Konto 4600
Werbekosten
Kontonummer
4600
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4600 “Werbekosten” im SKR03 erfasst alle Ausgaben für die Vermarktung deiner Produkte und Leistungen. DATEV ordnet es den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu. Die Kosten mindern den Gewinn sofort, die Vorsteuer ist in voller Höhe abziehbar. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6600 Werbekosten.
Verwendungszweck
Auf 4600 buchst du Aufwand, der auf die allgemeine Bekanntheit oder auf eine konkrete Werbeaktion zielt:
- Anzeigen in Print, Radio und Onlinemedien, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Kampagnen
- Erstellung und Druck von Flyern, Katalogen, Plakaten, Visitenkarten
- Werbeagentur, Fotoshooting, Textarbeit für Werbemittel
- Messeauftritte, Standmiete, Messebau
- Sponsoring mit werblicher Gegenleistung
- Stellenanzeigen
- Werbegeschenke mit Firmenaufdruck
Auch die Erstellung einer Website ordnet die Praxis überwiegend den Werbekosten zu. Bei größeren Projekten ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut entsteht, das aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Zur Behandlung von Software und Lizenzen findest du Details unter Software und Lizenzen abschreiben.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4630 Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG: Sachgeschenke an Geschäftspartner, deren Wert je Empfänger und Jahr die Grenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht übersteigt.
- 4635 Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG: Geschenke oberhalb dieser Grenze, die den Gewinn nicht mindern dürfen.
- 4640 Repräsentationskosten: Aufwand für das Erscheinungsbild des Unternehmens ohne konkreten Werbebezug.
- 4650 Bewirtungskosten: Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, die nur zu 70 Prozent abziehbar ist.
Buchungsbeispiele
Anzeigenrechnung einer Fachzeitschrift auf Ziel
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4600 Werbekosten | 1.500,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 285,00 EUR | |
| 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.785,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6600 Werbekosten 1.500,00 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 285,00 EUR an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.785,00 EUR.
Flyerdruck per Bank bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4600 Werbekosten | 420,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 79,80 EUR | |
| 1200 Bank | 499,80 EUR |
Im SKR04 buchst du 6600 und 1406 an 1800 Bank.
Werbeartikel mit Firmenlogo, bar bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4600 Werbekosten | 210,08 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 39,92 EUR | |
| 1000 Kasse | 250,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6600 und 1406 an 1600 Kasse.
Steuerliche Aspekte
Werbekosten sind unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben, solange sie betrieblich veranlasst sind. Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG steht dir in voller Höhe zu.
Die wichtigste Grenze verläuft zu den Geschenken. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht deine Arbeitnehmer sind, den Gewinn nicht mindern. Ausgenommen sind Zuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Empfänger im Wirtschaftsjahr insgesamt 50 EUR nicht übersteigen. Streuwerbeartikel mit Firmenaufdruck, die in großer Stückzahl und ohne persönliche Zuordnung verteilt werden, gelten in der Praxis als Werbemittel und nicht als Geschenk.
Sponsoring ist Werbeaufwand, wenn eine werbliche Gegenleistung vereinbart und tatsächlich erbracht wird, etwa Logopräsenz oder Namensnennung. Fehlt die Gegenleistung, liegt eine Spende vor und die Behandlung ändert sich grundlegend. Belege sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren, bei Sponsoring zusammen mit dem Vertrag und einem Nachweis der Gegenleistung.
Häufige Fehler
- Geschenke über der Grenze auf 4600 gebucht. Sie gehören auf 4635 und dürfen den Gewinn nicht mindern.
- Sponsoring ohne Gegenleistung als Werbung erfasst. Ohne werbliche Leistung ist es eine Spende.
- Bewirtung im Anschluss an eine Werbeveranstaltung mitgebucht. Bewirtungsaufwand gehört auf 4650 und unterliegt der 70-Prozent-Grenze.
- Größere Website-Projekte pauschal als Aufwand erfasst. Entsteht ein eigenständiges Wirtschaftsgut, ist zu aktivieren.
- Fehlender Nachweis des betrieblichen Anlasses. Bei Messe- und Eventkosten verlangt die Prüfung eine nachvollziehbare Dokumentation.
FAQ
Welches Konto entspricht 4600 im SKR04?
Im SKR04 buchst du Werbekosten auf 6600. Die DATEV-Bezeichnung ist in beiden Kontenrahmen “Werbekosten”, nur die Nummerierung folgt der jeweiligen Gliederungslogik.
Sind Werbegeschenke Werbekosten oder Geschenke?
Das hängt an Wert und Zuordnung. Streuartikel mit Firmenaufdruck, die ohne persönliche Widmung verteilt werden, sind Werbemittel und gehören auf 4600. Ein individuell zugewendetes Präsent an einen Geschäftspartner ist ein Geschenk und wird nach der Grenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG auf 4630 oder 4635 gebucht.
Gehören Stellenanzeigen auf 4600 oder zum Personalaufwand?
Stellenanzeigen werden im DATEV-Kontenrahmen den Werbekosten zugeordnet und damit auf 4600 gebucht. Sie zählen nicht zum Personalaufwand, weil sie kein Entgelt für geleistete Arbeit sind.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.