Konto 1360
Geldtransit
Kontonummer
1360
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sonstige Forderungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 1360 im SKR03 ist ein Übergangskonto. Es nimmt Geld auf, das ein eigenes Konto bereits verlassen hat, aber auf dem Zielkonto noch nicht angekommen ist. Der klassische Fall ist die Bareinzahlung: Das Bargeld ist aus der Kasse heraus, die Gutschrift auf dem Bankkonto erfolgt erst am nächsten Werktag. Ohne Geldtransit müsste man beide Seiten gleichzeitig buchen und hätte zwischenzeitlich falsche Bestände. Im SKR04 heißt das Konto 1460.
Verwendungszweck
Auf 1360 laufen Geldbewegungen zwischen eigenen Zahlungsmittelkonten:
- Bareinzahlung aus der Kasse auf das betriebliche Bankkonto
- Barabhebung vom Bankkonto zur Auffüllung der Kasse
- Überweisung zwischen zwei eigenen Bankkonten mit unterschiedlichen Wertstellungstagen
- Übergabe von Bargeld an einen Werttransportdienst bis zur Gutschrift
- Kartenumsätze der Ladenkasse, solange die Auszahlung des Dienstleisters noch aussteht
Das Konto arbeitet immer in zwei Schritten. Zuerst wird das abgebende Konto entlastet und 1360 belastet, danach wird das empfangende Konto belastet und 1360 wieder entlastet. Nach dem zweiten Schritt ist der Saldo null.
Ein Restsaldo zum Stichtag ist zulässig, aber nur, wenn tatsächlich Geld unterwegs ist. Er gehört dann in der Bilanz zu den sonstigen Vermögensgegenständen und muss durch einen Beleg nachweisbar sein.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 1000 Kasse: das abgebende oder empfangende Konto bei Bargeldbewegungen.
- 1200 Bank: die zweite Seite der Transitbuchung im unbaren Bereich.
- 1500 Sonstige Vermögensgegenstände: für Forderungen, die dauerhaft bestehen, nicht für kurzfristig unterwegs befindliches Geld.
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten: das Gegenstück auf der Passivseite, falls ein Transitsaldo ausnahmsweise negativ ausfällt.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Bareinzahlung von 2.000,00 EUR auf das Bankkonto
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1360 Geldtransit | 2.000,00 EUR | |
| 1000 Kasse | 2.000,00 EUR |
Am Tag der Gutschrift folgt der zweite Schritt:
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1200 Bank | 2.000,00 EUR | |
| 1360 Geldtransit | 2.000,00 EUR |
Im SKR04 laufen beide Buchungen über 1460, 1600 und 1800.
Beispiel 2: Barabhebung von 500,00 EUR für die Kasse
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1360 Geldtransit | 500,00 EUR | |
| 1200 Bank | 500,00 EUR | |
| 1000 Kasse | 500,00 EUR | |
| 1360 Geldtransit | 500,00 EUR |
Im SKR04 lauten die Buchungen 1460 an 1800 und 1600 an 1460.
Beispiel 3: Kartenumsatz von 1.190,00 EUR, Gutschrift erst zwei Tage später
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1360 Geldtransit | 1.190,00 EUR | |
| 8400 Erlöse 19 % USt | 1.000,00 EUR | |
| 1776 Umsatzsteuer 19 % | 190,00 EUR |
Bei Gutschrift wird 1200 belastet und 1360 entlastet. Im SKR04 lautet die erste Buchung 1460 an 4400 und 3806.
Steuerliche Aspekte
Der Geldtransit ist kein Erfolgskonto: Er berührt weder Erträge noch Aufwendungen und löst keine Umsatzsteuer aus. Seine Bedeutung liegt in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. § 146 Abs. 1 AO verlangt einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen. Für die Kasse kommt die tägliche Aufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO hinzu. Beides lässt sich nur einhalten, wenn ein Geldabgang aus der Kasse sofort gebucht wird, auch wenn die Gutschrift erst später erfolgt.
Zum Abschlussstichtag gehört jeder verbliebene Saldo aufgeklärt. Ein Betrag, der seit Wochen auf 1360 steht, deutet auf eine vergessene Gegenbuchung hin und macht die Bestände von Kasse und Bank unzuverlässig. Genau darauf schaut eine Betriebsprüfung, weil sich hier fehlende Belege leicht verstecken lassen. Die GoBD verlangen, dass jede Buchung durch einen Beleg nachgewiesen ist; für den Geldtransit sind das Einzahlungsquittung, Auszahlungsbeleg oder Kontoauszug.
Verbleibt zum Stichtag ein Betrag, weil das Geld tatsächlich noch unterwegs ist, wird er als sonstiger Vermögensgegenstand ausgewiesen und im Folgejahr aufgelöst.
Häufige Fehler
- Direktbuchung von Kasse an Bank. Zwischen Abgang und Gutschrift entstehen falsche Bestände, und die Kassensturzfähigkeit ist dahin.
- Transitsaldo bleibt stehen. Wer die zweite Buchung vergisst, führt einen Betrag dauerhaft im Umlaufvermögen, den es real nicht mehr gibt.
- Geldtransit als Verrechnungskonto missbraucht. Unklare Beträge gehören geklärt, nicht auf 1360 geparkt.
- Kartenumsätze ohne Transitkonto. Wird der Umsatz erst bei Gutschrift erfasst, fehlt der Erlös in der richtigen Periode.
- Kein Beleg für die Transitbuchung. Auch eine reine Umbuchung braucht nach den GoBD einen Nachweis.
FAQ
Wie lautet Konto 1360 SKR03 im SKR04?
Im SKR04 ist der Geldtransit das Konto 1460. Funktion und Buchungslogik sind identisch. Beide Konten gehören zur Kontenart sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten, weil ein Transitsaldo je nach Richtung auf beiden Seiten der Bilanz landen kann.
Darf der Geldtransit zum Jahresende einen Saldo haben?
Ja, wenn tatsächlich Geld unterwegs ist, etwa eine Einzahlung am 31. Dezember mit Gutschrift am 2. Januar. Der Saldo gehört dann in die sonstigen Vermögensgegenstände und wird im neuen Jahr aufgelöst. Ohne diesen realen Hintergrund ist ein Saldo ein Buchungsfehler.
Brauche ich ein Transitkonto auch ohne Bargeldgeschäft?
Auch dann ist es nützlich, etwa bei Überweisungen zwischen zwei eigenen Bankkonten oder bei Zahlungsdienstleistern, die gesammelt auszahlen. Überall dort, wo Abgang und Zugang an verschiedenen Tagen sichtbar werden, hält das Transitkonto beide Seiten korrekt getrennt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.