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Umsatzsteuer

Vorsteuer

Definition

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen von seinen Lieferanten zahlt. Diese kann in der Regel vom Unternehmen mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer auf Verkäufe verrechnet werden, wodurch letztlich nur die Differenz an das Finanzamt abgeführt wird.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist der Vorsteuerabzug ein bedeutendes Instrument zur Liquiditätsplanung. Durch den Vorsteuerabzug können KMUs die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen mit der zu zahlenden Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen verrechnen. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Steuerlast für das Unternehmen reduziert wird, was zu einer besseren Cashflow-Planung beiträgt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein kleines IT-Unternehmen kauft Computerhardware für 10.000€ netto, zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Die gezahlten 1.900€ Umsatzsteuer sind die Vorsteuer. Diese kann das Unternehmen von der Umsatzsteuer abziehen, die es seinen Kunden in Rechnung stellt. Dies führt zu einer geringeren Steuerlast und einer verbesserten Liquidität, da die 1.900€ nicht zusätzlich gezahlt werden müssen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Einzelhandelsgeschäft, das regelmäßig Waren einkauft, um sie weiterzuverkaufen. Die auf den Einkaufspreis gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, was hilft, die Marge zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug ist im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert, insbesondere in den Paragraphen §§ 15 ff. UStG. Laut § 15 Abs. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug möglich, wenn die bezogenen Lieferungen oder Leistungen für das Unternehmen erbracht werden und ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.

Für das Jahr 2024/2025 gilt weiterhin, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sorgfältig prüfen muss. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, wie z.B. Steuernummer des Lieferanten, Rechnungsnummer und genaue Leistungsbeschreibung, um den Vorsteuerabzug zu rechtfertigen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Einkauf von Büromaterial mit Vorsteuer

Ein Unternehmen kauft Büromaterial im Wert von 100€ netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (19€).

KontoSKR03SKR04
Büromaterial49306815
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406
Bank12001800

Buchungssatz: Soll Büromaterial 4930 (SKR03) / 6815 (SKR04) 100,00€ und Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 19,00€ an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 119,00€.

Beispiel 2: Handwerksbetrieb kauft Baumaterial

Ein Handwerksbetrieb kauft Baumaterialien für 5.000€ netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (950€).

KontoSKR03SKR04
Wareneingang 19% Vorsteuer34005400
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen16003300

Buchungssatz: Soll Wareneingang 19% Vorsteuer 3400 (SKR03) / 5400 (SKR04) 5.000,00€ und Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 950,00€ an Haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) 5.950,00€.

Beispiel 3: Dienstleistungsunternehmen engagiert externe Berater

Ein Dienstleistungsunternehmen engagiert externe Berater für 2.000€ netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (380€).

KontoSKR03SKR04
Beratungskosten49706855
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406
Bank12001800

Buchungssatz: Soll Beratungskosten 4970 (SKR03) / 6855 (SKR04) 2.000,00€ und Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 380,00€ an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 2.380,00€.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unvollständige Dokumentation von Eingangsrechnungen, was den Vorsteuerabzug gefährden kann. Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass viele Unternehmen nicht wissen, dass der Vorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßen Rechnungen zulässig ist.

Manchmal werden Vorsteuerbeträge fälschlicherweise abgezogen, obwohl die zugrunde liegende Leistung nicht für das Unternehmen erbracht wurde oder privat veranlasst war. Ein weiterer Fehler ist die falsche Zuordnung der Vorsteuer zu den falschen Abrechnungsperioden, was zu Korrekturen durch das Finanzamt führen kann.

Tipps für KMUs

  1. Ordnungsgemäße Rechnungsprüfung: Vergewissern Sie sich, dass alle Eingangsrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  2. Sorgfältige Buchhaltung: Führen Sie eine genaue Buchhaltung und dokumentieren Sie alle relevanten Belege.
  3. Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig im Umgang mit umsatzsteuerlichen Fragen.
  4. Externe Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um Fehler zu vermeiden.
  5. Digitale Tools nutzen: Nutzen Sie Softwarelösungen, die den Vorsteuerabzug automatisch und GoBD-konform abwickeln.

Siehe auch

Der Begriff Vorsteuer hängt eng mit der Umsatzsteuer zusammen. Während die Umsatzsteuer auf Verkäufe erhoben wird, stellt die Vorsteuer die auf Einkäufe gezahlte Steuer dar. Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, diese gezahlte Steuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen, was die finanzielle Belastung reduziert.

Verwandte Begriffe

Umsatzsteuer Vorsteuerabzug