Konto 1571
Abziehbare Vorsteuer 7%
Kontonummer
1571
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Vorsteuer
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 1571 “Abziehbare Vorsteuer 7%” im SKR05 Kontenrahmen dient dazu, die abziehbare Vorsteuer aus Lieferungen und Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, zu erfassen. Es ist ein Aktivkonto und wird in der Kostenrechnung hauptsächlich zur Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zu Kostenstellen verwendet.
Verwendungszweck
Das Konto 1571 wird verwendet, um die Vorsteuerbeträge zu erfassen, die ein Unternehmen bei Eingangsrechnungen von Lieferanten für Waren oder Dienstleistungen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% bezahlt hat. Typische Anwendungsfälle umfassen den Einkauf von Büchern, Lebensmitteln oder anderen Produkten, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem Rechnungseingang, der den ermäßigten Steuersatz betrifft, der Vorsteuerbetrag auf diesem Konto gebucht wird. Dies ermöglicht es Unternehmen, den Vorsteuerabzug im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung korrekt geltend zu machen. Die korrekte Erfassung ist wichtig, um spätere Korrekturen und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Bei der Nutzung in einem Unternehmen mit ausgeprägten Kostenstellenstrukturen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, wird das Konto 1571 häufig in Verbindung mit spezifischen Kostenstellen verwendet. Die Zuordnung erfolgt dann entsprechend der Kostenstelle, die den Einkauf veranlasst hat, um eine genaue Kostenverfolgung zu gewährleisten.
Kostenrechnerische Aspekte
In der Kostenrechnung ist das Konto 1571 von Bedeutung, da es die Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zu spezifischen Kostenstellen ermöglicht. Diese Zuordnung ist entscheidend für die Kostenstellenrechnung, da sie eine präzise Erfassung und Analyse der Kosten pro Kostenstelle unterstützt.
Das Konto wird im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) berücksichtigt, um die Vorsteuerbeträge den entsprechenden Kostenstellen zuzuordnen. Dadurch erhalten Unternehmen einen klaren Überblick über die steuerlichen Belastungen, die mit bestimmten Aktivitäten oder Abteilungen verbunden sind, was eine fundierte Kostenkontrolle und Planung ermöglicht.
Steuerliche Aspekte
Aus steuerlicher Sicht ist das Konto 1571 entscheidend für die korrekte Erfassung und den Abzug der Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verlangen eine nachvollziehbare und transparente Buchführung, was die korrekte Nutzung dieses Kontos erfordert.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur abziehbare Vorsteuerbeträge auf diesem Konto erfasst werden und dass alle notwendigen Belege vorhanden sind. Die Behandlung der Vorsteuer unterliegt den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, das den Vorsteuerabzug für den ermäßigten Steuersatz von 7% regelt.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Einkauf von Büchern
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 70 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 70 €
Ein Unternehmen kauft Bücher im Wert von 1.000 € netto, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen. Die Vorsteuer wird auf das Konto 1571 gebucht.
Beispiel 2: Einkauf von Lebensmitteln für die Kantine
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 42 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 42 €
Lebensmittel im Wert von 600 € netto werden für die Betriebskantine gekauft. Die Vorsteuer wird korrekt auf das Konto 1571 erfasst.
Beispiel 3: Einkauf von Kunstgegenständen
Soll: 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% – 14 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 14 €
Ein Kunstgegenstand mit einem Nettopreis von 200 € wird erworben. Der ermäßigte Steuersatz von 7% wird verbucht.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Zuordnung des Steuersatzes: Oft wird fälschlicherweise der Steuersatz von 19% angewendet, obwohl der ermäßigte Satz von 7% gilt.
- Fehlende Belege: Ohne ordnungsgemäße Belege kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden.
- Nicht korrekte Kostenstellenzuordnung: Vorsteuerbeträge werden nicht der richtigen Kostenstelle zugeordnet, was die Kostenstellenrechnung verfälscht.
- Fehlerhafte Buchung von nicht abziehbarer Vorsteuer: Vorsteuerbeträge, die nicht abziehbar sind, werden fälschlicherweise auf 1571 gebucht.
- Verzögerte Buchung: Vorsteuerbeträge werden nicht rechtzeitig erfasst, was zu Ungenauigkeiten in der Umsatzsteuervoranmeldung führt.
Rechtstipps und Best Practices
- Sorgfältige Prüfung der Eingangsrechnungen: Achten Sie genau auf den ausgewiesenen Steuersatz und die korrekte Erfassung der Vorsteuer.
- Regelmäßige Schulungen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit der Buchhaltung befasst sind, regelmäßig zu steuerlichen Änderungen geschult werden.
- Einhaltung der GoBD: Dokumentieren Sie alle Buchungsvorgänge nachvollziehbar und revisionssicher.
- Klare Zuordnungsrichtlinien: Definieren Sie klare Richtlinien für die Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zu Kostenstellen.
- Regelmäßige interne Kontrollen: Führen Sie regelmäßige interne Audits durch, um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt erfasst und zugeordnet werden.