
Bilanz und GuV aus deiner Buchhaltung
- Die Bilanz folgt § 266 HGB in der verkürzten Form für kleine Kapitalgesellschaften.
- Ist das Eigenkapital aufgebraucht, weist epago den Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB gesondert aus.
- Die GuV zeigt jedes Konto. Beide Berichte sind druckbar und haben einen Vorjahresvergleich.


