Konto 3806
Umsatzsteuer 19%
Kontonummer
3806
Kontoart
Passiva
Kategorie
Verbindlichkeiten
Zusammenfassung
Das Konto 3806 “Umsatzsteuer 19%” erfasst die auf Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz. Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und wird monatlich oder vierteljährlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt und abgeführt. Das Konto weist einen Habensaldo aus.
Verwendungszweck
Auf diesem Konto wird die Umsatzsteuer aus allen steuerpflichtigen Umsätzen mit 19% gebucht:
- Verkauf von Waren
- Dienstleistungen
- Vermietung beweglicher Sachen
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (in bestimmten Fällen)
Berechnung der Zahllast:
Umsatzsteuer 19% (3806) + 10.000 €
- Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) - 6.000 €
= Zahllast + 4.000 €
Steuerliche Aspekte
Regelsteuersatz: Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2007 19% (vorher 16%).
Sollversteuerung (Standard): Umsatzsteuer entsteht mit:
- Leistungsausführung ODER
- Vereinnahmung des Entgelts
- Je nachdem, was FRÜHER ist
Bei Rechnungsstellung vor Leistung: USt sofort fällig.
Istversteuerung: Nur bei Genehmigung (Vorjahresumsatz < 600.000 €):
- USt erst bei Zahlungseingang fällig
Voranmeldung:
- Monatlich: Bei Vorjahres-USt > 7.500 €
- Vierteljährlich: Bei 1.000-7.500 €
- Jährlich: Bei < 1.000 € (Kleinunternehmer)
Buchungsbeispiele
1. Ausgangsrechnung (Verkauf):
Soll: Forderungen LuL (1360) 1.190,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 190,00 €
2. Barverkauf:
Soll: Kasse (1000) 595,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 95,00 €
3. Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (Saldo ermitteln):
Soll: Umsatzsteuer 19% (3806) 10.000,00 €
Haben: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 6.000,00 €
Haben: Verbindlichkeiten Steuern (3500) 4.000,00 €
4. Zahlung an Finanzamt:
Soll: Verbindlichkeiten Steuern (3500) 4.000,00 €
Haben: Bank (1200) 4.000,00 €
5. Skonto gewährt (Minderung USt):
Soll: Bank (1200) 1.166,20 €
Soll: Erlösschmälerungen (8736) 20,00 €
Soll: Umsatzsteuer 19% (3806) 3,80 €
Haben: Forderungen LuL (1360) 1.190,00 €
Häufige Fehler und Fallstricke
-
Brutto statt Netto: Auf Erlöskonto nur Netto buchen, USt separat auf 3806.
-
Falscher Steuersatz: 7% für ermäßigte Güter (Lebensmittel, Bücher) gehört auf Konto 3800 - Sonstige Verbindlichkeiten.
-
Kleinunternehmer mit USt: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen keine USt ausweisen.
-
Reverse-Charge vergessen: Bei bestimmten Leistungen (Bauleistungen, §13b UStG) keine USt ausweisen.
-
Skonto falsch behandelt: USt muss proportional gemindert werden.
-
Privatentnahmen ohne USt: Entnahme von Waren unterliegt der USt (unentgeltliche Wertabgabe).
-
USt-Voranmeldung nicht abgegeben: Auch bei Nullmeldung ist Abgabe erforderlich.
Rechtstipps und Best Practices
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
- Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern
- Erforderlich für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Validierung bei EU-Geschäften (VIES-Abfrage)
Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Keine USt ausweisen bei:
- Bauleistungen (wenn Empfänger auch Bauleistungen erbringt)
- Gebäudereinigung
- Schrottlieferungen
- Edelmetalllieferungen
- Telekommunikationsleistungen
Innergemeinschaftliche Lieferungen:
- An Unternehmen in EU: Steuerfrei (0%)
- USt-IdNr. des Abnehmers prüfen
- Gelangensbestätigung einholen
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Keine USt ausweisen, wenn:
- Vorjahresumsatz < 22.000 €
- Laufendes Jahr voraussichtlich < 50.000 €
Verzicht auf Vorsteuerabzug, aber:
- Einfachere Verwaltung
- Wettbewerbsvorteil bei Endkunden (kein Mehrwert steueraufschlag)
Dauerfristverlängerung: Antrag für 1 Monat spätere Abgabe:
- Bessere Liquidität
- Kosten: Sondervorauszahlung 1/11 der Vorjahres-USt
- Einmaliger Antrag per ELSTER
Ist- vs. Sollversteuerung:
Sollversteuerung (Standard): Vorteil: Vorsteuerabzug sofort Nachteil: USt vor Zahlungseingang fällig
Istversteuerung: Vorteil: USt erst bei Zahlung fällig Nachteil: Antrag erforderlich, Umsatzgrenze
Rechnungsstellung: Pflichtangaben (§ 14 UStG):
- Name und Anschrift Leistender/Empfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz 19%, Steuerbetrag, Bruttobetrag
Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Elektronische Übermittlung (ELSTER):
- Pflicht seit 2005
- Authentifizierung erforderlich
- Frist: 10. des Folgemonats
Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): Bis 250 € vereinfachte Angaben:
- Name und Anschrift Leistender
- Datum
- Menge und Art
- Entgelt und Steuerbetrag
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Finanzamt kann jederzeit Umsatzsteuer prüfen:
- Unabhängig von Betriebsprüfung
- Fokus auf USt-Recht
- Rechnungen, Belege, Buchführung
Best Practice:
- Korrekte Rechnungsstellung
- Pünktliche Voranmeldung
- Sorgfältige Dokumentation
- ELSTER-Zertifikat einrichten
- Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren
Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar: