Konto 1571
Abziehbare Vorsteuer 7%
Kontonummer
1571
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Vorsteuer
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 1571 “Abziehbare Vorsteuer 7%” im SKR04 Kontenrahmen wird genutzt, um die abziehbare Vorsteuer auf Eingangsrechnungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu erfassen. Es ermöglicht Unternehmen, die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen und somit die Zahllast an Umsatzsteuer zu reduzieren.
Verwendungszweck
Das Konto 1571 wird verwendet, um die Vorsteuerbeträge zu erfassen, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% gezahlt hat. Typische Anwendungsfälle sind der Einkauf von Lebensmitteln, Büchern oder Kunstwerken, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Sobald eine Eingangsrechnung mit ausgewiesenem 7% Vorsteuerbetrag verbucht wird, wird dieser Betrag auf das Konto 1571 gebucht.
Beispielsweise, wenn ein Einzelhändler Ware von einem Lieferanten einkauft, der Lebensmittel liefert, und die Rechnung 7% Umsatzsteuer ausweist, wird der Vorsteuerbetrag auf diesem Konto erfasst. Der Zweck ist, diese Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmens als abziehbar zu deklarieren, um die vom Unternehmen geschuldete Umsatzsteuer zu senken.
Das Konto wird regelmäßig im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung abgestimmt und die erfassten Beträge mit den tatsächlichen Vorsteuerbeträgen abgeglichen. Am Jahresende erfolgt eine endgültige Abstimmung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Steuerliche Aspekte
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) müssen alle Vorsteuerbeträge ordnungsgemäß und nachvollziehbar erfasst werden. Die Vorsteuerabzugsberechtigung setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus, die alle gesetzlich geforderten Angaben enthält. Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen gemäß § 12 Abs. 2 UStG.
Es ist wichtig, dass die Vorsteuer nur dann abgezogen wird, wenn eine tatsächliche unternehmerische Nutzung der erworbenen Waren oder Dienstleistungen vorliegt. Fehlbuchungen können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug vom Finanzamt nicht anerkannt wird, was zu Steuernachzahlungen führen kann.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Einkauf von Büchern
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 70 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 1070 €
Ein Buchhändler kauft Bücher im Wert von 1000 € netto ein. Der Vorsteuerbetrag von 70 € wird auf das Konto 1571 gebucht.
Beispiel 2: Einkauf von Lebensmitteln
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 14 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 214 €
Ein Restaurant kauft Lebensmittel im Wert von 200 € netto ein. Der Vorsteuerbetrag von 14 € wird auf das Konto 1571 gebucht.
Beispiel 3: Kunstwerke für den Wiederverkauf
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 35 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 535 €
Ein Kunsthändler kauft Kunstwerke im Wert von 500 € netto ein. Der Vorsteuerbetrag von 35 € wird auf das Konto 1571 gebucht.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Fehlende oder unvollständige Rechnungen: Vorsteuer kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung abgezogen werden.
- Falscher Steuersatz angewendet: Versehentlich Buchung mit 19% statt 7%.
- Falsche Kontonummer verwendet: Statt 1571 wird ein falsches Konto für Vorsteuer genutzt.
- Nicht abziehbare Vorsteuer gebucht: Vorsteuer auf private oder nicht unternehmerische Ausgaben wird fälschlicherweise abgezogen.
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende Belege oder Nachweise für die Einkäufe.
- Doppelte Erfassung der Vorsteuer: Ein Vorsteuerbetrag wird versehentlich mehrfach erfasst.
- Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Erfasste Vorsteuerbeträge werden nicht korrekt in der Voranmeldung berücksichtigt.
Rechtstipps und Best Practices
- Sorgfältige Prüfung der Rechnungen: Stellen Sie sicher, dass alle Eingangsrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Regelmäßige Abstimmung: Führen Sie monatliche Abstimmungen der Vorsteuerkonten durch, um Diskrepanzen frühzeitig zu erkennen.
- Fortbildung und Schulung: Halten Sie sich und Ihre Mitarbeiter über Änderungen im Umsatzsteuerrecht auf dem Laufenden.
- Digitale Belegverwaltung: Nutzen Sie Softwarelösungen zur Erfassung und Verwaltung von Belegen, um die GoBD-konforme Archivierung sicherzustellen.
- Prüfung durch Fachleute: Lassen Sie Ihre Buchhaltung regelmäßig von einem Steuerberater prüfen, um Fehler zu vermeiden.
Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar: