Konto 1710
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
Kontonummer
1710
Kontoart
Passiva
Kategorie
Verbindlichkeiten
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 1710 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)” ist im SKR03 ein Passivkonto. Es hält Geld fest, das ein Kunde bezahlt hat, obwohl die Lieferung oder Leistung noch aussteht. Solange nicht geliefert ist, ist das keine Einnahme, sondern eine Schuld. In der Bilanz wird der Posten nach § 268 Abs. 5 HGB gesondert ausgewiesen. Im SKR04 führt DATEV dieselbe Position auf Konto 3250.
Verwendungszweck
Eine Anzahlung ist eine Vorleistung des Kunden. Sie sichert dem Lieferanten Liquidität, verschafft ihm aber noch keinen Ertrag: Erst wenn die Leistung erbracht ist, wird aus der Verbindlichkeit ein Umsatzerlös. Bis dahin steht der Betrag auf 1710.
Typisch ist das bei längeren Auftragsläufen. Der Anlagenbauer bekommt bei Auftragserteilung ein Drittel, bei Lieferung ein Drittel und nach Abnahme den Rest. Auch im Handwerk und bei Sonderanfertigungen sind Abschlagszahlungen üblich. Für den Kunden ist das der Preis für Verbindlichkeit, für den Lieferanten die Absicherung gegen einen Rückzieher.
Der SKR03 kennt Unterkonten nach Umsatzsteuer-Satz, weil Anzahlungen bereits versteuert werden müssen. Auf 1718 gehören mit 19 % versteuerte Anzahlungen, auf 1711 solche mit 7 %, auf 1714 die mit 0 %. Diese Trennung ist kein Luxus, sondern die Grundlage für eine korrekte Voranmeldung.
Nicht auf 1710 gehören vorab vereinnahmte Erträge mit bestimmtem Zeitbezug. Eine im Dezember gezahlte Jahresmiete für das Folgejahr ist passive Rechnungsabgrenzung auf 0990, keine Anzahlung.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten): Unterkonto für Anzahlungen, auf die bereits Umsatzsteuer abgeführt wurde.
- 0990 Passive Rechnungsabgrenzung: für Einnahmen, die Ertrag einer bestimmten künftigen Zeit sind, etwa Mieten oder Wartungspauschalen.
- 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt): für die Variante, bei der die Anzahlung direkt von den Vorräten abgezogen wird.
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten: für Verpflichtungen ohne Bezug zu einer Bestellung.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Anzahlung mit Umsatzsteuer vereinnahmen
Ein Kunde zahlt 11.900,00 EUR brutto als Abschlag auf einen Auftrag. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit der Vereinnahmung.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1200 Bank | 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) | 10.000,00 EUR |
| 1200 Bank | 1776 Umsatzsteuer 19 % | 1.900,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 1800 Bank an 3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 10.000,00 EUR sowie 1800 Bank an 3806 Umsatzsteuer 19 % 1.900,00 EUR.
Beispiel 2: Schlussrechnung nach Lieferung
Der Auftrag über 30.000,00 EUR netto wird geliefert und abgerechnet. Der gesamte Erlös wird eingebucht.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8400 Erlöse 19 % USt | 30.000,00 EUR |
| 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1776 Umsatzsteuer 19 % | 5.700,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 4400 Erlöse 19 % USt 30.000,00 EUR sowie an 3806 Umsatzsteuer 19 % 5.700,00 EUR.
Beispiel 3: Anzahlung mit der Forderung verrechnen
Die vereinnahmte Anzahlung wird gegen die Forderung aus der Schlussrechnung aufgelöst.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) | 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.000,00 EUR |
| 1776 Umsatzsteuer 19 % | 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.900,00 EUR |
Im SKR04 laufen die Buchungen entsprechend über 3272, 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 3806 Umsatzsteuer 19 %.
Steuerliche Aspekte
Der wichtigste Punkt steht in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG: “Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.” Die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung ist also sofort fällig, auch bei Sollversteuerung und auch wenn noch nichts geliefert wurde.
Daraus folgt die Pflicht zur Anzahlungsrechnung mit offen ausgewiesener Steuer. Ohne sie kann der Kunde keine Vorsteuer ziehen, und der eigene Ausweis in der Voranmeldung wird schwer nachvollziehbar.
In der Schlussrechnung müssen die bereits vereinnahmten Anzahlungen und die darauf entfallende Steuer abgesetzt werden. Wird das versäumt, weist die Rechnung Steuer doppelt aus, und der zu hoch ausgewiesene Betrag wird nach § 14c UStG geschuldet, bis die Rechnung berichtigt ist.
Handelsrechtlich verlangt § 268 Abs. 5 HGB den gesonderten Ausweis erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen. Anzahlungsrechnungen, Schlussrechnungen und Zahlungsbelege unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und müssen nach GoBD als zusammenhängender Vorgang nachvollziehbar sein.
Häufige Fehler
- Anzahlung als Erlös gebucht: Der Ertrag entsteht erst mit der Leistung. Ein Umsatz zu früh verzerrt Ergebnis und Kennzahlen.
- Umsatzsteuer erst mit der Schlussrechnung angemeldet: Sie entsteht schon mit der Vereinnahmung. Die verspätete Anmeldung kostet Verspätungs- und Säumniszuschläge.
- Anzahlung in der Schlussrechnung nicht abgesetzt: Dann steht die Steuer zweimal in den Rechnungen, und der Mehrbetrag wird nach § 14c UStG geschuldet.
- Verwechslung mit passiver Rechnungsabgrenzung: Ohne bestimmten künftigen Zeitraum liegt eine Anzahlung vor, mit Zeitraum eine Abgrenzung auf 0990.
- Anzahlung nach Auftragsstorno stehen gelassen: Wird der Auftrag nicht ausgeführt, ist der Betrag zurückzuzahlen und die Umsatzsteuer nach § 17 UStG zu berichtigen.
FAQ
Welches Konto entspricht 1710 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 3250 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)”. Auch die Unterkonten nach Steuersatz sind gespiegelt: 3272 statt 1718 für 19 %, 3260 statt 1711 für 7 %, 3264 statt 1714 für 0 %.
Wann muss ich die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung abführen?
Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingegangen ist. Das gilt auch für Unternehmen mit Sollversteuerung, für die sonst der Leistungszeitpunkt maßgeblich wäre. Die Anzahlungsrechnung mit offenem Steuerausweis sollte deshalb zeitnah erstellt werden.
Was passiert, wenn der Auftrag storniert wird?
Die Anzahlung wird zurückgezahlt, und die abgeführte Umsatzsteuer ist nach § 17 UStG zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt im Voranmeldungszeitraum der Rückzahlung, nicht rückwirkend. Behält das Unternehmen den Betrag als Entschädigung ein, ist gesondert zu prüfen, ob darin ein steuerbarer Umsatz liegt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.