Konto 4184
Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG
Kontonummer
4184
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Umsatzerlöse
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4184 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG” im SKR04 nimmt die Umsätze eines Unternehmers auf, der die Kleinunternehmerregelung anwendet. Diese Umsätze werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Es ist ein Ertragskonto in der Gruppe Umsatzerlöse. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 8192.
Verwendungszweck
Auf 4184 buchst du sämtliche Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind sie steuerfrei, solange der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Diese Werte gelten seit 2025.
Typische Fälle:
- Honorare freiberuflicher Dienstleister mit kleinem Umsatzvolumen
- Verkaufserlöse eines Kleinbetriebs im Handel
- Handwerkerleistungen in der Gründungsphase
- Einnahmen aus Schulungen und Beratungen ohne Steuerausweis
Der gebuchte Betrag ist immer der volle Rechnungsbetrag. Eine Trennung in Entgelt und Steuer gibt es nicht, weil keine Umsatzsteuer entsteht.
Bis 2025 lief dieser Sachverhalt im SKR04 über das Konto 4185. Ab dem Kontenrahmen 2026 gilt 4184 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG”; 4185 ist reserviert und darf nicht mehr bebucht werden. Die neue Bezeichnung folgt der Rechtslage seit 2025: Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4200 Erlöse: allgemeines Erlöskonto der Regelbesteuerung. Nach dem Wechsel in die Regelbesteuerung wandern die Umsätze auf die satzbezogenen Erlöskonten.
- 4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG: Befreiungen aus dem Katalog des § 4 UStG. Rechtsgrundlage und Wirkung unterscheiden sich von § 19 UStG.
- 4180 Erlöse, die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden: Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- 4707 Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG: Skonti, Boni und Gutschriften zu diesen Erlösen. Sie gehören auf das eigene Schmälerungskonto und nicht als Minusbuchung auf 4184. Im SKR03 ist das Konto 8707.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Beratungsleistung auf Rechnung
Ein Kleinunternehmer stellt 800,00 EUR für eine Beratung in Rechnung, ohne Umsatzsteuerausweis und mit Hinweis auf § 19 UStG.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4184 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG | 800,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 8192 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG.
Beispiel 2: Bareinnahme
Ein Ladengeschäft nimmt 150,00 EUR in bar ein.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1600 Kasse | 4184 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG | 150,00 EUR |
Im SKR03 wird 1000 Kasse an 8192 Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG gebucht.
Beispiel 3: Eingangsrechnung ohne Vorsteuerabzug
Bürobedarf für 119,00 EUR brutto wird per Bank bezahlt. Ohne Vorsteuerabzug gehört der Bruttobetrag vollständig in den Aufwand.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6815 Bürobedarf | 1800 Bank | 119,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4930 Bürobedarf an 1200 Bank.
Steuerliche Aspekte
§ 19 Abs. 1 UStG stellt die Umsätze eines Kleinunternehmers seit 2025 steuerfrei. Die beiden Grenzen sind 25.000 EUR Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr. Reißt der Umsatz die 100.000 EUR während des Jahres, endet die Steuerfreiheit noch in diesem Jahr, und ab diesem Zeitpunkt gilt die Regelbesteuerung.
Ein Vorsteuerabzug besteht nicht. Eingangsrechnungen werden deshalb brutto als Aufwand erfasst, was die Kalkulation gegenüber einem regelbesteuerten Wettbewerber verändert. Die Ausgangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und nennt den Grund der Steuerbefreiung. Nach § 19 Abs. 3 UStG kann ein Unternehmer auf die Anwendung der Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln; die Erklärung bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO sowie die GoBD gelten auch für Kleinunternehmer in vollem Umfang.
Häufige Fehler
- Steuer ausgewiesen, obwohl § 19 UStG gilt. Die ausgewiesene Steuer wird geschuldet, auch wenn sie nicht hätte berechnet werden dürfen.
- Buchung auf ein satzbezogenes Erlöskonto. Landen Kleinunternehmer-Erlöse auf einem 19-Prozent-Konto, meldet die Auswertung eine Zahllast, die nicht besteht.
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abgezogen. Das ist ausgeschlossen, solange die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.
- Umsatzgrenze nicht laufend geprüft. Die 100.000 EUR wirken im laufenden Jahr, nicht erst im Folgejahr.
- Veraltete Grenzen im Kopf. 22.000 und 50.000 EUR sind seit 2025 überholt.
- Alte Kontonummer verwendet. 4185 ist seit dem Kontenrahmen 2026 reserviert. Der Kontenstamm gehört auf 4184 umgestellt.
FAQ
Welches Konto entspricht der 4184 aus dem SKR04 im SKR03?
Das Konto 8192 “Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG”. Beide Konten erfassen denselben Sachverhalt. Der SKR04 legt Erlöskonten in die Klasse 4, der SKR03 in die Klasse 8.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. § 19 Abs. 3 UStG erlaubt einen Verzicht gegenüber dem Finanzamt. Er wirkt ab Beginn des Besteuerungszeitraums, für den er gelten soll, und bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Der Verzicht lohnt sich vor allem bei hohen Vorsteuerbeträgen aus Investitionen und bei überwiegend gewerblichen Kunden.
Wie buche ich Eingangsrechnungen als Kleinunternehmer?
Mit dem Bruttobetrag auf das jeweilige Aufwandskonto, ohne Vorsteuersplit. Die enthaltene Umsatzsteuer ist für dich Teil der Kosten, weil ein Abzug nicht möglich ist. Ein Steuerschlüssel wird bei diesen Buchungen nicht gesetzt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.