Konto 6600
Werbekosten
Kontonummer
6600
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Vertriebskosten
Zusammenfassung
Das Konto “Werbekosten” (SKR04: 6600, SKR03: 4600, SKR05: 6600) erfasst alle Aufwendungen für Werbung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören Kosten für Anzeigen, Online-Marketing, Werbegeschenke, Messen, Sponsoring und ähnliche Maßnahmen, die dazu dienen, das Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen bekannt zu machen und den Umsatz zu fördern.
Verwendungszweck
Auf diesem Konto werden folgende Aufwendungen gebucht:
- Printwerbung (z.B. Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften)
- Online-Werbung (z.B. Google Ads, Social Media Ads, Bannerwerbung)
- Kosten für Werbeagenturen und Marketingberater
- Werbegeschenke und Streuartikel
- Kosten für Messen und Events (Standmiete, Personal, etc.)
- Sponsoring von Vereinen, Veranstaltungen oder Einzelpersonen
- Social Media Marketing (z.B. Content Creation, Community Management)
- Public Relations (PR) Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Steuerliche Aspekte
Betriebsausgaben: Werbekosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben voll abziehbar.
Vorsteuer: Die Vorsteuer aus den Werbekosten ist in der Regel abziehbar, sofern die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind und die Leistung für das Unternehmen erbracht wurde. Der reguläre Vorsteuersatz beträgt 19%, für bestimmte Leistungen (z.B. Werbung in Printmedien) kann auch der ermäßigte Satz von 7% gelten.
Werbegeschenke: Die Kosten für Werbegeschenke sind bis zu einem Wert von 50 € (netto) pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgaben absetzbar. Übersteigen die Kosten diese Grenze, sind sie nicht abziehbar, es sei denn, die Zuwendung wird pauschal mit 30% versteuert (§ 37b EStG).
Streuwerbeartikel: Streuwerbeartikel (z.B. Kugelschreiber, Feuerzeuge mit Firmenlogo) mit einem Wert von bis zu 10 € (netto) sind unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar.
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Werbekosten in den verschiedenen Kontenrahmen (SKR03, SKR04, SKR05) gebucht werden.
1. Google Ads Rechnung über 1.190,00 € (inkl. 19% USt):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten | 4600 | 6600 | 6600 | 1.000,00 € | |
| Abziehbare Vorsteuer 19% | 1576 | 1406 | 1570 | 190,00 € | |
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 1.190,00 € | |
| Buchungssatz: | |||||
| Werbekosten und Vorsteuer an Bank |
2. Rechnung einer Werbeagentur über 5.950,00 € (inkl. 19% USt):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten | 4600 | 6600 | 6600 | 5.000,00 € | |
| Abziehbare Vorsteuer 19% | 1576 | 1406 | 1570 | 950,00 € | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1600 | 3300 | 3100 | 5.950,00 € | |
| Buchungssatz: | |||||
| Werbekosten und Vorsteuer an Verbindlichkeiten LuL |
3. Kauf von Werbegeschenken (Kugelschreiber mit Firmenlogo) im Wert von 952,00 € (inkl. 19% USt) aus der Kasse:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten | 4600 | 6600 | 6600 | 800,00 € | |
| Abziehbare Vorsteuer 19% | 1576 | 1406 | 1570 | 152,00 € | |
| Kasse | 1000 | 1600 | 1000 | 952,00 € | |
| Buchungssatz: | |||||
| Werbekosten und Vorsteuer an Kasse |
4. Standmiete für einen Messestand über 3.570,00 € (inkl. 19% USt), Zahlung per Banküberweisung:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten | 4600 | 6600 | 6600 | 3.000,00 € | |
| Abziehbare Vorsteuer 19% | 1576 | 1406 | 1570 | 570,00 € | |
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 3.570,00 € | |
| Buchungssatz: | |||||
| Werbekosten und Vorsteuer an Bank |
5. Sponsoring eines lokalen Sportvereins über 2.000,00 €, Zahlung per Banküberweisung:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten | 4600 | 6600 | 6600 | 2.000,00 € | |
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 2.000,00 € | |
| Buchungssatz: | |||||
| Werbekosten an Bank |
Häufige Fehler und Fallstricke
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Werbegeschenke über 50 € (netto): Diese sind nicht voll abziehbar, es sei denn, sie werden pauschal mit 30% USt versteuert. Die Pauschalversteuerung übernimmt das Unternehmen, der Empfänger muss die Zuwendung nicht versteuern.
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Private Geschenke als Werbekosten verbuchen: Private Geschenke sind nicht betrieblich veranlasst und dürfen nicht als Werbekosten verbucht werden.
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Verwechslung von Spenden und Sponsoring: Sponsoring ist eine Leistung, für die das Unternehmen eine Gegenleistung erhält (z.B. Werbung auf Trikots). Spenden sind Zuwendungen ohne Gegenleistung. Sponsoring ist voll abziehbar, Spenden sind nur begrenzt abziehbar.
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Gründungsaufwand fälschlicherweise als Werbekosten verbuchen: Gründungsaufwand sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens entstehen. Diese Kosten sind nicht immer sofort als Betriebsausgaben absetzbar.
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Fehlende Belege für Werbegeschenke: Bei Werbegeschenken sollte eine Dokumentation (z.B. Empfängerliste) geführt werden, um die betriebliche Veranlassung nachweisen zu können.
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Vergessen der Pauschalversteuerung von Geschenken: Bei Werbegeschenken über 50 € (netto) muss die Pauschalversteuerung von 30% berücksichtigt werden.
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Buchung von Schmiergeldern als Werbekosten: Schmiergelder und andere unzulässige Zuwendungen sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Rechtstipps und Best Practices
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Werbebudget planen: Ein typisches Werbebudget liegt bei 5-10% vom Umsatz. Es ist wichtig, das Budget sorgfältig zu planen und die Effektivität der einzelnen Werbemaßnahmen zu messen (ROI).
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Werbegeschenke gezielt einsetzen: Werbegeschenke bis 50 € (netto) sind optimal, da sie voll abziehbar sind. Achten Sie auf eine Dokumentation der Empfänger und bringen Sie das Firmenlogo auf den Geschenken an.
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Online-Marketing strategisch nutzen: Nutzen Sie die Möglichkeiten des Online-Marketings (Google Ads, Social Media, SEO, Content-Marketing, E-Mail-Marketing), um Ihre Zielgruppe zu erreichen und neue Kunden zu gewinnen.
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Erfolg der Werbemaßnahmen messen: Definieren Sie Key Performance Indicators (KPIs) und messen Sie den Erfolg Ihrer Werbemaßnahmen. Führen Sie A/B-Tests durch, nutzen Sie Analytics-Tools und optimieren Sie Ihre Cost-per-Acquisition (CPA).