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KomplexAnlagevermögen

Anlagenverkauf mit Gewinn buchen

Verkauf eines Wirtschaftsguts über Restbuchwert verbuchen

Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Beim Verkauf einer Anlage mit Gewinn liegt der Nettoverkaufserlös über dem Restbuchwert des Wirtschaftsguts. Der Buchgewinn wird nicht direkt gebucht: Er ergibt sich als Saldo aus dem Erlöskonto und dem Abgangskonto für den Restbuchwert. Die Buchung erfasst also drei Dinge, den Zahlungseingang mit Umsatzsteuer, den Erlös und den Abgang des Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  1. Verkauf einer alten Produktionsmaschine, die durch eine neue ersetzt wurde.
  2. Veräußerung von Fahrzeugen aus dem Fuhrpark über dem Restbuchwert.
  3. Abgabe von Bürogeräten, die nicht mehr benötigt werden, zu einem höheren Preis als dem Restbuchwert.
  4. Verkauf von Anlagen im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung.

Buchungssatz

Der Vorgang besteht aus zwei Buchungssätzen. DATEV trennt die Erlös- und Abgangskonten danach, ob ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entsteht, deshalb sind hier die Konten “bei Buchgewinn” zu verwenden.

1. Verkaufserlös mit Umsatzsteuer:

Konto Bezeichnung Soll Haben
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank Brutto
8820 (SKR03) / 4845 (SKR04) Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) Netto
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19 % USt

2. Abgang des Restbuchwerts:

Konto Bezeichnung Soll Haben
2315 (SKR03) / 4855 (SKR04) Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) Restbuchwert
0200 (SKR03) / 0400 (SKR04) Technische Anlagen und Maschinen Restbuchwert

Wichtige Kontenreferenz:

Steht das verkaufte Wirtschaftsgut auf einem anderen Bestandskonto, tritt dieses an die Stelle von 0200 bzw. 0400, etwa Geschäftsausstattung (SKR03 0410 / SKR04 0635) oder Pkw (SKR03 0320 / SKR04 0520).

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Restbuchwert ermitteln Schreibe das Wirtschaftsgut bis zum Verkaufsmonat zeitanteilig ab und lies den verbleibenden Restbuchwert aus dem Anlagenverzeichnis ab.

  2. Umsatzsteuer berechnen Die Umsatzsteuer fällt auf den vollen Nettoverkaufspreis an, nicht auf den Gewinn. Bei 19 % gilt: Netto mal 0,19.

  3. Buchgewinn bestimmen Nettoverkaufspreis minus Restbuchwert. Ist die Differenz positiv, liegt ein Buchgewinn vor und du verwendest die Konten 8820 / 4845 und 2315 / 4855.

  4. Erlös buchen Bruttobetrag im Soll auf Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04), Netto im Haben auf 8820 (SKR03) / 4845 (SKR04), Umsatzsteuer im Haben auf 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04).

  5. Anlage ausbuchen Restbuchwert im Soll auf 2315 (SKR03) / 4855 (SKR04) gegen das Bestandskonto der Anlage im Haben.

  6. Anlagenverzeichnis pflegen Trage den Abgang mit Datum und Beleg im Anlagenverzeichnis nach, damit die Abschreibungsläufe der Folgejahre stimmen.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation: Eine Maschine wird für 11.900 € brutto verkauft. Der Restbuchwert beträgt 7.000 €.

Berechnung:

  • Bruttoverkaufspreis: 11.900 €
  • Umsatzsteuer (19 %): 1.900 €
  • Nettoerlös: 10.000 €
  • Restbuchwert der Maschine: 7.000 €
  • Buchgewinn: 10.000 € - 7.000 € = 3.000 €

Buchung 1 (Erlös):

Konto Bezeichnung Soll Haben
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 €
8820 (SKR03) / 4845 (SKR04) Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 10.000,00 €
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19 % 1.900,00 €

Buchung 2 (Abgang):

Konto Bezeichnung Soll Haben
2315 (SKR03) / 4855 (SKR04) Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 7.000,00 €
0200 (SKR03) / 0400 (SKR04) Technische Anlagen und Maschinen 7.000,00 €

Der Buchgewinn von 3.000 € wird nicht gebucht. Er entsteht rechnerisch aus 10.000 € Ertrag minus 7.000 € Aufwand und zeigt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Wichtige Hinweise

  • Ob Buchgewinn oder Buchverlust vorliegt, entscheidet sich erst nach der zeitanteiligen Abschreibung bis zum Verkaufsmonat. Erst danach steht fest, welches Kontenpaar richtig ist.
  • Die Umsatzsteuer ist auf den gesamten Nettoverkaufserlös zu berechnen, nicht auf den Gewinn.
  • Bei einem Buchverlust gelten andere Konten, siehe die Vorlage zum Anlagenverkauf mit Verlust.
  • Dokumentiere Kaufvertrag, Rechnung und Anlagenverzeichnis für Prüfzwecke.

Häufige Fehler

  • Der Buchgewinn wird als eigener Betrag auf ein Erlöskonto gebucht. Richtig ist, den vollen Nettoerlös zu buchen und den Restbuchwert separat auszubuchen.
  • Der Verkauf wird über das normale Erlöskonto 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) gebucht. Dieses Konto ist für Umsatzerlöse aus dem laufenden Geschäft, nicht für Anlagenabgänge.
  • Die Umsatzsteuer wird aus dem Gewinn statt aus dem Verkaufspreis berechnet.
  • Die zeitanteilige Abschreibung im Verkaufsjahr wird vergessen, dadurch stimmt der Restbuchwert nicht.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 4 Abs. 1 EStG sind Veräußerungserlöse im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die Lieferung gegen Entgelt unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer, hier mit dem Regelsteuersatz von 19 %.

Tipps für die Praxis

  • Verwende eine Anlagenbuchhaltung, die den Restbuchwert zum Verkaufsstichtag automatisch fortschreibt.
  • Lege Kaufvertrag und Ausgangsrechnung zusammen mit dem Abgangsbeleg ab, damit der Vorgang später nachvollziehbar bleibt.
  • Prüfe regelmäßig das Anlagenverzeichnis auf Wirtschaftsgüter, die längst nicht mehr im Betrieb sind.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

Kontonummern geprueft gegen DATEV-Kontenrahmen SKR 03 (Art.-Nr. 11174) und SKR 04 (Art.-Nr. 11175), Stand 2026, sowie buchungssatz.de am 2026-09-08.

Verwandte Begriffe im Glossar

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