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SKR03 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 4650

Bewirtungskosten

Kontonummer

4650

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Auf dem Konto 4650 “Bewirtungskosten” im SKR03 buchst du den abziehbaren Teil geschäftlicher Bewirtungen. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG mindern nur 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen den Gewinn; die restlichen 30 Prozent laufen im SKR03 auf 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten. Die Vorsteuer bleibt trotz der Kürzung in voller Höhe abziehbar. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6640 Bewirtungskosten.

Verwendungszweck

Gemeint ist die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, also die Bewirtung von Personen, die nicht deine Arbeitnehmer sind: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Kooperationspartner, Berater. Dazu zählen Speisen, Getränke, Genussmittel und das übliche Trinkgeld.

Auf 4650 gehören:

  • Restaurantbesuche mit Geschäftspartnern
  • Catering bei Kundenveranstaltungen und Produktpräsentationen
  • Bewirtung im eigenen Haus, wenn ein geschäftlicher Anlass vorliegt

Nicht hierher gehört die reine Arbeitnehmerbewirtung, etwa bei einer Betriebsfeier oder einer internen Besprechung. Getränke und kleine Snacks für Mitarbeiter oder Besucher sind Aufmerksamkeiten und werden im SKR03 auf 4653 Aufmerksamkeiten gebucht. Ebenfalls nicht auf 4650 gehören Übernachtungs- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Geschäftsessen; sie sind Reisekosten.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten: der 30-Prozent-Anteil, der den Gewinn nicht mindern darf.
  • 4653 Aufmerksamkeiten: Kaffee, Wasser, Gebäck für Mitarbeiter und Besucher ohne geschäftlichen Bewirtungsanlass.
  • 4640 Repräsentationskosten: Aufwand für das Auftreten des Unternehmens, der keine Bewirtung ist.
  • 4670 Reisekosten Unternehmer: Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwand der eigenen Geschäftsreise.

Buchungsbeispiele

Restaurantrechnung mit Geschäftspartner, bar bezahlt

SollHabenBetrag
4650 Bewirtungskosten70,00 EUR
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten30,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %19,00 EUR
1000 Kasse119,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6640 Bewirtungskosten 70,00 EUR, 6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30,00 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 EUR an 1600 Kasse 119,00 EUR.

Catering für eine Kundenveranstaltung auf Rechnung

SollHabenBetrag
4650 Bewirtungskosten560,00 EUR
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten240,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %152,00 EUR
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen952,00 EUR

Im SKR04 buchst du 6640, 6644 und 1406 an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Geschäftsessen mit Firmenkreditkarte

SollHabenBetrag
4650 Bewirtungskosten168,00 EUR
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten72,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %45,60 EUR
1200 Bank285,60 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6640, 6644 und 1406 an 1800 Bank. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in der Vorlage Bewirtungskosten 70/30.

Steuerliche Aspekte

§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG lässt Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur insoweit zum Abzug zu, als sie 70 Prozent der angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen nicht übersteigen. Die Angemessenheit richtet sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Unangemessene Teile sind vorab auszuscheiden und erst der Rest wird aufgeteilt.

Der Nachweis ist formgebunden. Schriftlich anzugeben sind Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen Angaben zu Anlass und Teilnehmern; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen. Ein Anlass wie “Geschäftsessen” reicht nicht, verlangt ist der konkrete geschäftliche Bezug.

Umsatzsteuerlich bleibt es beim vollen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG aus dem gesamten Rechnungsbetrag. Die ertragsteuerliche Kürzung auf 70 Prozent schlägt nicht auf die Vorsteuer durch. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung; ab 250 EUR brutto muss sie auf den Namen des bewirtenden Unternehmens lauten.

Häufige Fehler

  • Der volle Betrag auf 4650 gebucht. Ohne Aufteilung mindern 100 statt 70 Prozent den Gewinn.
  • Vorsteuer nur aus 70 Prozent gezogen. Der Vorsteuerabzug bleibt ungekürzt.
  • Bewirtungsbeleg ohne Anlass und Teilnehmer. Fehlt eine der Angaben, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig.
  • Arbeitnehmerbewirtung auf 4650. Interne Bewirtung ist keine geschäftliche Bewirtung und unterliegt nicht der 70-Prozent-Grenze.
  • Trinkgeld ohne Nachweis gebucht. Es gehört auf die Rechnung oder braucht eine Quittung des Empfängers.

FAQ

Welches Konto entspricht 4650 im SKR04?

Im SKR04 buchst du den abziehbaren Anteil auf 6640 Bewirtungskosten und den nicht abziehbaren Anteil auf 6644. Die Systematik der 70/30-Trennung ist in beiden Kontenrahmen gleich.

Warum darf die Vorsteuer trotz der 30-Prozent-Kürzung voll abgezogen werden?

Weil die Kürzung eine ertragsteuerliche Vorschrift des § 4 Abs. 5 EStG ist. Das Umsatzsteuerrecht knüpft an die unternehmerische Verwendung an, und die liegt bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung vollständig vor.

Was gehört auf 4653 Aufmerksamkeiten statt auf 4650?

Kaffee, Tee, Wasser und Gebäck, die du Mitarbeitern oder Besuchern im Betrieb anbietest, sind Aufmerksamkeiten und keine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass. Sie bleiben in voller Höhe abziehbar und werden auf 4653 gebucht.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.