Körperschaftsteuer
Definition
Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie ist vergleichbar mit der Einkommensteuer, die auf natürliche Personen angewendet wird, und beträgt in Deutschland derzeit 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Bedeutung in der Praxis
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die als Kapitalgesellschaften organisiert sind, spielt die Körperschaftsteuer eine wesentliche Rolle bei der Steuerplanung und -optimierung. Ein Beispiel ist die GmbH, die als häufigste Rechtsform für KMUs gilt. Die Körperschaftsteuer mindert den Gewinn der Gesellschaft und beeinflusst somit die Höhe der Ausschüttungen an die Gesellschafter. Eine sorgfältige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren und die Liquidität des Unternehmens zu verbessern.
Ein weiteres Beispiel sind Start-ups, die oft als Kapitalgesellschaften gegründet werden, um Investitionen von Wagniskapitalgebern zu erleichtern. Die Körperschaftsteuer kann hier eine erhebliche Belastung darstellen, insbesondere in der Wachstumsphase, wenn Gewinne noch nicht stabil sind. Daher ist es für solche Unternehmen wichtig, mögliche Steuererleichterungen oder Verlustvorträge optimal zu nutzen.
Die Körperschaftsteuer hat auch Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen eines Unternehmens. Da diese Steuer direkt mit dem Gewinn verbunden ist, kann die Reduzierung der Steuerlast durch Investitionen in Forschung und Entwicklung oder in neue Technologien dazu beitragen, den steuerpflichtigen Gewinn zu senken.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Körperschaftsteuer in Deutschland sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Wesentliche Paragraphen umfassen § 1 KStG, der die Steuerpflicht regelt, sowie § 8 KStG, der die Ermittlung des Einkommens beschreibt. Die aktuelle Rechtslage für 2024/2025 sieht keine wesentlichen Änderungen im Steuersatz vor, jedoch sollten Unternehmen die Entwicklungen im Steuerrecht regelmäßig verfolgen, um von möglichen Änderungen oder neuen Regelungen rechtzeitig zu profitieren.
Für KMUs ist es wichtig, die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung zu kennen, die es ermöglicht, einen Teil der Gewinne im Unternehmen zu belassen und zu einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, was insbesondere für wachstumsstarke Unternehmen von Vorteil sein kann.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Gewinnausschüttung
Eine GmbH erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn von 100.000 €. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % (15.000 €) zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die verbleibenden Gewinne können entweder reinvestiert oder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Beispiel 2: Kauf einer neuen Maschine (Abschreibung)
Ein KMU entschließt sich, eine neue Maschine für 50.000 € netto zu investieren, um die Produktionskapazität zu erhöhen. Die Maschine wird über 5 Jahre abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung beträgt 10.000 €.
Buchungssatz (vereinfacht, ohne Vorsteuer): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) in Höhe von 10.000,00 €.
Beispiel 3: Verlustvortrag
Ein Start-up hat im Gründungsjahr einen Verlust von 20.000 € erwirtschaftet. Im Folgejahr erzielt es einen Gewinn von 30.000 €. Durch den Verlustvortrag wird die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer auf 10.000 € reduziert.
Beispiel 4: Kauf von EDV-Software
Ein Unternehmen kauft EDV-Software für 1.190,00 € (inkl. 19% USt). Die Nutzungsdauer beträgt aufgrund der Digital-AfA (BMF 22.02.2021) 1 Jahr.
| Konto | SKR03 | SKR04 | Betrag |
|---|---|---|---|
| EDV-Software | 0027 | 0135 | 1.000,00 € |
| Abziehbare Vorsteuer 19% | 1576 | 1406 | 190,00 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen | 1600 | 3300 | 1.190,00 € |
Buchungssatz: Soll EDV-Software 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) 1.000,00 € und Soll Abziehbare Vorsteuer 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 190,00 € an Haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) 1.190,00 €.
Beispiel 5: Kleinbetragsrechnung (GWG)
Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 790,00 € netto. Da der Betrag unter der GWG-Grenze von 800 € netto liegt (Stand 2025), kann es sofort als Aufwand gebucht werden.
Buchungssatz: Soll Büromaterial (z.B. 4900 SKR03 / 6800 SKR04) und Vorsteuer (1576 SKR03 / 1406 SKR04) an Bank (1200 SKR03 / 1800 SKR04).
Häufige Fehler
- Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern könnten.
- Fehler bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens, insbesondere durch falsche Abgrenzung von Betriebsausgaben.
- Unterschätzung der Auswirkungen von Ausschüttungen auf die Steuerlast.
- Nichtnutzung von Steuervergünstigungen wie der Thesaurierungsbegünstigung.
- Fehlende Anpassung an gesetzliche Änderungen im Steuerrecht.
Tipps für KMUs
- Führen Sie regelmäßige Steuerplanungen durch, um die Körperschaftsteuerlast zu optimieren.
- Nutzen Sie alle verfügbaren Steuervergünstigungen und achten Sie auf mögliche Verlustvorträge.
- Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um komplexe steuerliche Fragen zu klären und Fehltritte zu vermeiden.
- Halten Sie sich über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden, um rechtzeitig auf neue Regelungen reagieren zu können.
- Implementieren Sie ein gutes Buchhaltungssystem, das GoBD-konform ist, um alle relevanten Daten effizient zu verwalten.
Siehe auch
Die Körperschaftsteuer ist eng mit Kapitalgesellschaften verknüpft, da sie deren Gewinne besteuert. Sie ist auch Teil der Ertragsteuern, zu denen auch die Gewerbesteuer gehört.