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SKR03ErtragUmsatzerlöse

Konto 8400

Erlöse 19 % USt

Kontonummer

8400

Kontoart

Ertrag

Kategorie

Umsatzerlöse

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 8400 “Erlöse 19 % USt” ist im SKR03 ein Ertragskonto und für die meisten Betriebe das meistbebuchte Konto überhaupt. Darauf laufen die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen. In der Gewinn- und Verlustrechnung steht der Saldo an erster Stelle unter den Umsatzerlösen. Im SKR04 führt DATEV dieselbe Position auf Konto 4400.

Verwendungszweck

Auf 8400 gehört der Nettoerlös jedes steuerpflichtigen Inlandsumsatzes zum Regelsteuersatz von 19 %. Die zugehörige Umsatzsteuer gehört nicht hierher, sondern auf 1776.

8400 ist ein Automatikkonto. Man bucht den Bruttobetrag darauf, und die Software zerlegt ihn in Nettoerlös und Steuer, mit der Gegenbuchung auf 1776. Das erspart die manuelle Rechnung und verhindert, dass Erlös und Steuer auseinanderlaufen. Wer die Steuer trotzdem selbst mitbucht, verdoppelt sie. Die Buchungsbeispiele unten zeigen den fertigen Buchungssatz, also Erlös und Steuer bereits getrennt, so wie er nach der Aufteilung im Journal steht. In einem Programm mit Automatikfunktion erfasst du dafür nur die Bruttozeile auf dem Automatikkonto, nicht zusätzlich die Steuerzeile.

Nicht auf 8400 gehören Umsätze mit einem anderen Steuerstatus. Der ermäßigte Satz läuft über 8300, steuerfreie Ausfuhren nach § 4 Nr. 1a UStG über 8120, innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG über 8125, Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG über 8337. Der Steuerstatus folgt aus dem Sachverhalt, nicht aus der Gewohnheit.

Erlösschmälerungen werden nicht gegen 8400 gebucht, sondern auf eigenen Konten erfasst: 8720 “Erlösschmälerungen 19 % USt” für Rabatte und Gutschriften, 8736 “Gewährte Skonti 19 % USt” für Skontoabzüge der Kunden. So bleibt der Bruttoumsatz in der Auswertung sichtbar.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 8300 Erlöse 7 % USt: für Umsätze zum ermäßigten Steuersatz, mit dem Steuerkonto 1771.
  • 8120 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG: für Ausfuhrlieferungen in Drittländer.
  • 8125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG: für Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten.
  • 8720 Erlösschmälerungen 19 % USt: für Rabatte, Boni und Gutschriften, statt einer Minderung auf 8400.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Ausgangsrechnung an einen Kunden

Eine Rechnung über 10.000,00 EUR netto zuzüglich 1.900,00 EUR Umsatzsteuer wird gestellt.

Soll Haben Betrag
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8400 Erlöse 19 % USt 10.000,00 EUR
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1776 Umsatzsteuer 19 % 1.900,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung: 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 4400 Erlöse 19 % USt 10.000,00 EUR sowie an 3806 Umsatzsteuer 19 % 1.900,00 EUR.

Beispiel 2: Barverkauf

Ein Kunde zahlt 238,00 EUR brutto in bar.

Soll Haben Betrag
1000 Kasse 8400 Erlöse 19 % USt 200,00 EUR
1000 Kasse 1776 Umsatzsteuer 19 % 38,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung: 1600 Kasse an 4400 Erlöse 19 % USt 200,00 EUR sowie an 3806 Umsatzsteuer 19 % 38,00 EUR.

Beispiel 3: Kunde zieht Skonto

Der Kunde zahlt die Rechnung aus Beispiel 1 unter Abzug von 2 % Skonto.

Soll Haben Betrag
1200 Bank 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.662,00 EUR
8736 Gewährte Skonti 19 % USt 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 200,00 EUR
1776 Umsatzsteuer 19 % 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38,00 EUR

Im SKR04 laufen die Buchungen über 1800 Bank, 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 4736 Gewährte Skonti 19 % USt und 3806 Umsatzsteuer 19 %.

Steuerliche Aspekte

§ 12 Abs. 1 UStG legt den Regelsteuersatz auf “19 Prozent der Bemessungsgrundlage” fest. Er gilt für alle steuerpflichtigen Umsätze, für die das Gesetz keinen ermäßigten Satz und keine Befreiung vorsieht.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung erscheint der Nettoerlös von 8400 als Bemessungsgrundlage in Kennzahl 81. Die Kennzahl wird also aus dem Erlöskonto abgeleitet, nicht aus dem Steuerkonto. Deshalb ist die Kontenwahl kein Schönheitsthema: Ein Umsatz auf dem falschen Erlöskonto führt zu einer falschen Voranmeldung, auch wenn die abgeführte Steuer rechnerisch stimmt.

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit Ausführung der Leistung, unabhängig davon, ob der Kunde gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung erst mit der Vereinnahmung; die Steuer läuft dann zunächst über 1766 “Umsatzsteuer nicht fällig 19 %”.

Mindert sich das Entgelt nachträglich durch Skonto, Rabatt oder Rückabwicklung, ist die Steuer nach § 17 UStG zu berichtigen. Rechnungen und Kassenaufzeichnungen unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und müssen nach GoBD einzeln nachvollziehbar sein.

Häufige Fehler

  • Bruttobetrag als Nettoerlös gebucht: Ohne Automatikkonto oder ohne Steuerschlüssel erscheint der Umsatz um 19 % zu hoch und die Steuerschuld fehlt.
  • Steuer zusätzlich manuell gebucht: Auf einem Automatikkonto erzeugt das die doppelte Umsatzsteuer.
  • Steuerfreie Umsätze auf 8400 gebucht: Eine Ausfuhr oder eine innergemeinschaftliche Lieferung wird dann als 19-%-Umsatz gemeldet und die Steuer entsteht, obwohl sie nicht schuldet.
  • Gemischte Rechnung auf ein Konto: Positionen mit 7 % gehören auf 8300. Sonst stimmen Kennzahl 81 und Kennzahl 86 beide nicht.
  • Erlösminderung direkt gegen 8400 gebucht: Rabatte und Skonti gehören auf 8720 und 8736, damit der Bruttoumsatz auswertbar bleibt.

FAQ

Welches Konto entspricht 8400 im SKR04?

Im SKR04 ist es das Konto 4400 “Erlöse 19 % USt”. Auch das Steuerkonto ist gespiegelt: 1776 im SKR03, 3806 im SKR04. Für den ermäßigten Satz stehen 8300 und 1771 den SKR04-Konten 4300 und 3801 gegenüber.

Warum muss ich die Umsatzsteuer nicht selbst buchen?

Weil 8400 ein Automatikkonto ist. Es kennt seinen Steuersatz und erzeugt die Gegenbuchung auf 1776 selbst. Wer die Steuer zusätzlich von Hand erfasst, bucht sie doppelt. Manuelle Eingriffe bleiben Korrekturen nach § 17 UStG vorbehalten.

Was gehört auf 8400 und was auf ein steuerfreies Erlöskonto?

Entscheidend ist der Steuerfall des Umsatzes, nicht der Rechnungsbetrag. Steuerpflichtige Inlandsumsätze zum Regelsteuersatz gehören auf 8400. Ausfuhrlieferungen in Drittländer laufen über 8120, innergemeinschaftliche Lieferungen über 8125, Reverse-Charge-Umsätze nach § 13b UStG über 8337. Jede dieser Gruppen hat eine eigene Kennzahl in der Voranmeldung.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.