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SKR04 Aufwand Materialaufwand

Konto 5900

Fremdleistungen

Kontonummer

5900

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Materialaufwand

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 5900 “Fremdleistungen” im SKR04 nimmt Leistungen auf, die ein Betrieb einkauft, um damit die eigene Leistung zu erbringen. Gemeint sind Subunternehmer, Werkverträge und externe Fachkräfte für konkrete Aufträge. Es ist ein Aufwandskonto und zählt in der Gewinn- und Verlustrechnung zu den Aufwendungen für bezogene Leistungen im Materialaufwand. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 3100.

Verwendungszweck

Auf 5900 buchst du zugekaufte Leistungen, die direkt in dein Produkt oder deine Dienstleistung einfließen. Der Unterschied zum Wareneingang liegt darin, dass keine Ware geliefert, sondern eine Arbeitsleistung erbracht wird. Der Unterschied zu den Verwaltungskosten liegt im Auftragsbezug.

Typische Fälle:

  • Ein Handwerksbetrieb vergibt einen Teil eines Auftrags an einen Subunternehmer
  • Eine Agentur kauft Grafik-, Text- oder Fotoleistungen für ein Kundenprojekt ein
  • Ein Softwarehaus setzt einen freien Entwickler in einem Projekt ein
  • Ein Fertigungsbetrieb lässt einen Arbeitsschritt extern erledigen

Laufende Verwaltungskosten wie Rechts- und Beratungskosten oder Buchführungskosten gehören nicht auf 5900, sondern in die Kontengruppe 68. Auch der reine Wareneinkauf ist keine Fremdleistung.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer: Einkauf von Waren und Material. Fremdleistung heißt Arbeitsleistung, nicht Warenlieferung.
  • 5920 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer: Bauleistungen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers haben ein eigenes Konto.
  • 5906 Fremdleistungen 19 % Vorsteuer: Untergliederung mit festem Steuersatz für Betriebe, die Fremdleistungen nach Steuersätzen trennen.
  • 6825 Rechts- und Beratungskosten: Beratungsleistungen für den Betrieb insgesamt gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Subunternehmerrechnung auf Ziel

Ein Subunternehmer berechnet 2.000,00 EUR netto zuzüglich 380,00 EUR Umsatzsteuer.

SollHabenBetrag
5900 Fremdleistungen3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2.380,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %380,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 3100 Fremdleistungen und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Beispiel 2: Freier Mitarbeiter, sofort bezahlt

Ein freier Grafiker stellt 800,00 EUR netto für ein Kundenprojekt in Rechnung. Der Bruttobetrag von 952,00 EUR wird überwiesen.

SollHabenBetrag
5900 Fremdleistungen1800 Bank952,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %152,00 EUR

Im SKR03 wird 3100 Fremdleistungen und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % gegen 1200 Bank gebucht.

Beispiel 3: Zahlung der Subunternehmerrechnung

Die offene Verbindlichkeit aus Beispiel 1 wird beglichen.

SollHabenBetrag
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1800 Bank2.380,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an 1200 Bank.

Steuerliche Aspekte

Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, sofern die Rechnung vollständig ist und die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde. Bei Bauleistungen gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG: Der Subunternehmer rechnet ohne Steuer ab, der Auftraggeber meldet Umsatzsteuer und Vorsteuer selbst. Diese Vorgänge gehören auf die Bauleistungskonten, nicht auf 5900.

Zusätzlich ist die Grenze zur abhängigen Beschäftigung im Blick zu behalten. Arbeitet ein vermeintlich freier Auftragnehmer weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert, kann eine Prüfung ihn als Arbeitnehmer einstufen, mit Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Verträge, Leistungsnachweise und Rechnungen sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den GoBD entsprechen.

Häufige Fehler

  • Steuerberatung und Rechtsberatung auf 5900. Diese Kosten gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
  • Bauleistungen falsch erfasst. Für § 13b-Fälle sind die Bauleistungskonten vorgesehen, sonst fehlt die selbst geschuldete Umsatzsteuer in der Voranmeldung.
  • Brutto statt netto gebucht. Auf 5900 gehört der Nettobetrag, die Vorsteuer auf 1406.
  • Wareneinkauf als Fremdleistung. Ware gehört auf 5400 oder 5300.
  • Fremdleistung und Personalaufwand vermischt. Ein Auftragnehmer erscheint nie im Personalaufwand, ein Arbeitnehmer nie in den Fremdleistungen.

FAQ

Was ist das Konto 5900 aus dem SKR04 im SKR03?

Das Konto 3100 “Fremdleistungen”. Der Zweck ist derselbe. Der SKR03 legt bezogene Leistungen in die Klasse 3 zu den Wareneingangs- und Bestandskonten, der SKR04 führt sie in der Klasse 5 bei den betrieblichen Aufwendungen.

Gehören Wartungsverträge auf 5900?

Nur, wenn die Wartung Teil einer Leistung ist, die du an einen Kunden weitergibst. Wartung der eigenen Hard- und Software für den internen Betrieb ist eine allgemeine Betriebsausgabe und gehört auf ein eigenes Konto der Kontengruppe 64 oder 68.

Wie unterscheide ich Fremdleistung von Personalaufwand?

Am Rechtsverhältnis. Ein Arbeitnehmer erhält Lohn oder Gehalt und wird im Personalaufwand geführt, ein selbstständiger Auftragnehmer stellt eine Rechnung und gehört in die Fremdleistungen. Bei Zweifeln an der Selbstständigkeit hilft ein Statusfeststellungsverfahren, bevor die Prüfung das Thema aufwirft.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.