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SKR04 Passiva Verbindlichkeiten

Konto 3250

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)

Kontonummer

3250

Kontoart

Passiva

Kategorie

Verbindlichkeiten

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Konto 3250 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)” ist im SKR04 ein Passivkonto. Darauf steht Geld, das ein Kunde bereits gezahlt hat, obwohl die Leistung noch nicht erbracht ist. Bis zur Lieferung ist das eine Schuld, kein Ertrag. In der Bilanz verlangt § 268 Abs. 5 HGB den gesonderten Ausweis. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 1710.

Verwendungszweck

Eine Anzahlung ist Vorleistung des Kunden. Sie bringt Liquidität, aber noch keinen Umsatz. Erst wenn geliefert oder geleistet wurde, wird aus der Verbindlichkeit auf 3250 ein Erlös. Wer das überspringt und die Anzahlung sofort als Umsatz bucht, weist Gewinn aus, den er noch nicht verdient hat.

Der Fall ist überall dort üblich, wo zwischen Auftrag und Lieferung Zeit vergeht: Anlagenbau, Sonderanfertigungen, größere Handwerksleistungen, Bauprojekte mit Abschlagszahlungen. Häufig sind mehrere Teilzahlungen vereinbart, die nacheinander auf 3250 auflaufen und am Ende gegen die Schlussrechnung aufgelöst werden.

Der SKR04 gliedert nach Steuersatz, weil auf Anzahlungen bereits Umsatzsteuer anfällt: 3272 für 19 %, 3260 für 7 %, 3264 für 0 %. Ohne diese Trennung wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung zur Rechenaufgabe.

Vorab vereinnahmte Erträge mit bestimmtem Zeitbezug gehören nicht auf 3250. Eine im Dezember gezahlte Jahresmiete für das kommende Jahr ist passive Rechnungsabgrenzung auf 3900.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten): Unterkonto für Anzahlungen, deren Umsatzsteuer bereits abgeführt ist.
  • 3900 Passive Rechnungsabgrenzung: für Einnahmen, die Ertrag einer bestimmten künftigen Zeit sind.
  • 3280 Erhaltene Anzahlungen: Variante mit Gliederung nach Restlaufzeit für längerfristige Projekte.
  • 3500 Sonstige Verbindlichkeiten: für Verpflichtungen ohne Bezug zu einer Bestellung.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Abschlagszahlung vereinnahmen

Ein Kunde überweist 11.900,00 EUR brutto als Abschlag. Die Umsatzsteuer entsteht mit dem Zahlungseingang.

SollHabenBetrag
1800 Bank3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)10.000,00 EUR
1800 Bank3806 Umsatzsteuer 19 %1.900,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 1200 Bank an 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 10.000,00 EUR sowie 1200 Bank an 1776 Umsatzsteuer 19 % 1.900,00 EUR.

Beispiel 2: Schlussrechnung stellen

Der Auftrag über 30.000,00 EUR netto ist ausgeführt und wird abgerechnet.

SollHabenBetrag
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen4400 Erlöse 19 % USt30.000,00 EUR
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen3806 Umsatzsteuer 19 %5.700,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 8400 Erlöse 19 % USt 30.000,00 EUR sowie an 1776 Umsatzsteuer 19 % 5.700,00 EUR.

Beispiel 3: Anzahlung verrechnen

Die vereinnahmte Anzahlung wird gegen die Forderung aus der Schlussrechnung aufgelöst.

SollHabenBetrag
3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen10.000,00 EUR
3806 Umsatzsteuer 19 %1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.900,00 EUR

Im SKR03 laufen die Buchungen entsprechend über 1718, 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 1776 Umsatzsteuer 19 %.

Steuerliche Aspekte

Die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung ist sofort fällig. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG bestimmt: “Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.” Das gilt auch bei Sollversteuerung.

Deshalb braucht jede Anzahlung eine eigene Rechnung mit offenem Steuerausweis. Ohne sie fehlt dem Kunden die Grundlage für den Vorsteuerabzug, und die eigene Voranmeldung wird schwer belegbar.

In der Schlussrechnung sind die bereits vereinnahmten Anzahlungen und die darauf entfallende Steuer abzusetzen. Unterbleibt das, ist die Steuer doppelt ausgewiesen. Der zu hoch ausgewiesene Betrag wird nach § 14c UStG geschuldet, bis die Rechnung berichtigt ist.

Handelsrechtlich verlangt § 268 Abs. 5 HGB, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gesondert auszuweisen. Anzahlungs- und Schlussrechnungen bilden zusammen einen Vorgang und müssen nach GoBD als solcher nachvollziehbar sein. Die Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO gilt für beide.

Häufige Fehler

  • Anzahlung sofort als Erlös gebucht: Der Umsatz gehört in die Periode der Leistung. Ein vorgezogener Erlös verzerrt Ergebnis und Vergleichbarkeit.
  • Umsatzsteuer erst mit der Schlussrechnung angemeldet: Sie entsteht bereits mit dem Zahlungseingang. Die spätere Anmeldung zieht Zuschläge nach sich.
  • Anzahlung in der Schlussrechnung nicht abgezogen: Der Mehrbetrag wird nach § 14c UStG geschuldet, bis die Rechnung korrigiert ist.
  • Anzahlung mit Rechnungsabgrenzung verwechselt: Ohne bestimmten künftigen Zeitraum liegt eine Anzahlung vor, mit Zeitraum gehört der Betrag auf 3900.
  • Storno nicht nachvollzogen: Wird der Auftrag nicht ausgeführt, ist die Anzahlung zurückzuzahlen und die Steuer nach § 17 UStG zu berichtigen.

FAQ

Was ist Konto 3250 SKR04 in SKR03?

Im SKR03 entspricht dem Konto 3250 die Nummer 1710 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)”. Auch die Unterkonten nach Steuersatz sind gespiegelt: 1718 statt 3272 für 19 %, 1711 statt 3260 für 7 %, 1714 statt 3264 für 0 %.

Muss ich für eine Anzahlung eine Rechnung schreiben?

Wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, praktisch ja. Die Anzahlungsrechnung mit offenem Steuerausweis ist die Grundlage für seinen Vorsteuerabzug. Für die eigene Umsatzsteuerschuld kommt es auf die Rechnung nicht an, sie entsteht schon mit der Vereinnahmung.

Wie hoch darf eine Anzahlung sein?

Zivilrechtlich ist das Verhandlungssache, es gibt keine allgemeine Obergrenze. Buchhalterisch macht die Höhe keinen Unterschied: Auch eine Vorauszahlung über den vollen Auftragswert bleibt bis zur Leistung eine Verbindlichkeit auf 3250 und wird erst mit der Ausführung zum Erlös.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.