Zum Hauptinhalt springen
SKR03PassivaUmsatzsteuer

Konto 1780

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Kontonummer

1780

Kontoart

Passiva

Kategorie

Umsatzsteuer

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 1780 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen” ist im SKR03 ein Passivkonto. Es führt zusammen, was nach Verrechnung von geschuldeter Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer tatsächlich an das Finanzamt zu zahlen ist. In der Bilanz gehört der Bestand zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Im SKR04 führt DATEV dieselbe Position auf Konto 3820.

Verwendungszweck

Während des Monats laufen die Steuerkonten getrennt: 1776 und 1771 sammeln die geschuldete Umsatzsteuer, 1576 und 1571 die abziehbare Vorsteuer. Zum Ende des Voranmeldungszeitraums werden diese Konten gegeneinander abgeschlossen, und der verbleibende Betrag, die Zahllast, landet auf 1780.

Das Konto ist damit die Schnittstelle zwischen Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Saldo sollte dem angemeldeten Betrag entsprechen. Weicht er ab, stimmt entweder die Anmeldung nicht oder eine Buchung ist auf einem falschen Steuerkonto gelandet. Diese Abstimmung gehört zu jedem Monatsabschluss.

Nach der Überweisung an das Finanzamt geht der Saldo auf null. Bleibt ein Bestand stehen, ist die Vorauszahlung noch offen; das ist zum Bilanzstichtag normal, weil die Dezemberzahlung erst im Januar fließt.

Für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung hält der SKR03 ein eigenes Konto bereit: 1781 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11”. Der Betrag wird dort gesondert geführt, weil er im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres wieder angerechnet wird.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11: für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung.
  • 1776 Umsatzsteuer 19 % und 1771 Umsatzsteuer 7 %: die Konten, deren Salden auf 1780 zusammengeführt werden.
  • 1545 Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: für den umgekehrten Fall, wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt.
  • 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr: für die Abstimmung des Jahresergebnisses nach der Umsatzsteuererklärung.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Zahllast ermitteln

Die geschuldete Umsatzsteuer beträgt 4.000,00 EUR, die abziehbare Vorsteuer 1.500,00 EUR.

Soll Haben Betrag
1776 Umsatzsteuer 19 % 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.500,00 EUR
1776 Umsatzsteuer 19 % 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2.500,00 EUR

Im SKR04 laufen die Buchungen über 3806 Umsatzsteuer 19 %, 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % und 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

Beispiel 2: Zahlung an das Finanzamt

Der angemeldete Betrag wird bis zum zehnten Tag des Folgemonats überwiesen.

Soll Haben Betrag
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1200 Bank 2.500,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung: 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an 1800 Bank 2.500,00 EUR.

Beispiel 3: Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung

Für die Dauerfristverlängerung wird ein Elftel der Vorjahressumme, hier 3.000,00 EUR, angemeldet und gezahlt.

Soll Haben Betrag
1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 1200 Bank 3.000,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung: 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 an 1800 Bank 3.000,00 EUR.

Steuerliche Aspekte

Die Frist ergibt sich aus § 18 Abs. 1 UStG. Die Voranmeldung ist “bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums” zu übermitteln, und “die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten”. Ob der Zeitraum der Monat oder das Quartal ist, hängt von der Steuer des Vorjahres ab.

Mit einer Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung um einen Monat. Wer monatlich anmeldet, muss dafür eine Sondervorauszahlung leisten. § 47 Abs. 1 UStDV beziffert sie auf “ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr”. Der Betrag ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorleistung: Er wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres wieder angerechnet.

Die Vorauszahlung ist weder Aufwand noch Ertrag. Sie ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit, die aus den Steuerkonten stammt. Ein Ansatz als Betriebsausgabe senkt den Gewinn zu Unrecht und ist einer der häufigsten Fehler in selbst geführten Buchhaltungen.

Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch. Er gehört auf die Aktivseite, im SKR03 auf 1545 “Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen”. Voranmeldungen, Bescheide und Zahlungsbelege unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und müssen nach GoBD nachvollziehbar bleiben.

Häufige Fehler

  • Vorauszahlung als Aufwand gebucht: Sie ist die Tilgung einer Verbindlichkeit, kein Betriebsausgabenposten.
  • Saldo nicht mit der Anmeldung abgestimmt: Eine Abweichung zwischen Konto und übermittelter Voranmeldung bleibt sonst monatelang unbemerkt.
  • Sondervorauszahlung auf 1780 gebucht: Sie gehört auf 1781, weil sie am Jahresende gesondert angerechnet wird.
  • Erstattung im Haben stehen gelassen: Ein Vorsteuerüberhang ist eine Forderung und gehört auf die Aktivseite, nicht als negative Verbindlichkeit auf 1780.
  • Anrechnung der Sondervorauszahlung vergessen: Sie wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres abgezogen. Wer das übersieht, zahlt doppelt.

FAQ

Welches Konto entspricht 1780 im SKR04?

Im SKR04 ist es das Konto 3820 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen”. Die Sondervorauszahlung steht dort auf 3830, im SKR03 auf 1781. Inhalt und Funktion sind in beiden Kontenrahmen gleich.

Wann muss der Saldo auf 1780 null sein?

Nach der Zahlung der angemeldeten Vorauszahlung. Bleibt vorher ein Betrag stehen, ist das richtig, denn zwischen Anmeldung und Zahlung liegen Tage. Zum Bilanzstichtag ist ein Saldo ebenfalls normal, weil die Dezemberzahlung typischerweise erst im Januar erfolgt.

Was passiert mit der Sondervorauszahlung am Jahresende?

Sie wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Kalenderjahres angerechnet und mindert dort die zu zahlende Steuer. Buchhalterisch wird der Bestand auf 1781 gegen 1780 aufgelöst. Bleibt ein Rest, wird er erstattet.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.