Barverkauf über Kasse buchen
Kasseneinnahmen aus Barverkäufen korrekt erfassen
Überblick
Beim Buchen eines Barverkaufs über die Kasse wird der Verkaufserlös und die darauf entfallende Umsatzsteuer erfasst. Diese Buchung ist notwendig, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen gegen Barzahlung verkauft und diese Einnahme in der Kasse verbucht werden muss.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Einzelhandelsgeschäft: Verkauf von Waren an Kunden, die bar bezahlen.
- Dienstleistungsanbieter: Erbringung einer Dienstleistung (z. B. Friseur) mit Barzahlung.
- Marktstand: Verkauf von Produkten auf einem Wochenmarkt gegen Barzahlung.
- Events: Eintrittsgelder oder Verkäufe auf Veranstaltungen, die in bar bezahlt werden.
Buchungssatz
Für die Buchung eines Barverkaufs benötigen wir folgende Konten:
- Kasse: SKR03=1000, SKR04=1600
- Erlöse 19 % USt: SKR03=8400, SKR04=4400
- Umsatzsteuer 19 %: SKR03=1776, SKR04=3806
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) | Kasse | Brutto | |
| 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) | Erlöse 19 % USt | Netto | |
| 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) | Umsatzsteuer 19 % | USt |
Für Waren zum ermäßigten Steuersatz gelten Erlöse 7 % USt (SKR03 8300 / SKR04 4300) und Umsatzsteuer 7 % (SKR03 1771 / SKR04 3801). Verkauft der Betrieb beides, muss die Kasse die Umsätze nach Steuersätzen getrennt ausweisen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
- Einnahme erfassen: Zähle das Geld, das in der Kasse eingeht, und notiere den Gesamtbetrag.
- Erlöse berechnen: Teile den Gesamtbetrag in Nettoerlöse und Umsatzsteuer auf. Der Nettobetrag ergibt sich, indem du den Gesamtbetrag durch 1,19 teilst.
- Umsatzsteuer berechnen: Subtrahiere den Nettobetrag vom Gesamtbetrag, um die Umsatzsteuer zu ermitteln.
- Buchung durchführen: Erstelle den Buchungssatz mit den ermittelten Beträgen und buche ihn in deinem Buchhaltungsprogramm.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Ein Einzelhändler verkauft Waren im Wert von 238,00 € (brutto) in bar.
Berechnung:
- Nettobetrag: 238,00 € / 1,19 = 200,00 €
- Umsatzsteuer: 238,00 € - 200,00 € = 38,00 €
Buchung: Der Buchungssatz lautet: Soll Kasse an Haben Erlöse 19 % USt und Umsatzsteuer 19 %.
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) | Kasse | 238,00 € | |
| 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) | Erlöse 19 % USt | 200,00 € | |
| 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) | Umsatzsteuer 19 % | 38,00 € |
Probe: 200,00 € + 38,00 € = 238,00 €. Soll und Haben stimmen überein.
Wichtige Hinweise
- Stelle sicher, dass alle Barverkäufe täglich erfasst werden, um die Kasse korrekt zu führen.
- Bewahre alle Kassenbelege als Buchungsbelege acht Jahre auf, das Kassenbuch als Aufzeichnung zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).
- Verwende ein korrektes Buchhaltungsprogramm, um Fehler zu minimieren.
- Überprüfe regelmäßig, ob deine Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Häufige Fehler
- Falsche Berechnung der Umsatzsteuer: Achte darauf, den Bruttobetrag korrekt in Netto und Umsatzsteuer zu teilen.
- Fehlender Beleg: Stelle sicher, dass jeder Barverkauf mit einem Beleg dokumentiert wird.
- Unregelmäßige Buchung: Vermeide es, Barverkäufe unregelmäßig zu buchen, um Diskrepanzen in der Kassenführung zu verhindern.
Rechtliche Grundlagen
Barverkäufe unterliegen als Lieferung gegen Entgelt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer, hier mit dem Regelsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Aufzeichnung der Kassenumsätze richtet sich nach § 146 AO, die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und die Belegausgabepflicht nach § 146a AO.
Tipps für die Praxis
- Regelmäßige Kassenprüfung: Überprüfe täglich die Kassenbestände, um Unregelmäßigkeiten schnell zu erkennen.
- Schulungen: Stelle sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit der Kasse arbeiten, entsprechend geschult sind.
- Software nutzen: Setze auf Buchhaltungssoftware, die speziell für KMUs ausgelegt ist und die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Kontrolle und Abgleich: Vergleiche regelmäßig die Kassenberichte mit den Buchungen in der Finanzbuchhaltung.
Mit dieser Vorlage solltest du in der Lage sein, Barverkäufe professionell und gesetzeskonform zu buchen. Achte stets darauf, die gesetzlichen Vorgaben im Auge zu behalten und regelmäßig deine Buchhaltungspraktiken zu überprüfen.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- BMF-Schreiben zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung (19.06.2018, BStBl I 2018, 699)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (28.11.2019, BStBl I 2019, 1269)
Kontonummern geprueft gegen DATEV-Kontenrahmen SKR 03 (Art.-Nr. 11174) und SKR 04 (Art.-Nr. 11175), Stand 2026, sowie buchungssatz.de am 2026-09-08.
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