Konto 3020
Steuerrückstellungen
Kontonummer
3020
Kontoart
Passiva
Kategorie
Rückstellungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 3020 “Steuerrückstellungen” ist im SKR04 ein Passivkonto im Bereich der Rückstellungen. Darauf steht die Steuer, die für abgelaufene Zeiträume noch zu zahlen ist, obwohl der Bescheid am Bilanzstichtag noch fehlt. In der Bilanz erscheint der Betrag unter B. 2. der Passivseite. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 0955.
Verwendungszweck
Am Jahresende ist klar, dass Steuern anfallen, aber nicht in welcher Höhe der Bescheid ausfallen wird. Diese Ungewissheit über die Höhe bei feststehendem Grund ist genau der Fall, für den § 249 Abs. 1 HGB eine Rückstellung verlangt.
Auf 3020 gehören vor allem Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, jeweils nur mit dem Betrag, der über die geleisteten Vorauszahlungen hinausgeht. Wer bereits genug vorausgezahlt hat, bildet keine Rückstellung, sondern hat gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch zu aktivieren.
Der SKR04 gliedert nach Steuerart weiter: 3040 für die Körperschaftsteuerrückstellung, 3030 und 3035 für die Gewerbesteuerrückstellung, 3060 für latente Steuern. Die getrennte Führung erleichtert später den Abgleich mit den Bescheiden und die Ableitung der nicht abziehbaren Beträge.
Feststehende Steuerschulden gehören nicht auf 3020. Eine angemeldete Umsatzsteuer-Vorauszahlung oder einbehaltene Lohnsteuer ist der Höhe nach bekannt und damit eine Verbindlichkeit, kein Rückstellungsfall.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 3040 Körperschaftsteuerrückstellung: Unterkonto für die Körperschaftsteuer bei getrenntem Ausweis.
- 3035 Gewerbesteuerrückstellung nach § 4 Abs. 5b EStG: eigener Ausweis, weil dieser Aufwand steuerlich hinzuzurechnen ist.
- 3070 Sonstige Rückstellungen: für alles Nichtsteuerliche, von Abschlusskosten bis Gewährleistung.
- 3700 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben: für Steuerschulden, deren Höhe bereits feststeht.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Gewerbesteuerrückstellung bilden
Die voraussichtliche Gewerbesteuer übersteigt die Vorauszahlungen um 12.000,00 EUR.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7610 Gewerbesteuer | 3020 Steuerrückstellungen | 12.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 4320 Gewerbesteuer an 0955 Steuerrückstellungen 12.000,00 EUR.
Beispiel 2: Körperschaftsteuerrückstellung bilden
Für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag werden 8.500,00 EUR zurückgestellt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7600 Körperschaftsteuer | 3020 Steuerrückstellungen | 8.500,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 2200 Körperschaftsteuer an 0955 Steuerrückstellungen 8.500,00 EUR.
Beispiel 3: Inanspruchnahme und Auflösung
Der Bescheid weist 10.000,00 EUR Nachzahlung aus, zurückgestellt waren 12.000,00 EUR.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3020 Steuerrückstellungen | 1800 Bank | 10.000,00 EUR |
| 3020 Steuerrückstellungen | 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.000,00 EUR |
Im SKR03 lauten die Buchungen: 0955 Steuerrückstellungen an 1200 Bank 10.000,00 EUR sowie 0955 Steuerrückstellungen an 2735 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.000,00 EUR.
Steuerliche Aspekte
Der Aufwand aus der Steuerrückstellung mindert den handelsrechtlichen Jahresüberschuss, nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage. § 4 Abs. 5b EStG bestimmt wörtlich: “Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.” Der gebuchte Betrag wird außerbilanziell wieder hinzugerechnet.
Für die Körperschaftsteuer ergibt sich dasselbe aus § 10 Nr. 2 KStG, überschrieben mit “Nichtabziehbare Aufwendungen”. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern dürfen den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern.
Bewertungsmaßstab ist die vernünftige kaufmännische Beurteilung zum Stichtag, praktisch also die vorläufige Steuerberechnung. Diese Berechnung sollte zur Buchhaltung genommen werden, denn sie ist der Beleg für die Höhe der Rückstellung.
Weicht der spätere Bescheid ab, wird im Jahr der Kenntnis korrigiert: Ein Überhang wird ertragswirksam aufgelöst, eine Unterdeckung nachgeführt. Eine rückwirkende Änderung des Vorjahresabschlusses findet nicht statt. Steuerberechnung, Bescheide und Zahlungsbelege unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und gehören zur GoBD-konformen Dokumentation.
Häufige Fehler
- Vorauszahlungen nicht abgesetzt: Zurückzustellen ist die Differenz, nicht die gesamte Jahressteuer. Sonst wird die Belastung doppelt ausgewiesen.
- Umsatz- oder Lohnsteuer zurückgestellt: Beide sind der Höhe nach bekannt und gehören auf die Verbindlichkeitskonten, nicht auf 3020.
- Außerbilanzielle Hinzurechnung vergessen: Ohne sie ist der erklärte Gewinn zu niedrig. Der Fehler fällt bei jeder Prüfung auf.
- Bescheidabweichung ins Vorjahr gebucht: Die Korrektur gehört ins Jahr der Kenntnis, sonst stimmt die Vorjahresbilanz nicht mehr mit dem festgestellten Abschluss überein.
- Rückstellung ohne Berechnungsgrundlage: Ein gegriffener Betrag lässt sich in der Betriebsprüfung nicht verteidigen. Die vorläufige Steuerberechnung ist der Nachweis.
FAQ
Welches Konto ist 3020 im SKR03?
Im SKR03 entspricht dem Konto 3020 die Nummer 0955 “Steuerrückstellungen”. Die Unterkonten sind gespiegelt: 0963 statt 3040 für die Körperschaftsteuer, 0956 statt 3035 für die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG, 0969 statt 3060 für latente Steuern.
Muss ein Einzelunternehmer Steuerrückstellungen bilden?
Für die Einkommensteuer nicht, denn sie ist eine Steuer des Unternehmers, keine Betriebssteuer. Sie hat im Betriebsvermögen nichts zu suchen. Anders liegt es bei der Gewerbesteuer: Sie trifft den Betrieb und ist deshalb bei Ungewissheit über die Höhe auf 3020 zurückzustellen.
Was passiert, wenn die Rückstellung zu hoch war?
Der überschießende Betrag wird im Jahr des Bescheids ertragswirksam über 4930 “Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen” aufgelöst. Der Vorjahresabschluss bleibt unverändert, eine rückwirkende Korrektur findet nicht statt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.