SKR03 Passiva Verbindlichkeiten

Konto 3806

Umsatzsteuer 19%

Kontonummer

3806

Kontoart

Passiva

Kategorie

Verbindlichkeiten

Zusammenfassung

Das Konto 3806 “Umsatzsteuer 19%” erfasst die auf Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz. Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und wird monatlich oder vierteljährlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt und abgeführt. Das Konto weist einen Habensaldo aus.

Verwendungszweck

Auf diesem Konto wird die Umsatzsteuer aus allen steuerpflichtigen Umsätzen mit 19% gebucht:

  • Verkauf von Waren
  • Dienstleistungen
  • Vermietung beweglicher Sachen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (in bestimmten Fällen)

Berechnung der Zahllast:

Umsatzsteuer 19% (3806)           + 10.000 €
- Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)  - 6.000 €
= Zahllast                         + 4.000 €

Steuerliche Aspekte

Regelsteuersatz: Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2007 19% (vorher 16%).

Sollversteuerung (Standard): Umsatzsteuer entsteht mit:

  • Leistungsausführung ODER
  • Vereinnahmung des Entgelts
  • Je nachdem, was FRÜHER ist

Bei Rechnungsstellung vor Leistung: USt sofort fällig.

Istversteuerung: Nur bei Genehmigung (Vorjahresumsatz < 600.000 €):

  • USt erst bei Zahlungseingang fällig

Voranmeldung:

  • Monatlich: Bei Vorjahres-USt > 7.500 €
  • Vierteljährlich: Bei 1.000-7.500 €
  • Jährlich: Bei < 1.000 € (Kleinunternehmer)

Buchungsbeispiele

1. Ausgangsrechnung (Verkauf):

Soll: Forderungen LuL (1360)               1.190,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)               1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)               190,00 €

2. Barverkauf:

Soll: Kasse (1000)                           595,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)                 500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)                95,00 €

3. Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (Saldo ermitteln):

Soll: Umsatzsteuer 19% (3806)             10.000,00 €
Haben: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)     6.000,00 €
Haben: Verbindlichkeiten Steuern (3500)    4.000,00 €

4. Zahlung an Finanzamt:

Soll: Verbindlichkeiten Steuern (3500)      4.000,00 €
Haben: Bank (1200)                          4.000,00 €

5. Skonto gewährt (Minderung USt):

Soll: Bank (1200)                          1.166,20 €
Soll: Erlösschmälerungen (8736)               20,00 €
Soll: Umsatzsteuer 19% (3806)                  3,80 €
Haben: Forderungen LuL (1360)              1.190,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Brutto statt Netto: Auf Erlöskonto nur Netto buchen, USt separat auf 3806.

  2. Falscher Steuersatz: 7% für ermäßigte Güter (Lebensmittel, Bücher) gehört auf Konto 3800 - Sonstige Verbindlichkeiten.

  3. Kleinunternehmer mit USt: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen keine USt ausweisen.

  4. Reverse-Charge vergessen: Bei bestimmten Leistungen (Bauleistungen, §13b UStG) keine USt ausweisen.

  5. Skonto falsch behandelt: USt muss proportional gemindert werden.

  6. Privatentnahmen ohne USt: Entnahme von Waren unterliegt der USt (unentgeltliche Wertabgabe).

  7. USt-Voranmeldung nicht abgegeben: Auch bei Nullmeldung ist Abgabe erforderlich.

Rechtstipps und Best Practices

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):

  • Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Erforderlich für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Validierung bei EU-Geschäften (VIES-Abfrage)

Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Keine USt ausweisen bei:

  • Bauleistungen (wenn Empfänger auch Bauleistungen erbringt)
  • Gebäudereinigung
  • Schrottlieferungen
  • Edelmetalllieferungen
  • Telekommunikationsleistungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen:

  • An Unternehmen in EU: Steuerfrei (0%)
  • USt-IdNr. des Abnehmers prüfen
  • Gelangensbestätigung einholen
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Keine USt ausweisen, wenn:

  • Vorjahresumsatz < 22.000 €
  • Laufendes Jahr voraussichtlich < 50.000 €

Verzicht auf Vorsteuerabzug, aber:

  • Einfachere Verwaltung
  • Wettbewerbsvorteil bei Endkunden (kein Mehrwert steueraufschlag)

Dauerfristverlängerung: Antrag für 1 Monat spätere Abgabe:

  • Bessere Liquidität
  • Kosten: Sondervorauszahlung 1/11 der Vorjahres-USt
  • Einmaliger Antrag per ELSTER

Ist- vs. Sollversteuerung:

Sollversteuerung (Standard): Vorteil: Vorsteuerabzug sofort Nachteil: USt vor Zahlungseingang fällig

Istversteuerung: Vorteil: USt erst bei Zahlung fällig Nachteil: Antrag erforderlich, Umsatzgrenze

Rechnungsstellung: Pflichtangaben (§ 14 UStG):

  • Name und Anschrift Leistender/Empfänger
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz 19%, Steuerbetrag, Bruttobetrag

Umsatzsteuer-Voranmeldung:

Elektronische Übermittlung (ELSTER):

  • Pflicht seit 2005
  • Authentifizierung erforderlich
  • Frist: 10. des Folgemonats

Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): Bis 250 € vereinfachte Angaben:

  • Name und Anschrift Leistender
  • Datum
  • Menge und Art
  • Entgelt und Steuerbetrag

Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Finanzamt kann jederzeit Umsatzsteuer prüfen:

  • Unabhängig von Betriebsprüfung
  • Fokus auf USt-Recht
  • Rechnungen, Belege, Buchführung

Best Practice:

  • Korrekte Rechnungsstellung
  • Pünktliche Voranmeldung
  • Sorgfältige Dokumentation
  • ELSTER-Zertifikat einrichten
  • Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar: