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SKR03 Aufwand Abschreibungen

Konto 4822

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Kontonummer

4822

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Abschreibungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 4822 “Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände” im SKR03 erfasst den planmäßigen Werteverzehr von Wirtschaftsgütern ohne körperliche Substanz. Bei ihnen entsteht die Wertminderung nicht durch Verschleiß, sondern durch Überalterung oder durch das Auslaufen einer Laufzeit, etwa bei Software oder einer Lizenz. Es ist ein Aufwandskonto. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6200.

Verwendungszweck

Auf 4822 buchst du die planmäßige Abschreibung entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände. Die Gegenbuchung mindert den Buchwert auf dem jeweiligen Anlagekonto.

Typische Fälle:

  • Abschreibung erworbener Standardsoftware und Individualsoftware
  • Abschreibung von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten
  • Abschreibung von Konzessionen und ähnlichen Rechten
  • Abschreibung erworbener Marken- und Nutzungsrechte

Nicht auf 4822 gehört die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, für die es ein eigenes Konto gibt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen steuerlich ohnehin nicht aktiviert werden; handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht mit eigener Kontenzuordnung.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 4824 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert: der Firmenwert aus einem Unternehmenserwerb folgt eigenen Regeln und hat ein eigenes Konto.
  • 4826 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände: einmalige Wertminderungen außerhalb des Abschreibungsplans.
  • 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen: körperliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Ausstattung.
  • 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: für Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto nach § 6 Abs. 2 EStG.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Abschreibung erworbener Software

Eine Software wurde für 6.000,00 EUR netto erworben. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2021 kann für Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, sodass der Betrag im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben wird.

SollHabenBetrag
4822 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände0027 EDV-Software6.000,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an 0135 EDV-Software.

Beispiel 2: Abschreibung einer Lizenz über die Laufzeit

Eine Lizenz mit einer Laufzeit von fünf Jahren kostete 10.000,00 EUR netto. Daraus ergeben sich 2.000,00 EUR Abschreibung im Jahr.

SollHabenBetrag
4822 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände0030 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten2.000,00 EUR

Im SKR04 wird 6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an 0140 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten gebucht.

Beispiel 3: Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Der Firmenwert aus einem Unternehmenserwerb wird nicht über 4822 abgeschrieben, sondern über das eigene Konto.

SollHabenBetrag
4824 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert0035 Geschäfts- oder Firmenwert5.000,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6205 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert an 0150 Geschäfts- oder Firmenwert.

Steuerliche Aspekte

Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur aktiviert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Aktivierungsverbot, handelsrechtlich ein Wahlrecht. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Nutzungsdauer, die sich bei zeitlich begrenzten Rechten aus der Laufzeit ergibt.

Für Computersoftware lässt die Finanzverwaltung nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, sodass die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden können. Bei einer dauerhaften Wertminderung, etwa wenn eine Lizenz wertlos wird, kommt zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, die auf ein eigenes Konto gehört. Verträge, Rechnungen und das Anlagenverzeichnis sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den GoBD entsprechen.

Häufige Fehler

  • Firmenwert auf 4822 abgeschrieben. Er hat mit 4824 ein eigenes Konto.
  • Hardware und Software vermischt. Hardware ist eine Sachanlage und wird über 4830 abgeschrieben.
  • Selbst entwickelte Software aktiviert. Steuerlich ist das nicht zulässig; die Entwicklungskosten sind laufender Aufwand.
  • Laufzeit einer Lizenz ignoriert. Bei zeitlich begrenzten Rechten bestimmt die Laufzeit die Abschreibungsdauer.
  • Softwarepflege aktiviert. Laufende Wartungs- und Pflegegebühren sind sofort abziehbarer Aufwand.

FAQ

Welches Konto entspricht der 4822 aus dem SKR03 im SKR04?

Das Konto 6200 mit derselben Bezeichnung. Auch die Anlagekonten wechseln, etwa von 0027 EDV-Software im SKR03 auf 0135 EDV-Software im SKR04.

Wie lange wird Software abgeschrieben?

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2021 kann für Computersoftware eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Damit sind die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand abziehbar. Wer eine längere Nutzungsdauer ansetzen möchte, kann das ebenfalls tun, muss die Wahl aber einheitlich anwenden.

Was gilt für selbst entwickelte Software?

Steuerlich dürfen selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht aktiviert werden. Die Entwicklungskosten laufen als Personal- und Sachaufwand direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung. Handelsrechtlich besteht ein Aktivierungswahlrecht, das aber zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz führt.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.