: Gutschriften müssen ebenfalls korrekt auf den Erlöskonten abgebildet werden, um den Umsatz korrekt darzustellen.
  • Fehler bei der Rechnungsstellung: Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können zu Problemen bei der Umsatzsteuerprüfung führen.
  • Vermischung mit ermäßigten Steuersätzen: Erlöse, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, dürfen nicht über dieses Konto gebucht werden (siehe Konto 8300 SKR03, 4300 SKR04, 5005 SKR05).

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Schulung: Halten Sie sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig über Änderungen im Umsatzsteuerrecht und in der Buchhaltung auf dem Laufenden.
  • Kontrollmechanismen: Implementieren Sie interne Kontrollmechanismen, um Fehler bei der Erfassung von Erlösen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
  • Softwarelösungen nutzen: Verwenden Sie Buchhaltungssoftware, die automatisch die korrekten Steuersätze anwendet und Buchungen GoBD-konform erfasst.
  • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen ordnungsgemäß dokumentiert und Belege archiviert werden, um bei Prüfungen durch das Finanzamt gerüstet zu sein.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um fehlerhafte Buchungen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
  • Klare Rechnungsstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten (Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuernummer, etc.).

## Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar:
- [Steuerfreie Umsätze](/lexikon/glossar/steuerfreie-umsaetze "Steuerfreie Umsätze - Definition und Bedeutung")
- [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer "Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung")