Konto 8100
Erlöse 19% USt
Kontonummer
8100
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Umsatzerlöse
Zusammenfassung
Das Konto 8100 erfasst alle Umsatzerlöse, die dem Regelsteuersatz von 19% unterliegen. Es ist das wichtigste Ertragskonto für die meisten Unternehmen und bildet die Haupteinnahmequelle ab. Auf diesem Konto werden Nettoumsätze gebucht, die Umsatzsteuer wird separat auf Konto 3806 - Umsatzsteuer 19% erfasst.
Verwendungszweck
Auf dem Konto 8100 werden alle steuerpflichtigen Umsätze mit 19% Umsatzsteuer gebucht. Dies umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Inland, sofern keine Steuerbefreiung oder ermäßigter Steuersatz (7%) greift.
Typische Geschäftsvorfälle:
- Verkauf von Produkten und Handelswaren
- Erbringung von Dienstleistungen
- Beratungsleistungen
- Software-Lizenzen (B2C im Inland)
- Vermietung von beweglichen Sachen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge)
Wichtig: Es wird immer der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) gebucht. Die Umsatzsteuer von 19% wird getrennt auf Konto 3806 - Umsatzsteuer 19% “Umsatzsteuer 19%” erfasst. Der Bruttobetrag ergibt sich aus Netto + Umsatzsteuer.
Steuerliche Aspekte
Umsatzsteuerpflicht:
- Regelsteuersatz von 19% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bei Umsätzen unter 22.000 € kann auf Umsatzsteuerausweis verzichtet werden
- Istversteuerung: Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig (Antrag erforderlich)
- Sollversteuerung: Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig (Standard)
Rechnungsanforderungen (§ 14 UStG): Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Ware/Dienstleistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz (19%), Steuerbetrag, Bruttobetrag
Reverse-Charge-Verfahren: Bei B2B-Leistungen ins EU-Ausland oder von ausländischen Unternehmern wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt. Diese Umsätze werden NICHT auf Konto 8100 gebucht, sondern auf speziellen Konten (z.B. 8125 für innergemeinschaftliche Lieferungen).
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die auf Konto 8100 gebuchten Erlöse fließen in die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ein (Kennziffer 81 bei ELSTER).
Buchungsbeispiele
1. Verkaufsrechnung an Kunden (Zahlungsziel):
Soll: Forderungen LuL (1360) 1.190,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 190,00 €
2. Barverkauf:
Soll: Kasse (1000) 595,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 95,00 €
3. Banküberweisung bei Zahlung:
Soll: Bank (1200) 2.380,00 €
Haben: Forderungen LuL (1360) 2.380,00 €
4. Dienstleistungsrechnung:
Soll: Forderungen LuL (1360) 1.785,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 1.500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 285,00 €
5. Anzahlung erhalten (13b UStG):
Soll: Bank (1200) 1.190,00 €
Haben: Erhaltene Anzahlungen (3300) 1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 190,00 €
6. Lieferung nach Anzahlung:
Soll: Forderungen LuL (1360) 2.380,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100) 2.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 380,00 €
Soll: Erhaltene Anzahlungen (3300) 1.000,00 €
Soll: Umsatzsteuer 19% (3806) 190,00 €
Haben: Forderungen LuL (1360) 1.190,00 €
Häufige Fehler und Fallstricke
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Brutto statt Netto gebucht: Der häufigste Fehler! Auf 8100 gehört NUR der Nettobetrag, nicht der Bruttobetrag. Die 19% USt müssen separat gebucht werden.
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Falsche Umsatzsteuer bei EU-Geschäften: Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B) sind steuerfrei und gehören auf Konto 8125, nicht auf 8100.
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Kleinunternehmer buchen auf 8100: Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auf Konto 8400 - Erlöse steuerfrei (steuerfreie Erlöse) buchen.
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Verwechslung mit 7% Steuersatz: Lebensmittel, Bücher, ÖPNV etc. unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% und gehören auf Konto 8300 - Erlöse 7% USt.
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Privatentnahmen als Erlös: Entnahme von Waren für private Zwecke ist kein Erlös, sondern Privatentnahme (1800) mit Umsatzsteuer.
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Reverse-Charge vergessen: Bei Bauleistungen, Schrott, Gebäudereinigung gelten Sonderregelungen nach § 13b UStG – hier darf KEINE USt ausgewiesen werden.
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Anzahlungen direkt als Erlös: Anzahlungen müssen zunächst auf Konto 3300 - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen erfasst werden, erst bei Lieferung/Leistung erfolgt die Umbuchung auf Erlöse.
Rechtstipps und Best Practices
Rechnungsstellung:
- Rechnungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Leistung erstellt werden
- Fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken (kein Pflichtformat, aber nachvollziehbar)
- Bei Fehlern: Stornorechnung + korrigierte Rechnung ausstellen (nicht einfach überschreiben)
Leistungszeitpunkt: Entscheidend für die USt-Voranmeldung ist bei Sollversteuerung der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Zahlungseingang. Bei Istversteuerung (nur mit Antrag) wird die USt erst bei Zahlung fällig.
Skonto und Rabatte:
- Skonto mindert den Umsatz und die Umsatzsteuer
- Rabatte/Nachlässe werden bereits in der Rechnung berücksichtigt
- Bei nachträglichem Skonto: Gutschrift oder Stornorechnung ausstellen
Umsatzsteuersätze prüfen: Die Zuordnung zum richtigen Steuersatz ist essentiell. Aktuelle Ausnahmen und Sonderregelungen:
- Restaurant (Speisen vor Ort): 19%
- Restaurant (Lieferung/Außer-Haus): 7%
- Hotelübernachtung: 7%
- Getränke: Immer 19%
E-Rechnungen ab 2025: Ab 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht (ZUGFeRD oder XRechnung-Format). Achten Sie auf rechtzeitige Systemumstellung.
Aufbewahrungspflicht: Ausgangsrechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei digitalen Rechnungen: Revisionssichere Archivierung erforderlich.
Umsatzsteuer-Nachschau: Das Finanzamt kann unangemeldet Geschäftsräume betreten und Belege prüfen. Stellen Sie sicher, dass Rechnungen jederzeit verfügbar und prüfbar sind.
Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar: