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Buchführung

EÜR

Definition

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Steuerzwecke, bei der die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Diese Methode wird häufig von kleineren Unternehmen und Freiberuflern genutzt, da sie weniger komplex und aufwendig ist als die doppelte Buchführung.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bietet die EÜR eine kostengünstige und weniger zeitintensive Alternative zur doppelten Buchführung. Insbesondere Unternehmen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können von der Einfachheit der EÜR profitieren. Zum Beispiel kann ein freiberuflicher Grafikdesigner, der keine großen Investitionen oder komplexe Finanztransaktionen hat, seine Einnahmen und Ausgaben unkompliziert gegenüberstellen und somit den steuerpflichtigen Gewinn ermitteln.

Die EÜR erleichtert es KMUs, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, da weniger administrative Ressourcen für die Buchführung benötigt werden. Auch Start-ups, die in den ersten Jahren oft mit begrenzten finanziellen Mitteln operieren, können durch die Nutzung der EÜR erhebliche Kosten sparen.

In der Praxis bedeutet dies, dass alle Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres chronologisch erfasst werden. Zum Beispiel kann ein Einzelhändler die Einnahmen aus seinen Verkäufen und die Ausgaben für Waren und Betriebskosten in einem einfachen Excel-Tabellenblatt dokumentieren. Diese Übersicht bildet dann die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der EÜR sind im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, insbesondere in den §§ 4 Abs. 3 EStG. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro oder einen Jahresgewinn von weniger als 60.000 Euro erzielen, sind in der Regel nicht buchführungspflichtig und können die EÜR verwenden. Diese Regelungen gelten voraussichtlich auch in den Jahren 2024/2025, es sei denn, es treten spezifische Änderungen in der Gesetzgebung auf. Die Kleinunternehmergrenze liegt bei einem Umsatz von 22.000€ im Vorjahr.

Die EÜR muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) entsprechen, um steuerrechtlich anerkannt zu werden. Dies bedeutet, dass die Aufzeichnungen vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgen müssen. Im Kontext der Digitalisierung ist es auch wichtig, die Revisionssicherheit digitaler Belege zu gewährleisten.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Büromaterialkauf

Ein Unternehmen kauft Büromaterial im Wert von 59,50€ inklusive 19% Umsatzsteuer.

KontoSKR03SKR04
Büromaterial49306815
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406
Bank12001800

Buchungssatz: Soll Büromaterial 4930 (SKR03) / 6815 (SKR04) 50,00€ und Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 9,50€ an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 59,50€.

Beispiel 2: Verkauf von Waren

Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 119,00€ inklusive 19% Umsatzsteuer.

KontoSKR03SKR04
Bank12001800
Erlöse 19% USt84004400
Umsatzsteuer 19%17763806

Buchungssatz: Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 119,00€ an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) 100,00€ und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) 19,00€.

Beispiel 3: Abschreibung einer EDV-Software

Ein Unternehmen erwirbt eine EDV-Software für 1.200,00€. Gemäß BMF-Schreiben vom 22.02.2021 beträgt die Nutzungsdauer für Software ein Jahr. Die Sofortabschreibung wird vorgenommen.

KontoSKR03SKR04
Abschreibungen auf Sachanlagen48306220
EDV-Software00270135

Buchungssatz: Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) 1.200,00€ an Haben EDV-Software 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) 1.200,00€.

Häufige Fehler

  • Nicht zeitgerechte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, was zu ungenauen Gewinnermittlungen führen kann.
  • Fehlende Belege für Ausgaben, die bei einer Steuerprüfung zu Problemen führen können.
  • Verwechslung von privaten und geschäftlichen Ausgaben, was die Genauigkeit der EÜR beeinträchtigen kann.
  • Unzureichende Trennung von Geschäftsjahren bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben.
  • Nichtbeachtung der GoBD, was zu einer Unwirksamkeit der EÜR führen kann.

Tipps für KMUs

  • Führen Sie regelmäßige Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen zeitnah erfasst werden.
  • Bewahren Sie alle Belege digital oder physisch auf, um sie bei Bedarf schnell zur Hand zu haben.
  • Nutzen Sie Buchhaltungssoftware, die speziell für die EÜR konzipiert ist, um die Genauigkeit und Effizienz Ihrer Aufzeichnungen zu verbessern.
  • Trennen Sie konsequent private und geschäftliche Ausgaben, um die Klarheit in der EÜR zu wahren.
  • Schulen Sie sich regelmäßig zu den aktuellen steuerlichen Anforderungen und GoBD-Regelungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wichtige Hinweise zu Abschreibungen und GWG (Stand 2025)

  • Digital-AfA: Gemäß BMF-Schreiben vom 22.02.2021 beträgt die Nutzungsdauer für Software und Hardware 1 Jahr.
  • GWG-Grenze: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Netto-Wert von 800€ können sofort abgeschrieben werden.
  • Sammelposten: Für Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Wert zwischen 250€ und 1.000€ kann ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Siehe auch

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eng mit der allgemeinen Buchführung verbunden und stellt eine Alternative zur doppelten Buchführung dar, die vor allem für kleinere Unternehmen geeignet ist. Sie ermöglicht eine einfache Gewinnermittlung, indem sie Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, ohne komplexe Buchungssätze zu erfordern.

Verwandte Begriffe

Einnahmen-Überschuss-Rechnung