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SKR04 Aktiva Finanzanlagen

Konto 0820

Beteiligungen

Kontonummer

0820

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Finanzanlagen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Konto 0820 steht im SKR04 in der Kontengruppe 08, der Gruppe der Finanzanlagen, und nimmt Beteiligungen an anderen Unternehmen auf. Maßgeblich ist die Definition des § 271 Abs. 1 HGB: Anteile, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung dienen sollen. Ab mehr als einem Fünftel des Nennkapitals wird eine Beteiligung vermutet. Weil die Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist, wird das Konto nicht planmäßig abgeschrieben. Im SKR03 ist es das Konto 0510.

Verwendungszweck

Auf 0820 gehören dauerhaft gehaltene Anteile:

  • GmbH-Geschäftsanteile, die zur eigenen Unternehmensstruktur gehören
  • Aktienpakete, die als unternehmerische Verbindung und nicht zur Anlage gehalten werden
  • Anteile an Personengesellschaften, etwa eine Kommanditbeteiligung
  • die Beteiligung einer GmbH & Co. KG an ihrer Komplementär-GmbH

Der Zugang wird mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB erfasst. Anschaffungsnebenkosten, die dem Erwerb einzeln zuzuordnen sind, etwa Notar- und Beratungskosten, gehören dazu.

Nicht auf 0820 gehören Anteile ohne dauerhafte Bindungsabsicht. Sie sind Umlaufvermögen und werden dort geführt. Auch Darlehen an ein Beteiligungsunternehmen bleiben außen vor, sie stehen auf einem eigenen Ausleihungskonto.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 0800 Anteile an verbundenen Unternehmen (Anlagevermögen): für Mutter- und Tochterunternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB, die vor den Beteiligungen ausgewiesen werden.
  • 0830 Typisch stille Beteiligungen und 0840 Atypisch stille Beteiligungen: für stille Gesellschafterstellungen, die gesondert zu führen sind.
  • 0850 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und 0860 Beteiligungen an Personengesellschaften: Unterkonten für eine Aufteilung nach Rechtsform des Beteiligungsunternehmens.
  • 0880 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: für Darlehen, nicht für Anteile.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Erwerb eines GmbH-Anteils, Zahlung per Bank, 50.000,00 EUR

SollHabenBetrag
0820 Beteiligungen50.000,00 EUR
1800 Bank50.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 0510 an 1200.

Beispiel 2: Notarkosten des Anteilserwerbs als Anschaffungsnebenkosten, 1.500,00 EUR netto

SollHabenBetrag
0820 Beteiligungen1.500,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %285,00 EUR
1800 Bank1.785,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 0510 und 1576 an 1200.

Beispiel 3: Gutschrift einer Gewinnausschüttung auf dem Bankkonto, 8.000,00 EUR

SollHabenBetrag
1800 Bank8.000,00 EUR
7000 Erträge aus Beteiligungen8.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 1200 an 2600.

Steuerliche Aspekte

Eine planmäßige Abschreibung gibt es bei Beteiligungen nicht, weil die Nutzung zeitlich unbegrenzt ist. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung verlangt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung. Für Finanzanlagen erlaubt § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB die außerplanmäßige Abschreibung zusätzlich bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung. Entfällt der Grund später, ist der niedrigere Wertansatz nach § 253 Abs. 5 HGB nicht beizubehalten.

Bei den Erträgen entscheidet die Rechtsform des Anteilseigners. Für Kapitalgesellschaften bleiben Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung grundsätzlich außer Ansatz; die Vorschrift enthält Ausnahmen, unter anderem für Streubesitz. Halten natürliche Personen die Anteile im Betriebsvermögen, sind nach § 3 Nr. 40 EStG 40 Prozent der Einnahmen steuerfrei, wobei zugehörige Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 Prozent abziehbar sind. Welche Regelung greift, hängt vom Einzelfall ab und gehört mit dem Steuerberater abgestimmt.

Umsatzsteuerlich sind Umsätze von Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfrei, aus dem Anteilserwerb entsteht also keine Vorsteuer. Beratungsleistungen rund um den Erwerb werden dagegen mit Umsatzsteuer abgerechnet.

Häufige Fehler

  • Anteile zur Weiterveräußerung aktiviert. Ohne dauernde Verbindung ist die Voraussetzung des § 271 Abs. 1 HGB nicht erfüllt; der Ausweis gehört ins Umlaufvermögen.
  • Verbundene Unternehmen mit Beteiligungen vermischt. Für Anteile an Mutter- und Tochtergesellschaften ist 0800 vorgesehen, der Ausweis in der Bilanz ist ein anderer.
  • Nebenkosten sofort abgezogen. Notar- und Beratungskosten des Erwerbs erhöhen den Buchwert und sind kein laufender Aufwand.
  • Nummer aus dem SKR03 übernommen. Unter 0820 führt der SKR03 kein Beteiligungskonto in der Kontengruppe der Finanzanlagen; dort ist 0510 die richtige Nummer.
  • Wertminderung nicht dokumentiert. Eine außerplanmäßige Abschreibung braucht eine nachvollziehbare Ableitung des niedrigeren beizulegenden Werts.

FAQ

Was ist Konto 0820 SKR04 im SKR03?

Im SKR03 ist es das Konto 0510. Beide führen dieselbe Bilanzposition der Finanzanlagen. Die Nummerierung unterscheidet sich, weil der SKR04 der Reihenfolge der Bilanz folgt.

Wie buche ich die Beteiligung an der Komplementär-GmbH?

Sie gehört als dauerhafte Verbindung auf das Beteiligungskonto der Finanzanlagen. Der SKR04 hält dafür in derselben Kontengruppe ein eigenes Unterkonto bereit, sodass sich der Vorgang später eindeutig auswerten lässt. Bewertet wird zu den Anschaffungskosten einschließlich der Gründungsnebenkosten, soweit sie dem Anteil zuzuordnen sind.

Muss ich Beteiligungen jedes Jahr neu bewerten?

Eine turnusmäßige Neubewertung ist nicht vorgesehen, aber zum Abschlussstichtag ist zu prüfen, ob der beizulegende Wert unter dem Buchwert liegt. Auslöser sind etwa dauerhafte Verluste, ein Kapitalverzehr oder ein deutlich gesunkener Marktwert. Die Prüfung und ihr Ergebnis gehören dokumentiert.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.