SKR03 Ertrag Umsatzerlöse

Konto 8100

Erlöse 19% USt

Kontonummer

8100

Kontoart

Ertrag

Kategorie

Umsatzerlöse

Zusammenfassung

Das Konto 8100 erfasst alle Umsatzerlöse, die dem Regelsteuersatz von 19% unterliegen. Es ist das wichtigste Ertragskonto für die meisten Unternehmen und bildet die Haupteinnahmequelle ab. Auf diesem Konto werden Nettoumsätze gebucht, die Umsatzsteuer wird separat auf Konto 3806 - Umsatzsteuer 19% erfasst.

Verwendungszweck

Auf dem Konto 8100 werden alle steuerpflichtigen Umsätze mit 19% Umsatzsteuer gebucht. Dies umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Inland, sofern keine Steuerbefreiung oder ermäßigter Steuersatz (7%) greift.

Typische Geschäftsvorfälle:

  • Verkauf von Produkten und Handelswaren
  • Erbringung von Dienstleistungen
  • Beratungsleistungen
  • Software-Lizenzen (B2C im Inland)
  • Vermietung von beweglichen Sachen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge)

Wichtig: Es wird immer der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) gebucht. Die Umsatzsteuer von 19% wird getrennt auf Konto 3806 - Umsatzsteuer 19% “Umsatzsteuer 19%” erfasst. Der Bruttobetrag ergibt sich aus Netto + Umsatzsteuer.

Steuerliche Aspekte

Umsatzsteuerpflicht:

  • Regelsteuersatz von 19% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bei Umsätzen unter 22.000 € kann auf Umsatzsteuerausweis verzichtet werden
  • Istversteuerung: Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig (Antrag erforderlich)
  • Sollversteuerung: Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig (Standard)

Rechnungsanforderungen (§ 14 UStG): Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Ware/Dienstleistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz (19%), Steuerbetrag, Bruttobetrag

Reverse-Charge-Verfahren: Bei B2B-Leistungen ins EU-Ausland oder von ausländischen Unternehmern wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt. Diese Umsätze werden NICHT auf Konto 8100 gebucht, sondern auf speziellen Konten (z.B. 8125 für innergemeinschaftliche Lieferungen).

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die auf Konto 8100 gebuchten Erlöse fließen in die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ein (Kennziffer 81 bei ELSTER).

Buchungsbeispiele

1. Verkaufsrechnung an Kunden (Zahlungsziel):

Soll: Forderungen LuL (1360)             1.190,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)             1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)             190,00 €

2. Barverkauf:

Soll: Kasse (1000)                         595,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)               500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)              95,00 €

3. Banküberweisung bei Zahlung:

Soll: Bank (1200)                        2.380,00 €
Haben: Forderungen LuL (1360)            2.380,00 €

4. Dienstleistungsrechnung:

Soll: Forderungen LuL (1360)             1.785,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)             1.500,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)             285,00 €

5. Anzahlung erhalten (13b UStG):

Soll: Bank (1200)                        1.190,00 €
Haben: Erhaltene Anzahlungen (3300)      1.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)             190,00 €

6. Lieferung nach Anzahlung:

Soll: Forderungen LuL (1360)             2.380,00 €
Haben: Erlöse 19% USt (8100)             2.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)             380,00 €

Soll: Erhaltene Anzahlungen (3300)       1.000,00 €
Soll: Umsatzsteuer 19% (3806)              190,00 €
Haben: Forderungen LuL (1360)            1.190,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Brutto statt Netto gebucht: Der häufigste Fehler! Auf 8100 gehört NUR der Nettobetrag, nicht der Bruttobetrag. Die 19% USt müssen separat gebucht werden.

  2. Falsche Umsatzsteuer bei EU-Geschäften: Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B) sind steuerfrei und gehören auf Konto 8125, nicht auf 8100.

  3. Kleinunternehmer buchen auf 8100: Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auf Konto 8400 - Erlöse steuerfrei (steuerfreie Erlöse) buchen.

  4. Verwechslung mit 7% Steuersatz: Lebensmittel, Bücher, ÖPNV etc. unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% und gehören auf Konto 8300 - Erlöse 7% USt.

  5. Privatentnahmen als Erlös: Entnahme von Waren für private Zwecke ist kein Erlös, sondern Privatentnahme (1800) mit Umsatzsteuer.

  6. Reverse-Charge vergessen: Bei Bauleistungen, Schrott, Gebäudereinigung gelten Sonderregelungen nach § 13b UStG – hier darf KEINE USt ausgewiesen werden.

  7. Anzahlungen direkt als Erlös: Anzahlungen müssen zunächst auf Konto 3300 - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen erfasst werden, erst bei Lieferung/Leistung erfolgt die Umbuchung auf Erlöse.

Rechtstipps und Best Practices

Rechnungsstellung:

  • Rechnungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Leistung erstellt werden
  • Fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken (kein Pflichtformat, aber nachvollziehbar)
  • Bei Fehlern: Stornorechnung + korrigierte Rechnung ausstellen (nicht einfach überschreiben)

Leistungszeitpunkt: Entscheidend für die USt-Voranmeldung ist bei Sollversteuerung der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Zahlungseingang. Bei Istversteuerung (nur mit Antrag) wird die USt erst bei Zahlung fällig.

Skonto und Rabatte:

  • Skonto mindert den Umsatz und die Umsatzsteuer
  • Rabatte/Nachlässe werden bereits in der Rechnung berücksichtigt
  • Bei nachträglichem Skonto: Gutschrift oder Stornorechnung ausstellen

Umsatzsteuersätze prüfen: Die Zuordnung zum richtigen Steuersatz ist essentiell. Aktuelle Ausnahmen und Sonderregelungen:

  • Restaurant (Speisen vor Ort): 19%
  • Restaurant (Lieferung/Außer-Haus): 7%
  • Hotelübernachtung: 7%
  • Getränke: Immer 19%

E-Rechnungen ab 2025: Ab 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht (ZUGFeRD oder XRechnung-Format). Achten Sie auf rechtzeitige Systemumstellung.

Aufbewahrungspflicht: Ausgangsrechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei digitalen Rechnungen: Revisionssichere Archivierung erforderlich.

Umsatzsteuer-Nachschau: Das Finanzamt kann unangemeldet Geschäftsräume betreten und Belege prüfen. Stellen Sie sicher, dass Rechnungen jederzeit verfügbar und prüfbar sind.

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar: