Zum Hauptinhalt springen
SKR03AktivaVorsteuer

Konto 1576

Abziehbare Vorsteuer 19 %

Kontonummer

1576

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Vorsteuer

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Konto 1576 im SKR03 nimmt die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent auf. Es ist ein aktives Bestandskonto: Der Betrag ist eine Forderung gegen das Finanzamt, die in der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet wird. Der Abzug setzt nach § 15 UStG eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Im SKR04 heißt das Konto 1406.

Verwendungszweck

Auf 1576 gehört die in einer Eingangsrechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer von 19 Prozent:

  • Wareneinkäufe und Materialbezug von anderen Unternehmern
  • Dienstleistungen wie Beratung, Handwerk, Reparatur und Wartung
  • Anschaffungen des Anlagevermögens, etwa Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung
  • laufende Betriebskosten mit Regelsteuersatz, von Bürobedarf bis Kraftstoff

Gebucht wird der Steuerbetrag im Soll, parallel zum Nettobetrag auf dem Aufwands- oder Anlagekonto. Die Gegenbuchung erfolgt gegen Bank, Kasse oder das Verbindlichkeitenkonto in Höhe des Bruttobetrags.

Nicht auf 1576 gehören Steuerbeträge aus anderen Sachverhalten. Der ermäßigte Satz läuft über 1571, der innergemeinschaftliche Erwerb über 1574 und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers über 1577.

Abgrenzung zu anderen Konten

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Eingangsrechnung über Wareneinkauf, 1.000,00 EUR netto

Soll Haben Betrag
3400 Wareneingang 19 % Vorsteuer 1.000,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 190,00 EUR
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 5400 und 1406 an 3300.

Beispiel 2: Barkauf von Bürobedarf, 50,00 EUR netto

Soll Haben Betrag
4930 Bürobedarf 50,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 9,50 EUR
1000 Kasse 59,50 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6815 und 1406 an 1600.

Beispiel 3: Verrechnung mit der Umsatzsteuer zum Ende des Voranmeldungszeitraums

Soll Haben Betrag
1776 Umsatzsteuer 19 % 2.000,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 800,00 EUR
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1.200,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 3806 an 1406 und 3820.

Steuerliche Aspekte

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erlaubt den Abzug der gesetzlich geschuldeten Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt hat. Die Ausübung setzt voraus, dass du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Fehlt eine Pflichtangabe, ist der Abzug bis zur Berichtigung der Rechnung nicht möglich.

Bei Anzahlungen ist der Abzug vorgezogen: Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG genügt es, dass die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Für Rechnungen bis 250,00 EUR Gesamtbetrag reichen nach § 33 UStDV die dort genannten reduzierten Angaben, insbesondere Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe zuzüglich des Steuersatzes.

Der Abzug ist ausgeschlossen, wenn der Gegenstand zu weniger als 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird, und für Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a UStG fallen. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der Betrag in der Kennzahl 66 erklärt, den Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen von anderen Unternehmern. Rechnungen sind nach § 147 AO aufzubewahren.

Häufige Fehler

  • Vorsteuer ohne ordnungsgemäße Rechnung gezogen. Ein Lieferschein, eine Auftragsbestätigung oder ein Kontoauszug reichen nicht.
  • Bruttobetrag auf dem Aufwandskonto gebucht. Der Steuerbetrag gehört getrennt auf 1576, sonst fehlt er in der Voranmeldung und der Aufwand ist zu hoch.
  • Falscher Steuersatz. Bei 7 Prozent ist 1571 zu verwenden; ein Automatikkonto rechnet sonst mit dem falschen Satz.
  • Vorsteuer bei steuerfreien Ausgangsumsätzen gezogen. § 15 Abs. 2 UStG schließt den Abzug für Eingangsleistungen aus, die steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug dienen.
  • Kleinunternehmer zieht Vorsteuer. Wer die Regelung des § 19 UStG anwendet, hat keinen Vorsteuerabzug.

FAQ

Wie lautet Konto 1576 SKR03 im SKR04?

Im SKR04 ist die abziehbare Vorsteuer mit 19 Prozent das Konto 1406. Wer im SKR03 nach 1406 sucht, findet dort kein Vorsteuerkonto; die Nummer gehört zum SKR04.

Wann darf ich die Vorsteuer abziehen?

Sobald die Leistung ausgeführt ist und eine Rechnung mit allen Angaben nach §§ 14, 14a UStG vorliegt. Auf die Bezahlung kommt es beim Regelfall nicht an. Anders ist es bei Anzahlungen: Dort müssen Rechnung und Zahlung zusammenkommen.

Was passiert bei einer nachträglichen Rechnungskorrektur?

Wird eine Rechnung berichtigt, ist auch die gebuchte Vorsteuer anzupassen. Mindert sich das Entgelt, etwa durch Skonto, Rabatt oder eine Gutschrift, ist die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG zu berichtigen und der Vorsteuerabzug entsprechend zu kürzen. Die Korrektur gehört in den Voranmeldungszeitraum, in dem sich die Änderung ergibt.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.