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Skonto bei Zahlung an Lieferanten buchen

Skontoabzug bei schneller Zahlung von Lieferantenrechnungen verbuchen

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Berechnen Sie den Skonto-Abzug und die korrekte Vorsteuer-/Umsatzsteuerkorrektur.

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Typisch: 2% bei Zahlung innerhalb 10 Tagen

Geben Sie den Rechnungsbetrag und Skontosatz ein.

Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Bei der Buchung von Skonto bei Zahlung an Lieferanten geht es darum, die gewährten Preisnachlässe korrekt zu erfassen, wenn Du Deine Rechnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlst. Diese Buchung wird benötigt, um den Preisnachlass sowie die damit verbundene Reduzierung der Vorsteuer korrekt in der Buchhaltung zu erfassen.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  • Wenn Du eine Rechnung von einem Lieferanten innerhalb der Skontofrist bezahlst.
  • Wenn ein Lieferant Dir einen Preisnachlass für frühzeitige Zahlung gewährt.
  • Bei der Korrektur von Vorsteuerbeträgen durch Skonto.
  • Bei der Zahlung von Lieferantenrechnungen, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu buchen.

Buchungssatz

Konto Bezeichnung Soll Haben
1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rechnungsbetrag
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank Zahlbetrag
3730 (SKR03) / 5730 (SKR04) Erhaltene Skonti Skonto netto
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) Abziehbare Vorsteuer 19 % Vorsteuer auf Skonto

Wichtige Kontenreferenz:

Nicht verwechseln: Gewährte Skonti (SKR03 8730 / SKR04 4730) sind die Skonti, die Du Deinen Kunden einräumst. Erhaltene Skonti aus dem Einkauf laufen über 3730 (SKR03) / 5730 (SKR04).

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Rechnungseingang prüfen: Stelle sicher, dass die Rechnung korrekt und die Skontofrist klar definiert ist.
  2. Zahlung innerhalb der Skontofrist: Zahle den reduzierten Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Frist, um den Skonto in Anspruch zu nehmen.
  3. Buchung des Zahlbetrags: Buche den verminderten Betrag als Zahlung an das Konto Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04).
  4. Skonto und Vorsteuer erfassen: Buche den Nettoteil des Skontos auf Erhaltene Skonti 3730 (SKR03) / 5730 (SKR04) und korrigiere die Vorsteuer auf Abziehbare Vorsteuer 19 % 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04). Beides steht im Haben, die Verbindlichkeit wird in voller Höhe ausgebucht.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation: Du hast eine Rechnung über 1.190,00 € brutto (darin 190,00 € Umsatzsteuer) von einem Lieferanten erhalten. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen erhältst Du 3 % Skonto.

Berechnung:

  • Rechnungsbetrag: 1.190,00 €
  • Umsatzsteuer: 190,00 €
  • Nettobetrag: 1.000,00 €
  • Skonto: 3% von 1.000,00 € (Netto) = 30,00 €
  • Vorsteuer auf Skonto: 3% von 190,00 € = 5,70 €
  • Reduzierter Zahlbetrag: 1.190,00 € - (30,00 € + 5,70 €) = 1.154,30 €

Buchung:

Konto Bezeichnung Soll Haben
1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 €
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 1.154,30 €
3730 (SKR03) / 5730 (SKR04) Erhaltene Skonti 30,00 €
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) Abziehbare Vorsteuer 19 % 5,70 €

Probe: 1.154,30 € + 30,00 € + 5,70 € = 1.190,00 €. Soll und Haben stimmen überein.

Wichtige Hinweise

  • Skonto betrifft sowohl den Nettobetrag als auch die Vorsteuer.
  • Überprüfe die Zahlungsfristen genau, um den Skonto zu nutzen.
  • Skonto aus dem Einkauf mindert die Anschaffungskosten und wird in beiden Kontenrahmen auf dem Konto Erhaltene Skonti erfasst, nicht auf einem Erlöskonto.
  • Stelle sicher, dass die Vorsteuer korrekt angepasst wird.
  • Bewahre Rechnung und Zahlungsbeleg als Buchungsbelege acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO).

Häufige Fehler

  • Skonto wird nicht als Ertrag/Erlösschmälerung gebucht.
  • Fehlerhafte Berechnung der Vorsteueranpassung.
  • Skonto nach Ablauf der Frist in Anspruch genommen.

Rechtliche Grundlagen

Der Skontoabzug ändert die Bemessungsgrundlage des Umsatzes. Nach § 17 Abs. 1 UStG hat der leistende Unternehmer den Steuerbetrag und der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu berichtigen, jeweils in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist. Der Vorsteuerabzug selbst richtet sich nach § 15 UStG.

Tipps für die Praxis

  • Setze automatische Erinnerungen für Skontofristen in Deiner Buchhaltungssoftware.
  • Erstelle eine Liste von Lieferanten mit Skontovereinbarungen zur besseren Übersicht.
  • Verhandle Skontokonditionen aktiv mit Deinen Lieferanten, um Liquidität zu schonen.
  • Prüfe regelmäßig, ob Deine Buchhaltungssoftware Skonti automatisch berechnet und verbucht.

Mit dieser Vorlage kannst Du Skonti bei Zahlungen an Lieferanten korrekt und effizient buchen, was zu Einsparungen und einer genauen Finanzübersicht führt.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

Kontonummern geprueft gegen DATEV-Kontenrahmen SKR 03 (Art.-Nr. 11174) und SKR 04 (Art.-Nr. 11175), Stand 2026, sowie buchungssatz.de am 2026-09-08.

Verwandte Begriffe im Glossar

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