Konto 0990
Passive Rechnungsabgrenzung
Kontonummer
0990
Kontoart
Passiva
Kategorie
Rechnungsabgrenzung
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 0990 “Passive Rechnungsabgrenzung” ist im SKR03 ein Passivkonto. Es nimmt Einnahmen auf, die vor dem Bilanzstichtag zugeflossen sind, wirtschaftlich aber Ertrag des Folgejahres darstellen. In der Bilanz bildet der Betrag einen eigenen Posten D auf der Passivseite, hinter den Verbindlichkeiten. Im SKR04 führt DATEV denselben Posten auf Konto 3900.
Verwendungszweck
§ 250 Abs. 2 HGB verlangt den Ausweis auf der Passivseite für “Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Das ist das genaue Spiegelbild zur aktiven Rechnungsabgrenzung: Das Geld ist da, die Leistung noch nicht erbracht, und der Zeitraum steht kalendarisch fest.
Der klassische Fall ist die im Voraus vereinnahmte Miete. Wer im Dezember die Januarmiete überwiesen bekommt, hat eine Einnahme des alten Jahres und einen Ertrag des neuen. Ebenso liegen die Dinge bei Jahresbeiträgen, Wartungspauschalen für kommende Perioden, im Voraus abgerechneten Abonnements und Lizenzgebühren für einen bestimmten künftigen Zeitraum.
Die Buchung läuft in zwei Schritten. Zum Stichtag wird der Anteil des Folgejahres vom Ertragskonto auf 0990 umgebucht, im neuen Jahr wieder zurück in den Ertrag. Der Bestand auf 0990 sollte nach der Auflösung wieder null sein, sofern keine mehrjährige Abgrenzung läuft.
Nicht auf 0990 gehören erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. Eine Anzahlung ist eine Vorleistung des Kunden auf eine noch nicht erbrachte Lieferung ohne bestimmten Zeitbezug; sie gehört auf 1710. Der Unterschied wirkt formal, entscheidet aber über den Bilanzposten und über die Behandlung der Umsatzsteuer.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung: das Gegenstück auf der Aktivseite, für vorausbezahlten Aufwand.
- 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten): für Vorleistungen des Kunden ohne bestimmten Zeitraum.
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten: für Verpflichtungen, die keinen abgrenzbaren künftigen Ertragszeitraum betreffen.
- 0968 Passive latente Steuern: eigener Bilanzposten aus Bewertungsunterschieden, keine Zahlungsabgrenzung.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Vorausgezahlte Miete abgrenzen
Ein Mieter überweist im Dezember die Miete für Januar über 1.500,00 EUR. Sie wurde zunächst als Ertrag erfasst und wird zum Stichtag abgegrenzt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2752 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt | 0990 Passive Rechnungsabgrenzung | 1.500,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 4862 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung 1.500,00 EUR.
Beispiel 2: Auflösung im Folgejahr
Im neuen Jahr wird der abgegrenzte Betrag wieder als Ertrag erfasst.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0990 Passive Rechnungsabgrenzung | 2752 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt | 1.500,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 3900 Passive Rechnungsabgrenzung an 4862 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt 1.500,00 EUR.
Beispiel 3: Wartungspauschale für das Folgejahr
Ein Kunde zahlt im Dezember 6.000,00 EUR netto für einen Wartungsvertrag, der von Januar bis Dezember des Folgejahres läuft. Der Ertrag wird vollständig abgegrenzt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 8400 Erlöse 19 % USt | 0990 Passive Rechnungsabgrenzung | 6.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 4400 Erlöse 19 % USt an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung 6.000,00 EUR. Die Umsatzsteuer bleibt unberührt und ist bereits mit der Rechnung angemeldet.
Steuerliche Aspekte
Steuerlich besteht Ansatzpflicht, nicht Wahlrecht. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG verlangt den Ansatz auf der Passivseite für “Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Wer die Abgrenzung unterlässt, versteuert Ertrag ein Jahr zu früh.
Die Kleinbetragsregelung des § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG gilt für beide Richtungen. Der Ansatz kann unterbleiben, wenn die Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt, also 800 EUR netto. Es handelt sich um ein Wahlrecht, das einheitlich ausgeübt werden sollte.
Die Umsatzsteuer folgt nicht der Abgrenzung. Bei der Sollversteuerung entsteht sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, bei einer Vorauszahlung bereits mit deren Vereinnahmung. Abgegrenzt wird deshalb ausschließlich der Nettoertrag; die Umsatzsteuer bleibt auf ihrem Konto stehen.
Vertrag, Rechnung und die Berechnung der Monatsanteile sind die Belege zum Abgrenzungsvorgang. Sie unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und gehören zur GoBD-konformen Dokumentation.
Häufige Fehler
- Anzahlung als Abgrenzung gebucht: Ohne bestimmten künftigen Zeitraum liegt eine erhaltene Anzahlung vor. Die gehört auf 1710, nicht auf 0990.
- Brutto abgegrenzt: Die Umsatzsteuer ist bereits angemeldet und bleibt auf dem Steuerkonto. Auf 0990 steht der Nettobetrag.
- Auflösung vergessen: Der Ertrag fehlt dann im neuen Jahr, und der Bestand wächst über Jahre an, ohne dass jemand hinsieht.
- Abgrenzung unterlassen: Ertrag wird ein Jahr zu früh versteuert. Das kostet Liquidität und ist bei einer Betriebsprüfung ein einfacher Aufgriffspunkt.
- Mehrjährige Verträge nicht aufgeteilt: Läuft ein Vertrag über drei Jahre, ist auf mehrere Perioden zu verteilen, nicht nur auf das nächste Jahr.
FAQ
Welches Konto entspricht 0990 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 3900 “Passive Rechnungsabgrenzung”. Der Bilanzausweis ist identisch, in beiden Kontenrahmen bildet der Posten die eigene Position D auf der Passivseite.
Wo liegt der Unterschied zur erhaltenen Anzahlung?
Beim Zeitbezug. Die passive Rechnungsabgrenzung setzt voraus, dass die Einnahme Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag ist, etwa eine Jahresmiete oder ein Wartungsvertrag mit klarem Laufzeitfenster. Eine Anzahlung auf eine Maschinenlieferung hat keinen solchen Zeitraum, sie gehört auf 1710 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen”.
Muss die Umsatzsteuer mit abgegrenzt werden?
Nein. Die Umsatzsteuer entsteht nach den Regeln des UStG und nicht nach der handelsrechtlichen Periodenzuordnung. Bei Vereinnahmung einer Vorauszahlung ist sie bereits fällig und angemeldet. Abgegrenzt wird nur der Nettoertrag.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.