Konto 4955
Buchführungskosten
Kontonummer
4955
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4955 “Buchführungskosten” im SKR03 nimmt die Honorare auf, die für die laufende Finanzbuchführung durch einen Steuerberater oder ein Buchführungsbüro anfallen. Es steht bewusst getrennt von der Beratung und vom Jahresabschluss, damit die drei Leistungen in der Auswertung unterscheidbar bleiben. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6830 Buchführungskosten.
Verwendungszweck
Auf 4955 gehören:
- monatliche oder quartalsweise Honorare für die Finanzbuchführung
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Rahmen der laufenden Buchführung
- Kontenabstimmung und Offene-Posten-Verwaltung durch den Dienstleister
- Honorare eines externen Buchführungsbüros nach dem Steuerberatungsgesetz
Führst du die Buchhaltung selbst, entstehen auf diesem Konto in der Regel keine Kosten. Die Lizenz- oder Abogebühr einer Buchhaltungssoftware ist kein Buchführungshonorar; sie gehört im SKR03 auf 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen). Hintergründe zur Behandlung von Software findest du unter Software und Lizenzen abschreiben.
Nicht auf 4955 gehören die Erstellung des Jahresabschlusses und die Abschlussprüfung. Dafür ist 4957 Abschluss- und Prüfungskosten vorgesehen. Beratungsleistungen laufen über 4950.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4957 Abschluss- und Prüfungskosten: Jahresabschluss, Einnahmenüberschussrechnung, Abschlussprüfung.
- 4950 Rechts- und Beratungskosten: Gestaltungsberatung, Einspruchsverfahren, Begleitung einer Betriebsprüfung.
- 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten: Softwarelizenzen und Abonnements.
- 4100 Löhne und Gehälter: die Vergütung einer eigenen Buchhaltungskraft.
Buchungsbeispiele
Monatliches Buchführungshonorar auf Rechnung
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4955 Buchführungskosten | 250,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 47,50 EUR | |
| 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 297,50 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6830 Buchführungskosten 250,00 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 47,50 EUR an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 297,50 EUR.
Jahresrechnung eines Buchführungsbüros per Bank
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4955 Buchführungskosten | 1.800,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 342,00 EUR | |
| 1200 Bank | 2.142,00 EUR |
Im SKR04 buchst du 6830 und 1406 an 1800 Bank.
Sammelrechnung der Kanzlei mit getrennten Positionen
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4955 Buchführungskosten | 900,00 EUR | |
| 4957 Abschluss- und Prüfungskosten | 1.400,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 437,00 EUR | |
| 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.737,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6830, 6827 und 1406 an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Steuerliche Aspekte
Buchführungskosten sind in voller Höhe Betriebsausgabe. Sie entstehen ausschließlich durch die betriebliche Aufzeichnungspflicht und sind damit klar betrieblich veranlasst. Die Rechnung unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, die Vorsteuer ist nach § 15 UStG abziehbar.
Anders als bei der Einkommensteuererklärung stellt sich hier keine Aufteilungsfrage: Die laufende Buchführung betrifft den Betrieb, nicht die private Sphäre. Enthält eine Kanzleirechnung dennoch private Positionen, etwa die Erstellung der privaten Anlagen zur Steuererklärung, sind diese als Entnahme zu behandeln.
Die Buchführungsunterlagen selbst unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO. Wer die Buchführung auslagert, bleibt für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlich und sollte den Zugriff auf die Daten vertraglich sichern, damit die Anforderungen der GoBD auch bei einem Dienstleisterwechsel erfüllt bleiben.
Häufige Fehler
- Abschlusskosten auf 4955 gebucht. Sie gehören auf 4957 und verzerren sonst den Monatsvergleich.
- Softwarekosten als Buchführungshonorar erfasst. Lizenzen und Abonnements haben ein eigenes Konto.
- Sammelrechnung ohne Aufteilung gebucht. Buchführung, Abschluss und Beratung sind getrennt auszuweisen.
- Gehalt der eigenen Buchhaltungskraft hier gebucht. Das ist Personalaufwand.
- Jahreshonorar nicht abgegrenzt. Betrifft die Rechnung mehrere Perioden, ist der Aufwand periodengerecht zuzuordnen.
FAQ
Welches Konto entspricht 4955 im SKR04?
Im SKR04 buchst du Buchführungskosten auf 6830. Die DATEV-Bezeichnung ist in beiden Kontenrahmen “Buchführungskosten”.
Was gehört auf 4955 und was auf 4957?
Auf 4955 die laufende Arbeit: Belegerfassung, Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Auf 4957 die einmalige Jahresarbeit: Jahresabschluss, Einnahmenüberschussrechnung, Abschlussprüfung. Die Trennung macht den unterjährigen Kostenverlauf lesbar.
Wohin gehört die Gebühr für die Buchhaltungssoftware?
Nicht auf 4955. Ein Software-Abonnement ist die zeitlich befristete Überlassung eines Rechts und gehört im SKR03 auf 4964. Eine dauerhaft erworbene Lizenz mit eigenständigem Wert wird dagegen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.