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Buchführung

Gewinnermittlung

Definition

Die Gewinnermittlung bezeichnet den Prozess der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Sie erfolgt entweder durch die Einnahmenüberschussrechnung ([EÜR](/lexikon/glossar/euer “EÜR - Definition und Bedeutung”)) oder die Bilanzierung und dient als Grundlage für die Besteuerung.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist die Gewinnermittlung ein zentrales Instrument zur Steuerplanung und -optimierung. Durch die Erfassung aller relevanten Einnahmen und Ausgaben erhalten Unternehmen einen klaren Überblick über ihre finanzielle Situation. Beispielsweise kann ein Einzelunternehmer die EÜR nutzen, um den jährlichen Gewinn zu ermitteln, indem er einfach die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüberstellt. Für größere KMUs, die zur [doppelten Buchführung](/lexikon/glossar/doppelte-buchfuehrung “Doppelte Buchführung - Definition und Bedeutung”) verpflichtet sind, erfolgt die Gewinnermittlung hingegen durch die Erstellung von [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) und [Gewinn- und Verlustrechnung](/lexikon/glossar/gewinn-und-verlustrechnung “Gewinn- und Verlustrechnung - Definition und Bedeutung”) ([GuV](/lexikon/glossar/guv “GuV - Definition und Bedeutung”)).

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis ist ein mittelständisches Produktionsunternehmen, das zur Jahresmitte feststellt, dass unerwartet hohe Materialkosten den Gewinn schmälern. Durch eine sorgfältige Gewinnermittlung können solche Entwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Kostenkontrolle oder Preisgestaltung ergriffen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Gewinnermittlung sind im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Für die Gewinnermittlung mittels EÜR ist § 4 Abs. 3 EStG maßgeblich, während die Bilanzierungspflicht gemäß § 238 HGB geregelt ist. Im Jahr 2025 bleibt die Rechtslage stabil, wobei die Finanzbehörden verstärkt auf die Einhaltung der Grundsätze [ordnungsmäßiger](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Buchführung ([GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)) achten.

Die GoBD verlangen unter anderem eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller [Geschäftsvorfälle](/lexikon/glossar/geschaeftsvorfall “Geschäftsvorfall - Definition und Bedeutung”). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Lage des Unternehmens jederzeit transparent und nachvollziehbar ist.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Bareinzahlung eines Kunden

Ein Kunde zahlt eine Rechnung bar.

  • [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”): Soll Kasse 1000 ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 1600 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)) an Haben [Forderungen](/lexikon/glossar/forderungen “Forderungen - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen und Leistungen 1400 (SKR03) / 1200 (SKR04)
  • Betrag: 1.000,00 €

Beispiel 2: Kauf von Büromaterial

Büromaterial wird bar bezahlt.

  • Buchungssatz: Soll Büromaterial 4900 (SKR03) / 6800 (SKR04) an Haben Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04)
  • Betrag: 50,00 €

Beispiel 3: Kauf einer neuen Software (Digital-AfA)

Eine neue Software wird gekauft. Aufgrund der Digital-AfA kann diese im ersten Jahr voll abgeschrieben werden.

  • Buchungssatz: Soll EDV-Software 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)
  • Betrag: 500,00 €

Beispiel 4: Verkauf von Waren mit 19% [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”)

Waren werden auf Ziel verkauft.

  • Buchungssatz: Soll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 (SKR03) / 1200 (SKR04) an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) und Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04)
  • Betrag: 1.190,00 € (davon 190,00 € USt)

Häufige Fehler

  • Unvollständige Erfassung: Oft werden nicht alle Einnahmen und Ausgaben erfasst, was zu einer verzerrten Darstellung des Gewinns führt.
  • Fehlende Belegsammlung: Ohne Belege können Ausgaben nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  • Falsche Zuordnung: Betriebseinnahmen und -ausgaben werden falsch kategorisiert, was die Gewinnermittlung verfälscht.
  • Nichtbeachtung der GoBD: Verletzung der GoBD kann zu Nachforderungen seitens der Finanzbehörden führen.
  • Fehlerhafte Abschreibungen: Falsche Berechnung von Abschreibungen beeinflusst den Gewinn erheblich.

Tipps für KMUs

  • Regelmäßige Buchführung: Führen Sie Ihre Buchhaltung regelmäßig, um Engpässe und Fehler zu vermeiden.
  • Digitale Tools nutzen: Setzen Sie auf Buchhaltungssoftware, die GoBD-konform ist, um Prozesse zu automatisieren.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um Fehler zu vermeiden.
  • Belege sorgfältig archivieren: Bewahren Sie alle Belege gut sortiert auf, um bei Nachfragen gewappnet zu sein.
  • Fortbilden: Bleiben Sie über aktuelle steuerliche Änderungen informiert, um rechtzeitig reagieren zu können.

Aktuelle Regelungen (Stand 2025)

  • Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software/Hardware Nutzungsdauer = 1 Jahr
  • GWG-Grenze: 800,00 € netto (Sofortabschreibung)
  • Sammelposten: 250,00 € - 1.000,00 €
  • Kleinunternehmergrenze: 22.000,00 € Vorjahr

Siehe auch

  • Gewinn: Der durch die Gewinnermittlung ermittelte Jahresüberschuss.
  • EÜR: Eine einfache Methode der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen.
  • Bilanz: Ein umfassendes Instrument zur Gewinnermittlung, das alle Vermögenswerte und Schulden erfasst.

Verwandte Begriffe finden Sie unter: Gewinn, EÜR, Bilanz

Verwandte Begriffe

Gewinn EÜR Bilanz