Konto 4100
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG
Kontonummer
4100
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Umsatzerlöse
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4100 “Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG” im SKR04 nimmt Erlöse auf, die nach § 4 Nr. 8 und den folgenden Nummern des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Schwerpunkt liegt bei Finanzumsätzen wie Kreditgewährung und Wertpapiergeschäften sowie bei Versicherungsleistungen und der Tätigkeit von Versicherungsvertretern. Es ist ein Ertragskonto in der Kontengruppe Umsatzerlöse. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 8100.
Verwendungszweck
Auf 4100 gehören steuerbare Umsätze, für die das Gesetz eine Befreiung aus dem Katalog ab § 4 Nr. 8 UStG vorsieht. Kennzeichnend ist, dass diese Befreiung den Vorsteuerabzug nicht erhält.
Typische Geschäftsvorfälle:
- Zinserträge aus Darlehen und Kreditgewährungen
- Vermittlung von Krediten und Kreditsicherheiten
- Umsätze aus dem Handel mit und der Vermittlung von Wertpapieren
- Provisionen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen
- Entgelte für die Übernahme von Bürgschaften
Diese Umsätze erscheinen in der Buchführung ohne Steuerbetrag. Ein Steuerschlüssel wird nicht gesetzt, weil die Rechnung keine Umsatzsteuer enthält. Der Grund der Befreiung gehört auf die Ausgangsrechnung.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4105 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung): langfristige Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Räumen, ebenfalls ohne Vorsteuerabzug, aber mit eigenem Konto.
- 4110 Sonstige steuerfreie Umsätze Inland: Sammelkonto für steuerfreie Inlandsumsätze ohne spezielleres Konto.
- 4120 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG: Ausfuhrlieferungen in Drittländer. Hier bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, deshalb ist die Trennung wichtig.
- 4150 Sonstige steuerfreie Umsätze (z. B. § 4 Nr. 2 bis 7 UStG): Befreiungen aus Seeschifffahrt, Luftfahrt und grenzüberschreitender Beförderung.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Zinsertrag aus einem Darlehen
Ein Unternehmen erhält 1.000,00 EUR Zinsen aus einem Darlehen an einen Geschäftspartner. Die Kreditgewährung ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG steuerfrei.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1800 Bank | 4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG | 1.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet dieselbe Buchung 1200 Bank an 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG.
Beispiel 2: Provision als Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler berechnet einer Versicherung 2.500,00 EUR Vermittlungsprovision. Die Rechnung bleibt zunächst offen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG | 2.500,00 EUR |
Im SKR03 wird 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG gebucht.
Beispiel 3: Ausgleich der Forderung
Die Versicherung zahlt den Rechnungsbetrag auf das Bankkonto.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1800 Bank | 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.500,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 1200 Bank an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Steuerliche Aspekte
Die Befreiung nach § 4 Nr. 8 ff. UStG ist eine Befreiung ohne Vorsteuerabzug. § 15 Abs. 2 UStG schließt den Abzug der Vorsteuer für Eingangsleistungen aus, die solchen Umsätzen dienen. Betriebe mit gemischten Umsätzen müssen die Vorsteuer aufteilen und nur den Teil abziehen, der auf die steuerpflichtigen Umsätze entfällt.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden diese Erlöse getrennt erklärt. Die Ausgangsrechnung nennt den Grund der Steuerbefreiung und weist keine Umsatzsteuer aus. Verträge und Abrechnungen, die die Befreiung tragen, sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den Anforderungen der GoBD entsprechen.
Häufige Fehler
- Kleinunternehmer-Erlöse auf 4100. Wer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhebt, bucht auf 4184. Nichterhebung nach § 19 UStG und Befreiung nach § 4 UStG sind nicht dasselbe.
- Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung nicht getrennt. Dafür gibt es 4120 und 4125. Landen sie auf 4100, wird die Voranmeldung falsch.
- Vorsteuerabzug aus zugehörigen Eingangsrechnungen. Er ist bei diesen Umsätzen ausgeschlossen.
- Steuerschlüssel gesetzt. Auf 4100 wird ohne Umsatzsteuerschlüssel gebucht, andernfalls rechnet das System eine Steuer heraus, die es nicht gibt.
- Vermietung auf 4100 statt 4105. Die steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG hat ein eigenes Konto.
FAQ
Was ist das Konto 4100 aus dem SKR04 im SKR03?
Es entspricht dem Konto 8100 “Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG”. Der Zweck ist derselbe. Der SKR03 ordnet Erlöskonten in die Klasse 8 ein, der SKR04 folgt der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung und legt sie in die Klasse 4.
Welche Umsätze fallen unter § 4 Nr. 8 ff. UStG?
Der Katalog beginnt mit den Finanzumsätzen: Kreditgewährung, Kreditvermittlung, Umsätze mit Wertpapieren und Gesellschaftsanteilen, Übernahme von Bürgschaften. In den folgenden Nummern stehen unter anderem Versicherungsleistungen und die Umsätze von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern. Welche Nummer im Einzelfall greift, ergibt sich aus § 4 UStG.
Muss ich die Steuerbefreiung auf der Rechnung angeben?
Ja. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis braucht einen Hinweis auf den Grund der Befreiung. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung unvollständig, und bei einer Prüfung fehlt der Nachweis, warum keine Steuer berechnet wurde.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.