Konto 6600
Werbekosten
Kontonummer
6600
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 6600 “Werbekosten” im SKR04 nimmt sämtliche Aufwendungen für die Vermarktung auf, von der Anzeige über den Messeauftritt bis zum Werbeartikel. Es liegt in der Kontenklasse 6 bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wirkt sofort gewinnmindernd und berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4600 Werbekosten.
Verwendungszweck
Typische Buchungen auf 6600:
- Print-, Radio- und Onlineanzeigen, Suchmaschinen- und Social-Media-Werbung
- Gestaltung und Druck von Flyern, Katalogen, Plakaten, Visitenkarten
- Honorare von Werbeagenturen, Fotografen und Textern
- Messebeteiligung mit Standmiete und Standbau
- Sponsoring, sofern eine werbliche Gegenleistung vereinbart ist
- Stellenanzeigen
- Werbeartikel mit Firmenaufdruck
Die Erstellung einer Unternehmenswebsite wird in der Praxis überwiegend hier erfasst. Bei umfangreichen Projekten ist zu prüfen, ob ein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut entsteht, das im SKR04 auf 0135 EDV-Software aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Hintergrund dazu steht unter Software und Lizenzen abschreiben.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 6610 Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG: Zuwendungen an Geschäftspartner innerhalb der Grenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.
- 6620 Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG: Zuwendungen oberhalb dieser Grenze, außerbilanziell hinzuzurechnen.
- 6630 Repräsentationskosten: Aufwand für das Auftreten des Unternehmens ohne konkreten Werbebezug.
- 6640 Bewirtungskosten: Bewirtung aus geschäftlichem Anlass mit der 70-Prozent-Grenze.
Buchungsbeispiele
Anzeigenrechnung einer Fachzeitschrift auf Ziel
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6600 Werbekosten | 1.500,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 285,00 EUR | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.785,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4600 Werbekosten 1.500,00 EUR und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 285,00 EUR an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.785,00 EUR.
Flyerdruck per Bank bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6600 Werbekosten | 420,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 79,80 EUR | |
| 1800 Bank | 499,80 EUR |
Im SKR03 buchst du 4600 und 1576 an 1200 Bank.
Werbeartikel mit Firmenlogo, bar bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6600 Werbekosten | 210,08 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 39,92 EUR | |
| 1600 Kasse | 250,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4600 und 1576 an 1000 Kasse.
Steuerliche Aspekte
Werbeaufwand ist in voller Höhe Betriebsausgabe, wenn die betriebliche Veranlassung feststeht. Die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist nach § 15 UStG abziehbar.
Die Trennlinie zu den Geschenken zieht § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, mindern den Gewinn nicht, es sei denn, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Empfänger übersteigen im Wirtschaftsjahr insgesamt 50 EUR nicht. Deshalb braucht jeder Geschenkvorgang eine Empfängeraufzeichnung. Streuwerbeartikel, die in großer Zahl ohne persönliche Zuordnung abgegeben werden, gelten dagegen als Werbemittel.
Beim Sponsoring entscheidet die Gegenleistung. Wird das Logo gezeigt, der Name genannt oder eine Werbefläche gestellt, liegt Werbeaufwand vor. Ohne Gegenleistung handelt es sich um eine Spende mit eigenen Regeln. Der SKR04 hält für den nicht abziehbaren Teil solcher Aufwendungen das Konto 6645 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten bereit.
Häufige Fehler
- Geschenke über 50 EUR je Empfänger auf 6600 gebucht. Sie gehören auf 6620 und mindern den Gewinn nicht.
- Keine Empfängeraufzeichnung geführt. Ohne sie ist der Abzug auch unterhalb der Grenze gefährdet.
- Spende als Sponsoring behandelt. Ohne werbliche Gegenleistung greifen die Spendenregeln.
- Bewirtungsanteil einer Werbeveranstaltung mitgebucht. Bewirtung gehört auf 6640 und ist nur zu 70 Prozent abziehbar.
- Website-Projekt pauschal als Aufwand behandelt. Entsteht ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, ist die Sofortbuchung falsch.
FAQ
Welches Konto entspricht 6600 im SKR03?
Im SKR03 buchst du Werbekosten auf 4600. Bezeichnung und Inhalt sind identisch, die Kontonummer folgt dem Abschlussgliederungsprinzip des SKR03.
Ist Google- oder Meta-Werbung mit Vorsteuerabzug zu buchen?
Das hängt vom Sitz des Leistenden ab. Rechnet ein Anbieter aus dem EU-Ausland ohne Umsatzsteuer ab, schuldest du als Leistungsempfänger die Steuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Der Nettoaufwand bleibt auf 6600.
Zählt ein Messestand zu den Werbekosten oder zum Anlagevermögen?
Standmiete, Aufbau und Standpersonal sind Werbeaufwand auf 6600. Ein Messesystem, das du kaufst und über Jahre mehrfach einsetzt, ist ein bewegliches Wirtschaftsgut und wird aktiviert, sofern es die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 EUR netto nach § 6 Abs. 2 EStG übersteigt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.