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SKR04 Passiva Umsatzsteuer

Konto 3820

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Kontonummer

3820

Kontoart

Passiva

Kategorie

Umsatzsteuer

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Konto 3820 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen” ist im SKR04 ein Passivkonto. Es zeigt, was nach Verrechnung von geschuldeter Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer tatsächlich an das Finanzamt geht. In der Bilanz gehört der Bestand zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 1780.

Verwendungszweck

Im laufenden Monat sammeln sich Umsatzsteuer und Vorsteuer auf getrennten Konten: 3806 und 3801 auf der Passivseite, 1406 und 1401 auf der Aktivseite. Zum Ende des Voranmeldungszeitraums werden sie gegeneinander abgeschlossen. Der verbleibende Betrag, die Zahllast, steht danach auf 3820.

Damit ist das Konto die Nahtstelle zwischen Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Saldo muss dem angemeldeten Betrag entsprechen. Tut er das nicht, ist entweder die Anmeldung falsch oder eine Buchung auf dem falschen Steuerkonto gelandet. Der Abgleich gehört in jeden Monatsabschluss.

Mit der Überweisung geht der Saldo auf null. Ein Restbestand bedeutet, dass die Vorauszahlung noch aussteht. Zum Bilanzstichtag ist das der Regelfall, weil die Dezemberzahlung erst im Januar erfolgt.

Für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung gibt es ein eigenes Konto: 3830 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11”. Sie wird dort getrennt geführt, weil sie am Jahresende gesondert angerechnet wird.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11: für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung.
  • 3806 Umsatzsteuer 19 % und 3801 Umsatzsteuer 7 %: die Konten, deren Salden auf 3820 zusammenlaufen.
  • 1420 Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: für den Fall, dass die Vorsteuer überwiegt und eine Erstattung entsteht.
  • 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr: für die Abstimmung nach der Jahreserklärung.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Zahllast zum Monatsende

Die geschuldete Umsatzsteuer beträgt 4.000,00 EUR, die abziehbare Vorsteuer 1.500,00 EUR.

SollHabenBetrag
3806 Umsatzsteuer 19 %1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %1.500,00 EUR
3806 Umsatzsteuer 19 %3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen2.500,00 EUR

Im SKR03 laufen die Buchungen über 1776 Umsatzsteuer 19 %, 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % und 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

Beispiel 2: Überweisung an das Finanzamt

Der angemeldete Betrag wird bis zum zehnten Tag des Folgemonats gezahlt.

SollHabenBetrag
3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen1800 Bank2.500,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an 1200 Bank 2.500,00 EUR.

Beispiel 3: Sondervorauszahlung leisten

Für die Dauerfristverlängerung werden 3.000,00 EUR als ein Elftel der Vorjahressumme angemeldet und gezahlt.

SollHabenBetrag
3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/111800 Bank3.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 an 1200 Bank 3.000,00 EUR.

Steuerliche Aspekte

§ 18 Abs. 1 UStG regelt Frist und Fälligkeit in einem Satz: Die Voranmeldung ist “bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums” zu übermitteln, und “die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten”. Monatlicher oder vierteljährlicher Zeitraum hängt von der Steuer des Vorjahres ab.

Eine Dauerfristverlängerung schiebt Abgabe und Zahlung um einen Monat. Wer monatlich anmeldet, muss dafür eine Sondervorauszahlung leisten. § 47 Abs. 1 UStDV beziffert sie mit “ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr”. Sie ist keine zusätzliche Belastung, sondern eine Vorleistung, die bei der letzten Voranmeldung des Jahres wieder angerechnet wird.

Die Vorauszahlung selbst ist erfolgsneutral. Sie tilgt eine Verbindlichkeit, die aus den Steuerkonten entstanden ist, und darf den Gewinn nicht mindern. Wer sie als Betriebsausgabe erfasst, senkt den Gewinn doppelt, denn die Umsatzsteuer war ohnehin nie Ertrag.

Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch. Er gehört auf die Aktivseite, im SKR04 auf 1420 “Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen”. Voranmeldungen, Bescheide und Zahlungsbelege unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und müssen nach GoBD nachvollziehbar bleiben.

Häufige Fehler

  • Zahlung als Aufwand erfasst: Die Vorauszahlung tilgt eine Schuld und ist keine Betriebsausgabe.
  • Kein Abgleich mit der Anmeldung: Weicht der Kontensaldo vom übermittelten Betrag ab, bleibt der Fehler ohne monatliche Abstimmung lange unentdeckt.
  • Sondervorauszahlung auf 3820 gebucht: Sie gehört auf 3830, sonst geht die Anrechnung am Jahresende unter.
  • Vorsteuerüberhang als negative Verbindlichkeit: Ein Erstattungsanspruch gehört auf 1420 und damit auf die Aktivseite.
  • Anrechnung am Jahresende übersehen: Die Sondervorauszahlung mindert die letzte Voranmeldung des Jahres. Wer das vergisst, zahlt den Betrag ein zweites Mal.

FAQ

Was ist Konto 3820 SKR04 in SKR03?

Im SKR03 entspricht dem Konto 3820 die Nummer 1780 “Umsatzsteuer-Vorauszahlungen”. Die Sondervorauszahlung steht im SKR04 auf 3830 und im SKR03 auf 1781. Funktion und Bilanzausweis sind identisch.

Warum bleibt zum Jahresende ein Saldo auf 3820 stehen?

Weil die Vorauszahlung für Dezember erst im Januar fällig wird, bei Dauerfristverlängerung sogar erst im Februar. Der offene Betrag ist zum Bilanzstichtag eine echte Verbindlichkeit und gehört genau dorthin.

Wie wird die Sondervorauszahlung am Jahresende behandelt?

Sie wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Kalenderjahres angerechnet und mindert dort die Zahllast. Buchhalterisch wird der Bestand auf 3830 gegen 3820 aufgelöst; ein verbleibender Überhang wird vom Finanzamt erstattet.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.