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SKR03 Passiva Verbindlichkeiten

Konto 1710

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Kontonummer

1710

Kontoart

Passiva

Kategorie

Verbindlichkeiten

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR04
3700
Kein Artikel vorhanden

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 1710 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen” im SKR03 wird verwendet, um Anzahlungen von Kunden für zukünftige Lieferungen oder Leistungen zu erfassen. Es handelt sich hierbei um ein Passivkonto, das die Verpflichtung des Unternehmens widerspiegelt, die erhaltene Anzahlung zu verrechnen, sobald die Leistung erbracht wird. Im SKR04 entspricht dies dem Konto 3700 und im SKR05 dem Konto 3300.

Verwendungszweck

Das Konto 1710 (SKR03), 3700 (SKR04) bzw. 3300 (SKR05) kommt zum Einsatz, wenn ein Unternehmen von einem Kunden eine Anzahlung für eine Bestellung erhält, die in der Zukunft ausgeliefert oder erbracht wird. Die Anzahlung stellt eine Verbindlichkeit dar, da das Unternehmen sich verpflichtet, die entsprechende Ware oder Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu liefern oder zu erbringen.

In der Praxis wird das Konto genutzt, um die erhaltene Anzahlung buchhalterisch korrekt abzubilden. Beispielsweise im Fall eines Möbelhändlers, der eine Anzahlung für eine Sonderanfertigung erhält. Solange die Möbel nicht geliefert werden, bleibt der Betrag auf diesem Konto als Verbindlichkeit stehen.

Ein weiteres Beispiel könnte ein Bauunternehmen sein, das Anzahlungen für ein Bauprojekt erhält. Diese Anzahlungen werden auf Konto 1710 (SKR03), 3700 (SKR04) bzw. 3300 (SKR05) gebucht, bis die entsprechenden Bauleistungen erbracht und abgerechnet sind.

Das Konto hilft also nicht nur bei der Liquiditätsplanung, sondern stellt auch sicher, dass die Bilanz des Unternehmens die tatsächlichen Verpflichtungen widerspiegelt.

Steuerliche Aspekte

Erhaltene Anzahlungen unterliegen der Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs fällig wird. Das bedeutet, dass bei Eingang der Anzahlung die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, auch wenn die Lieferung oder Leistung erst später erfolgt. Dies ist im Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD), die verlangen, dass Geschäftsvorfälle zeitnah und korrekt erfasst werden.

Die richtige Behandlung der Umsatzsteuer bei Anzahlungen erfordert auch eine spätere Korrektur, wenn die endgültige Lieferung erfolgt ist. Die Steuer wird dann im Rahmen der Schlussrechnung angepasst, um sicherzustellen, dass der korrekte Steuerbetrag auf die endgültig gelieferten Leistungen abgeführt wird.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Dokumentation und den Nachweis der erhaltenen Anzahlungen gelegt werden, da diese bei der Umsatzsteuerprüfung nachvollziehbar sein müssen.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Anzahlung für eine Sonderanfertigung

Ein Kunde überweist eine Anzahlung von 5.950,00 € (inkl. 19% USt) für eine Sonderanfertigung.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Bank1200180012005.950,00Soll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen1710370033005.000,00Haben
Umsatzsteuer 19% auf erhaltene Anzahlungen177638063730950,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 1200 an Haben 1710 und 1776 Buchungssatz (SKR04): Soll 1800 an Haben 3700 und 3806 Buchungssatz (SKR05): Soll 1200 an Haben 3300 und 3730

Beispiel 2: Anzahlung für Bauleistung

Ein Bauunternehmen erhält eine Anzahlung von 11.900,00 € (inkl. 19% USt) für ein Bauprojekt.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Bank12001800120011.900,00Soll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen17103700330010.000,00Haben
Umsatzsteuer 19% auf erhaltene Anzahlungen1776380637301.900,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 1200 an Haben 1710 und 1776 Buchungssatz (SKR04): Soll 1800 an Haben 3700 und 3806 Buchungssatz (SKR05): Soll 1200 an Haben 3300 und 3730

Beispiel 3: Anzahlung für ein Seminar

Ein Seminaranbieter erhält eine Anzahlung von 2.380,00 € (inkl. 19% USt) für ein zukünftiges Seminar.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Bank1200180012002.380,00Soll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen1710370033002.000,00Haben
Umsatzsteuer 19% auf erhaltene Anzahlungen177638063730380,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 1200 an Haben 1710 und 1776 Buchungssatz (SKR04): Soll 1800 an Haben 3700 und 3806 Buchungssatz (SKR05): Soll 1200 an Haben 3300 und 3730

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Kontierung der Umsatzsteuer: Oft wird die Umsatzsteuer nicht korrekt auf das Konto 1776 (SKR03), 3806 (SKR04) bzw. 3730 (SKR05) gebucht, was zu fehlerhaften Steuererklärungen führt.
  • Nicht zeitnahe Erfassung: Verzögerungen bei der Buchung der Anzahlung können zu Inkonsistenzen in der Bilanz und Liquiditätsplanung führen.
  • Vergessen der Schlussrechnungskorrektur: Nach Lieferung wird häufig versäumt, die Anzahlung bei der Schlussrechnung zu berücksichtigen.
  • Fehlende Dokumentation: Unzureichende Belege und Dokumentationen können bei Prüfungen zu Problemen führen.
  • Verwechslung mit Vorauszahlungen: Anzahlungen werden gelegentlich mit Vorauszahlungen verwechselt, was zu falschen Buchungen führt.
  • Nichtbeachtung der GoBD: Eine nicht GoBD-konforme Erfassung kann bei Prüfungen beanstandet werden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Zeitnahe Buchung: Stellen Sie sicher, dass Anzahlungen zeitnah und korrekt erfasst werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
  • Sorgfältige Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Belege geordnet und zugänglich für Prüfungen.
  • Regelmäßige Abstimmung: Führen Sie regelmäßige Abstimmungen der Anzahlungen durch, um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt sind.
  • Schulungen: Schulen Sie Ihr Buchhaltungspersonal regelmäßig in der Behandlung von Anzahlungen, um Fehler zu minimieren.
  • Steuerberatung einholen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu Rate, um sicherzustellen, dass alle buchhalterischen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.