Konto 8192
Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG
Kontonummer
8192
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Umsatzerlöse
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Auf dem Konto 8192 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG” im SKR03 buchen Kleinunternehmer ihre Umsätze. Diese Umsätze werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet, im Gegenzug gibt es keinen Vorsteuerabzug. Das Konto ist ein Ertragskonto und gehört zu den Umsatzerlösen. Im SKR04 heißt das passende Konto 4184.
Verwendungszweck
Das Konto sammelt sämtliche Umsätze eines Unternehmers, der die Kleinunternehmerregelung anwendet. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind diese Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Die Beträge gelten seit 2025 und haben die früheren Grenzen von 22.000 und 50.000 EUR abgelöst.
Typische Fälle:
- Honorare eines nebenberuflich tätigen Dienstleisters
- Verkaufserlöse eines kleinen Handelsbetriebs
- Vergütungen aus Aufträgen eines Handwerkers in der Anlaufphase
- Einnahmen aus Kursen, Workshops oder Beratungen ohne Umsatzsteuerausweis
Gebucht wird immer der volle Rechnungsbetrag, denn er ist zugleich der Erlös. Eine Aufteilung in Netto und Steuer entfällt, weil in der Rechnung keine Umsatzsteuer steht.
Bis 2025 lief dieser Sachverhalt im SKR03 über das Konto 8195. Ab dem Kontenrahmen 2026 gilt 8192 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG”; 8195 und 8196 sind reserviert und dürfen nicht mehr bebucht werden. Hintergrund der neuen Bezeichnung ist die Umstellung ab 2025: Umsätze von Kleinunternehmern sind seither nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei und nicht mehr nur von der Steuererhebung ausgenommen.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 8400 Erlöse 19 % USt: das Standard-Erlöskonto der Regelbesteuerung. Wer die Kleinunternehmerregelung verlässt, wechselt hierher.
- 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG: Steuerbefreiungen aus dem Katalog des § 4 UStG, etwa Finanz- und Versicherungsumsätze. Das ist eine andere Rechtsgrundlage als § 19 UStG.
- 8110 Sonstige steuerfreie Umsätze Inland: Auffangkonto für steuerfreie Inlandsumsätze eines regelbesteuerten Unternehmens.
- 8190 Erlöse, die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden: Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- 8707 Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG: Skonti, Boni und Gutschriften zu diesen Erlösen. Sie mindern den Erlös und gehören nicht als Minusbuchung auf 8192. Im SKR04 ist das Konto 4707.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Dienstleistung auf Rechnung
Eine Kleinunternehmerin stellt einem Kunden 800,00 EUR für eine Beratung in Rechnung. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer und den Hinweis auf § 19 UStG.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8192 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG | 800,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 4184 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG.
Beispiel 2: Barverkauf im Ladengeschäft
Ein kleiner Betrieb nimmt 150,00 EUR in bar ein.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1000 Kasse | 8192 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG | 150,00 EUR |
Im SKR04 wird 1600 Kasse an 4184 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG gebucht.
Beispiel 3: Eingangsrechnung ohne Vorsteuerabzug
Der Kleinunternehmer kauft Büromaterial für 119,00 EUR brutto. Da kein Vorsteuerabzug besteht, geht der volle Bruttobetrag in den Aufwand.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4930 Bürobedarf | 1200 Bank | 119,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6815 Bürobedarf an 1800 Bank.
Steuerliche Aspekte
Seit 2025 sind die Umsätze eines Kleinunternehmers nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei. Maßgeblich sind zwei Grenzen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 EUR nicht überschritten haben, und der Umsatz des laufenden Jahres darf 100.000 EUR nicht überschreiten. Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr überschritten, endet die Steuerfreiheit noch in diesem Jahr, und die weiteren Umsätze sind regelbesteuert.
Auf den Vorsteuerabzug hat ein Kleinunternehmer keinen Anspruch. Eingangsrechnungen werden deshalb mit dem Bruttobetrag als Aufwand gebucht. Die Ausgangsrechnung weist keine Umsatzsteuer aus und nennt als Grund die Kleinunternehmerregelung. Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln möchte, kann nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Anwendung verzichten; diese Erklärung bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Die Aufbewahrungsfristen des § 147 AO und die GoBD gelten unverändert auch für Kleinunternehmer.
Häufige Fehler
- Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen. Wer als Kleinunternehmer Steuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt, ohne sie beim Kunden kalkuliert zu haben.
- Buchung auf 8400 statt 8192. Erlöse auf dem Konto für 19 Prozent Umsatzsteuer führen dazu, dass Auswertungen und Voranmeldungen eine Steuer ausweisen, die es nicht gibt.
- Vorsteuer gezogen. Der Abzug steht Kleinunternehmern nicht zu, auch nicht anteilig.
- Grenzen nicht überwacht. Wer die 100.000 EUR im laufenden Jahr reißt, wird sofort regelbesteuert. Ein laufender Blick auf den Jahresumsatz gehört zur Monatsroutine.
- Alte Grenzwerte verwendet. Die Werte 22.000 und 50.000 EUR gelten seit 2025 nicht mehr.
- Alte Kontonummer verwendet. 8195 ist seit dem Kontenrahmen 2026 reserviert. Wer den Kontenstamm nicht umstellt, bucht auf ein Konto ohne Funktion.
FAQ
Was ist das Konto 8192 aus dem SKR03 im SKR04?
Es entspricht dem Konto 4184 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG”. Der Zweck ist derselbe, nur die Nummer unterscheidet sich, weil der SKR04 die Konten nach der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ordnet.
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Seit 2025 sind es 25.000 EUR Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 EUR im laufenden Kalenderjahr. Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Die frühere Regelung mit 22.000 und 50.000 EUR ist überholt.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
§ 19 Abs. 1 UStG nimmt Kleinunternehmer von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus. Trotzdem kann das Finanzamt im Einzelfall zur Abgabe auffordern, und in Sonderfällen wie dem innergemeinschaftlichen Erwerb bestehen eigene Pflichten. Im Zweifel klärst du das mit deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.