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Jahresabschluss

Inventar

Definition

Ein Inventar ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Es bildet die Grundlage für die [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) und dient der Ermittlung des Unternehmenswertes.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist das Inventar ein zentrales Instrument zur finanziellen Steuerung und Planung. Ein gut geführtes Inventar ermöglicht es, den aktuellen Stand der Vermögenswerte zu kennen und finanzielle Entscheidungen fundiert zu treffen. Beispielsweise kann ein Einzelhändler durch ein genaues Inventar feststellen, welche Produkte sich gut verkaufen und welche Ladenhüter sind. Dies hilft, den Einkauf zu optimieren und Lagerkosten zu minimieren. Ein weiteres Beispiel ist ein Produktionsunternehmen, das anhand seines Inventars die Materialverfügbarkeit prüfen kann, um Produktionsausfälle zu vermeiden. Ein ordnungsgemäß geführtes Inventar hilft zudem, die Liquidität des Unternehmens zu überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu ergreifen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Inventars in Deutschland ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Gemäß § 240 HGB sind Kaufleute verpflichtet, zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit und am Ende jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Das Inventar muss umfassend, klar und übersichtlich sein, um eine genaue Überprüfung zu ermöglichen. Die [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze zur [ordnungsmäßigen](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln zudem die elektronische Erfassung und Aufbewahrung der Inventardaten. Auch im Jahr 2024/2025 sind diese Regelungen für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen von Bedeutung, um steuerrechtliche Anforderungen zu erfüllen und [Revisionssicherheit](/lexikon/glossar/revisionssicherheit “Revisionssicherheit - Definition und Bedeutung”) zu gewährleisten.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Bareinzahlung auf das Bankkonto

Ein Unternehmen zahlt 1.000,00 € Bargeld auf sein Bankkonto ein. Der [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) lautet:

Soll [Konto 1200](/konten/1200-bank “Konto 1200: Bank”) ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 1800 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “[SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “[Konto 1000](/konten/1000-kasse [Konto 1000](/konten/1000-kasse “Konto 1000: KassKonto 1000e”)finition und Bedeutung”) - DeKonto 1000nd Bedeutung”)) Bank an Haben Konto 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) Kasse 1.000,00 €

Beispiel 2: Kauf von Büromaterial

Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 50,00 € zzgl. 19% [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”) bar.

KontoSKR03SKR04Betrag
Soll: Büromaterial4920681550,00 €
Soll: Abziehbare [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”) 19%157614069,50 €
Haben: Kasse1000160059,50 €

**Beispiel 3: Kauf einer neuen EDV-Softw[Konto 1200](/konten/1200-bank Konto 12000: Bank”) Unternehmen erwirbt eine neue Konto 1200re für 5.000,00 € netto. Aufgrund der Digital-AfA (BMF 22.02.2021) kann die Software im ersten Jahr vollständig abKonto 1200n werden.

Soll Konto 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) EDV-Software an Haben Konto 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 5.000,00 €

Im Folgejahr wird die Abschreibung gebucht:

Soll Konto 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) Abschreibungen auf Sachanlagen an Haben Konto 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) EDV-Software 5.000,00 €

Beispiel 4: Warenverkauf auf Rechnung

Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 1.000,00 € zzgl. 19% Umsatzsteuer auf Rechnung.

KontoSKR03SKR04Betrag
Soll: [Forderungen](/lexikon/glossar/forderungen “Forderungen - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen und Leistungen140012001.190,00 €
Haben: Erlöse 19% USt840044001.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19%17763806190,00 €

Häufige Fehler

  1. Unvollständige Erfassung: Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Erfassung aller Vermögensgegenstände, was zu einer fehlerhaften Bilanz führen kann.
  2. Bewertung: Fehler bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere bei schwankenden Marktpreisen, können das Inventar verfälschen.
  3. Zeitliche Erfassung: Inventurdaten werden nicht zum Stichtag erfasst, was zu Ungenauigkeiten führt.
  4. Fehlende Dokumentation: Eine unzureichende Dokumentation der Inventurprozesse kann Probleme bei steuerlichen Prüfungen verursachen.
  5. Vernachlässigung von Schulden: Schulden werden oft nicht mit derselben Sorgfalt wie Vermögensgegenstände erfasst.

Tipps für KMUs

  1. Nutzen Sie digitale Inventarsysteme, um den Prozess effizienter und genauer zu gestalten.
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in der Inventuraufnahme und -bewertung.
  3. Führen Sie regelmäßige Zwischeninventuren durch, um Schwankungen im Warenbestand frühzeitig zu erkennen.
  4. Sorgen Sie für eine klare Dokumentation aller Inventarprozesse, um bei Prüfungen Transparenz zu gewährleisten.
  5. Nutzen Sie die Inventardaten zur strategischen Unternehmensplanung und Optimierung von Prozessen.

Wichtige Hinweise für 2025

  • Digital-AfA: Software und Hardware können gemäß BMF-Schreiben vom 22.02.2021 über eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.
  • GWG-Grenze: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Netto-Wert von 800,00 € können sofort abgeschrieben werden.
  • Sammelposten: Für Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Wert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € kann ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
  • Kleinunternehmergrenze: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beträgt 22.000,00 € im Vorjahr.

Siehe auch

  • Inventur: Die Inventur ist der eigentliche Vorgang der Bestandsaufnahme, während das Inventar das Ergebnis dieser Aufnahme in Form einer Liste ist.
  • Warenbestand: Der Warenbestand ist ein Teil des Inventars und bezieht sich konkret auf die Waren, die ein Unternehmen besitzt.

Verwandte Begriffe

Inventur Warenbestand