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SKR03 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 4920

Telefon

Kontonummer

4920

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 4920 “Telefon” im SKR03 nimmt die betrieblichen Telefon- und Mobilfunkkosten auf. Gebucht werden Grundgebühren und Nutzungsentgelte, jeweils mit Vorsteuerabzug, weil Telekommunikationsleistungen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6805 Telefon.

Verwendungszweck

Auf 4920 gehören:

  • monatliche Grundgebühren für Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse
  • Verbindungsentgelte und Datenvolumen
  • Bereitstellungs- und Anschlussgebühren
  • Kosten für Telefonanlagen im laufenden Betrieb, soweit sie Dienstleistungscharakter haben
  • Roaming- und Auslandsgespräche im betrieblichen Zusammenhang

Ein Mobiltelefon selbst ist kein Fall für 4920. Es ist ein bewegliches Wirtschaftsgut und wird aktiviert oder, wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 EUR nicht übersteigen, nach § 6 Abs. 2 EStG als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben.

Bei Prepaid-Karten entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Abtelefonieren. Aus dem Kauf des Guthabens lässt sich daher keine Vorsteuer ziehen; maßgeblich ist die spätere Abrechnung des Anbieters.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 4925 Telefax und Internetkosten: Internetzugang, Datenleitungen, Faxdienste. Viele Kombitarife müssen aufgeteilt oder einheitlich zugeordnet werden.
  • 4910 Porto: die schriftliche Kommunikation per Brief und Paket.
  • 4930 Bürobedarf: Verbrauchsmaterial des Büroalltags.
  • 0410 Geschäftsausstattung: Telefonanlagen und Endgeräte, die zu aktivieren sind.

Buchungsbeispiele

Monatsrechnung des Telekommunikationsanbieters

SollHabenBetrag
4920 Telefon120,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %22,80 EUR
1200 Bank142,80 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6805 Telefon 120,00 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 22,80 EUR an 1800 Bank 142,80 EUR.

Mobilfunkrechnung auf Ziel

SollHabenBetrag
4920 Telefon89,50 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %17,01 EUR
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen106,51 EUR

Im SKR04 buchst du 6805 und 1406 an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Privater Nutzungsanteil des Betriebsinhabers

SollHabenBetrag
1880 Unentgeltliche Wertabgaben35,70 EUR
8922 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt30,00 EUR
1776 Umsatzsteuer 19 %5,70 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 2130 Unentgeltliche Wertabgaben an 4646 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt und 3806 Umsatzsteuer 19 %.

Steuerliche Aspekte

Telekommunikationsleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die ausgewiesene Vorsteuer ist nach § 15 UStG abziehbar, soweit du den Anschluss unternehmerisch nutzt.

Der kritische Punkt ist die private Mitbenutzung. Wird ein betrieblicher Anschluss auch privat verwendet, ist der private Anteil als unentgeltliche Wertabgabe zu erfassen. Die Höhe kann anhand von Einzelverbindungsnachweisen oder einer nachvollziehbar geschätzten Quote ermittelt werden. Wichtig ist, dass die Grundlage der Schätzung dokumentiert ist und über die Jahre konsistent angewendet wird.

Läuft der Anschluss auf den privaten Namen und wird nur teilweise betrieblich genutzt, ist umgekehrt nur der betriebliche Anteil als Aufwand zu buchen. Für den Vorsteuerabzug braucht es dann eine auf das Unternehmen lautende Rechnung, was bei reinen Privatverträgen regelmäßig fehlt.

Rechnungen der Anbieter sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren, auch wenn sie nur digital im Kundenportal bereitstehen. Der Abruf und die revisionssichere Ablage gehören zur Belegorganisation.

Häufige Fehler

  • Privatanteil nicht erfasst. Ohne Wertabgabe ist der Gewinn zu niedrig und die Umsatzsteuer zu gering.
  • Vorsteuer aus Prepaid-Guthaben gezogen. Die Steuer entsteht erst mit der Nutzung.
  • Mobiltelefon als Telefonkosten gebucht. Das Gerät ist ein Wirtschaftsgut, nicht die Leistung.
  • Rechnungen nur im Kundenportal belassen. Ohne Archivierung fehlt der Beleg bei einer Prüfung.
  • Internetkosten pauschal auf 4920. Dafür gibt es 4925.

FAQ

Welches Konto entspricht 4920 im SKR04?

Im SKR04 buchst du Telefonkosten auf 6805 Telefon. Die DATEV-Bezeichnung lautet in beiden Kontenrahmen “Telefon” und schließt Mobilfunk ein.

Wie ermittle ich den privaten Telefonanteil?

Am sichersten über Einzelverbindungsnachweise. Wo das nicht praktikabel ist, wird eine Quote geschätzt und begründet, etwa anhand der Zahl der geschäftlichen Kontakte oder der Nutzungszeiten. Die Schätzgrundlage gehört schriftlich zu den Unterlagen, damit sie bei einer Prüfung Bestand hat.

Gehört ein Kombitarif aus Telefon und Internet auf 4920 oder 4925?

Wird der Tarif als ein Entgelt abgerechnet, ordnest du ihn einheitlich zu, üblicherweise dem überwiegenden Leistungsteil. Weist der Anbieter die Positionen getrennt aus, buchst du Telefon auf 4920 und Internet auf 4925. Wichtig ist eine über die Jahre gleichbleibende Handhabung.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.