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Jahresabschluss

Inventur

Definition

Eine Inventur ist ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen seinen gesamten Besitz, seine Schulden und sein [Eigenkapital](/lexikon/glossar/eigenkapital “Eigenkapital - Definition und Bedeutung”) zu einem bestimmten Stichtag erfasst. Ziel ist es, den tatsächlichen Bestand an Vermögenswerten und [Verbindlichkeiten](/lexikon/glossar/verbindlichkeiten “Verbindlichkeiten - Definition und Bedeutung”) zu ermitteln, um diese in der [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) korrekt auszuweisen.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist die Inventur ein wesentlicher Bestandteil des [Jahresabschlusses](/lexikon/glossar/jahresabschluss “Jahresabschluss - Definition und Bedeutung”). Sie dient nicht nur der Bestandsaufnahme, sondern hilft auch, Schwund, Diebstahl oder unvorhergesehene Verluste zu identifizieren. Eine sorgfältig durchgeführte Inventur kann zudem betriebswirtschaftliche Entscheidungen unterstützen. Beispielsweise könnte ein Einzelhändler bei einem unerwartet hohen Lagerbestand entscheiden, bestimmte Produkte im kommenden Jahr zu rabattieren, um den Umsatz zu steigern und Lagerkosten zu sparen.

In der Praxis wird zwischen verschiedenen Inventurmethoden unterschieden, darunter die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die Stichprobeninventur. Die Wahl der Methode hängt von der Unternehmensgröße, der Branche und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens ab. Ein Produktionsbetrieb könnte beispielsweise eine permanente Inventur bevorzugen, um kontinuierlich den Materialfluss zu überwachen und Engpässe zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Inventur sind im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Nach § 240 HGB sind Kaufleute verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur durchzuführen. Diese Regelung gilt auch 2025 und ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Für KMUs ist es zudem wichtig, die [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze zur [ordnungsmäßigen](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zu beachten. Diese stellen sicher, dass auch elektronische Inventursysteme den rechtlichen Anforderungen genügen.

Praxisbeispiele

  1. Ein kleines Handelsunternehmen führt am Ende des Geschäftsjahres eine Stichtagsinventur durch, bei der alle Waren im Lager gezählt und bewertet werden. Diese Bestände werden dann in der Bilanz als Umlaufvermögen ausgewiesen.

  2. Ein mittelständischer Produktionsbetrieb nutzt eine permanente Inventur, bei der die Bestände laufend aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Produktionsengpässe und eine genauere Planung der Materialbeschaffung.

  3. Ein Start-up im E-Commerce-Bereich setzt eine Stichprobeninventur ein, um den Lagerbestand effizient zu überprüfen, ohne den gesamten Bestand zählen zu müssen. Dies spart Zeit und Ressourcen.

Häufige Fehler

  1. Unvollständige Erfassung aller Vermögenswerte, was zu ungenauen Bilanzen führt.
  2. Fehlerhafte Bewertung von Beständen, die die finanzielle Lage des Unternehmens verzerrt darstellen.
  3. Vernachlässigung der Dokumentationspflichten, was zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen kann.
  4. Mangelnde Schulung der Mitarbeiter, die zu einer unsachgemäßen Durchführung der Inventur führt.
  5. Nichtbeachtung der GoBD, insbesondere bei der Nutzung elektronischer Inventursysteme.

Tipps für KMUs

  1. Planen Sie die Inventur frühzeitig und schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.
  2. Nutzen Sie digitale Tools, um den Inventurprozess effizienter und fehlerfreier zu gestalten.
  3. Dokumentieren Sie alle Schritte der Inventur sorgfältig, um bei Prüfungen vorbereitet zu sein.
  4. Wählen Sie die Inventurmethode, die am besten zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
  5. Führen Sie regelmäßige Zwischeninventuren durch, um unvorhergesehene Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Siehe auch

Die Inventur ist eng mit der Bilanz verknüpft, da sie die Grundlage für die Bewertung des Umlaufvermögens bildet. Weitere Informationen finden Sie in den Glossareinträgen zur Bilanz und zum Umlaufvermögen.

Verwandte Begriffe

Bilanz Umlaufvermögen