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Mittel Sonstiges

Bewirtungskosten 70/30 buchen

Geschäftliche Bewirtungskosten mit 70% abzugsfähigem Anteil buchen

Bewirtungskosten-Rechner

Berechnen Sie automatisch die abzugsfähigen (70%) und nicht abzugsfähigen (30%) Anteile Ihrer Bewirtungskosten.

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Verwendete Konten

Legende: S = Soll (Belastung), H = Haben (Gutschrift)

Überblick

Bei der Buchung von Bewirtungskosten geht es darum, die Ausgaben für betriebliche Bewirtungen korrekt zu erfassen und den steuerlich abziehbaren Anteil zu trennen. Diese Buchungsart wird benötigt, wenn ein Unternehmen Geschäftspartner oder Kunden bewirtet und die Kosten steuerlich geltend machen möchte.

Wann wird diese Buchung benötigt?

  • Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern in einem Restaurant.
  • Bei der Organisation eines Geschäftsessens mit potenziellen Kunden.
  • Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter zu einem Geschäftsessen einlädt und dies als Betriebsausgabe deklarieren möchte.
  • Bei der Bewirtung im Rahmen von geschäftlichen Veranstaltungen oder Messen.

Buchungssatz

Die Konten sind je nach verwendetem Kontenrahmen unterschiedlich. Hier eine Übersicht:

Konto (SKR03)Konto (SKR04)BezeichnungSollHaben
46506640Bewirtungskosten 70%Betrag 70%
46546644Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30%Betrag 30%
15761406Abziehbare Vorsteuer 19%Vorsteuerbetrag
12001800BankGesamtbetrag

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Bewirtungsbeleg prüfen: Stelle sicher, dass der Beleg alle erforderlichen Angaben enthält, wie Anlass der Bewirtung und Namen der Teilnehmer.
  2. Gesamtkosten ermitteln: Addiere alle Positionen der Rechnung, um die gesamten Bewirtungskosten zu bestimmen.
  3. Aufteilung der Kosten: Berechne 70% der Nettokosten für das Konto Bewirtungskosten 70% (SKR03: 4650 / SKR04: 6640) und 30% für das Konto Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30% (SKR03: 4654 / SKR04: 6644).
  4. Vorsteuer berechnen: Ermittle die Vorsteuer, die 19% der Nettokosten entspricht, und buche sie auf Konto Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03: 1576 / SKR04: 1406).
  5. Buchung vornehmen: Buche die Beträge gemäß dem oben angegebenen Buchungssatz.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Ausgangssituation: Ein Unternehmen lädt einen Geschäftspartner zu einem Geschäftsessen ein. Die Gesamtrechnung beträgt 119€ (inklusive 19€ Mehrwertsteuer).

Berechnung:

  • Nettokosten: 100€
  • Vorsteuer: 19% von 100€ = 19€
  • 70% abzugsfähige Bewirtungskosten: 70€ (70% von 100€)
  • 30% nicht abzugsfähige Bewirtungskosten: 30€ (30% von 100€)

Buchung (SKR03):

  • Soll: Konto 4650 (Bewirtungskosten 70%) 70€
  • Soll: Konto 4654 (Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30%) 30€
  • Soll: Konto 1576 (Abziehbare Vorsteuer 19%) 19€
  • Haben: Konto 1200 (Bank) 119€

Buchung (SKR04):

  • Soll: Konto 6640 (Bewirtungskosten 70%) 70€
  • Soll: Konto 6644 (Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30%) 30€
  • Soll: Konto 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19%) 19€
  • Haben: Konto 1800 (Bank) 119€

Wichtige Hinweise

  • Achte darauf, dass Bewirtungsbelege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Die 30% der Bewirtungskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig und müssen separat gebucht werden.
  • Bewirtungskosten sollten nur dann geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich betrieblich veranlasst sind.
  • Dokumentiere den Anlass der Bewirtung und die Teilnehmer sorgfältig.
  • Bewirtungen von Mitarbeitern sind anders zu behandeln und können komplett abzugsfähig sein.

Häufige Fehler

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Stelle sicher, dass alle steuerlich relevanten Informationen auf dem Beleg vorhanden sind.
  • Falsche Aufteilung der Kosten: Achte darauf, die 70/30-Regel korrekt anzuwenden.
  • Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht: Notiere den Anlass und die Teilnehmer der Bewirtung.

Rechtliche Grundlagen

Die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten ist im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) geregelt. Dort wird festgelegt, welche Kosten abziehbar sind und welche Anforderungen an die Belege gestellt werden.

Tipps für die Praxis

  • Verwende ein standardisiertes Formular zur Dokumentation der Bewirtung, um alle erforderlichen Informationen zu erfassen.
  • Prüfe regelmäßig die aktuellen steuerlichen Regelungen, da es Änderungen geben kann.
  • Vermeide es, private Bewirtungskosten als geschäftlich abzugsfähig zu deklarieren.
  • Nutze die Möglichkeit, die Bewirtungskosten im Rahmen der Buchhaltung digital zu erfassen und zu archivieren, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Rechtsquellen

Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:

Verwandte Begriffe im Glossar

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