Konto 0635
Geschäftsausstattung
Kontonummer
0635
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sachanlagen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 0635 ist im SKR04 das Konto für die Geschäftsausstattung. Es liegt in der Kontengruppe 06, in der die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung geführt werden. Gebucht wird die dauerhaft genutzte Einrichtung des kaufmännischen Bereichs, von Büromöbeln über Hardware bis zur Telefonanlage. Kleinbeträge unterhalb der Wertgrenzen laufen über eigene Konten. Im SKR03 entspricht dem das Konto 0410.
Verwendungszweck
Auf 0635 gehören selbständig nutzbare Ausstattungsgegenstände der Verwaltung:
- Schreibtische, Bürostühle, Schränke und Regalsysteme
- Rechner, Monitore, Drucker und Netzwerkkomponenten
- Telefon- und Konferenzanlagen
- Ausstattung von Empfang, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen
- Tresore und sonstige langlebige Bürotechnik
Der Zugang wird mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB erfasst, einschließlich Lieferung, Aufbau und Montage. Rabatte und Skonti mindern den Wert.
Nicht auf 0635 gehört Verbrauchsmaterial. Papier, Toner und Schreibwaren sind Aufwand und werden im SKR04 über 6815 Bürobedarf gebucht.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0630 Betriebsausstattung: für Ausstattung des technischen Betriebs, etwa Werkbänke und Lagertechnik.
- 0640 Ladeneinrichtung und 0650 Büroeinrichtung: engere Konten, wenn Verkaufsraum und Büro getrennt ausgewertet werden sollen.
- 0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter und 0675 Wirtschaftsgüter (Sammelposten): für Anschaffungen unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG.
- 0400 Technische Anlagen und Maschinen: für Produktionstechnik, die nicht zur Geschäftsausstattung zählt.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Kauf von Büromöbeln auf Rechnung, 5.000,00 EUR netto
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0635 Geschäftsausstattung | 5.000,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 950,00 EUR | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.950,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 0410 und 1576 an 1600.
Beispiel 2: Jährliche Abschreibung von Büromöbeln über 13 Jahre
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6220 Abschreibungen auf Sachanlagen | 384,62 EUR | |
| 0635 Geschäftsausstattung | 384,62 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4830 an 0410.
Beispiel 3: Bürostuhl für 450,00 EUR netto als geringwertiges Wirtschaftsgut, per Bank bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6260 Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter | 450,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 85,50 EUR | |
| 1800 Bank | 535,50 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4855 und 1576 an 1200.
Steuerliche Aspekte
Die Geschäftsausstattung wird linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt sich aus der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, dort etwa 13 Jahre für Büromöbel und 8 Jahre für Ladeneinrichtungen. Für Computerhardware lässt das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (BStBl I 2022, 187) eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.
Unterhalb bestimmter Wertgrenzen greifen Vereinfachungen. § 6 Abs. 2 EStG erlaubt den vollen Abzug im Zugangsjahr, wenn die Anschaffungskosten ohne Vorsteuer 800,00 EUR nicht übersteigen und das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar ist. Ab 250,00 EUR ist ein laufendes Verzeichnis zu führen, sofern die Angaben nicht aus der Buchführung ersichtlich sind. § 6 Abs. 2a EStG bietet als Alternative den Sammelposten für Wirtschaftsgüter über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR, aufzulösen über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel.
Wurde die Ausstattung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft, kommt außerdem die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG in Betracht, begrenzt auf das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent. Die Vorsteuer aus dem Kauf ist nach § 15 UStG abziehbar.
Häufige Fehler
- Bürobedarf und Ausstattung vermischt. Verbrauchsmaterial gehört auf 6815, nicht auf 0635. Sonst wächst das Anlagevermögen um Positionen, die längst verbraucht sind.
- Wertgrenzen brutto gerechnet. Sowohl die 800-Euro-Grenze als auch die Sammelpostengrenze beziehen sich auf den Nettobetrag.
- Peripherie einzeln abgezogen. Monitor, Tastatur und Maus sind ohne Rechner nicht selbständig nutzbar und fallen deshalb nicht unter die GWG-Regel.
- Wahlrecht innerhalb eines Jahres gemischt. Die Entscheidung zwischen Sofortabzug und Sammelposten ist für das jeweilige Wirtschaftsjahr einheitlich zu treffen.
- Nummer aus dem SKR03 übernommen. Unter 0410 findet sich im SKR04 kein Konto für Geschäftsausstattung. Wer umstellt, muss auf 0635 umschlüsseln.
FAQ
Was ist Konto 0635 SKR04 im SKR03?
Es ist das Konto 0410. Der Buchungsstoff und der Bilanzausweis stimmen überein; unterschiedlich ist nur die Nummerierung, weil der SKR04 dem Aufbau der Bilanz folgt.
Sammelposten oder Sofortabzug, was ist günstiger?
Der Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG bringt den Aufwand vollständig ins Zugangsjahr und ist bei Beträgen bis 800,00 EUR meist die einfachere Wahl. Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG deckt auch Beträge bis 1.000,00 EUR ab, verteilt den Aufwand aber zwingend über fünf Jahre. Wer viele Anschaffungen knapp über der GWG-Grenze hat, gewinnt mit dem Sammelposten an Reichweite und verliert an Sofortwirkung.
Gehört eine fest verbaute Küche im Aufenthaltsraum auf 0635?
Wenn sie selbständig nutzbar ist und dem Betrieb dauerhaft dient, gehört sie zur Geschäftsausstattung. Ist sie dagegen so mit dem Gebäude verbunden, dass sie dessen Nutzbarkeit ausmacht, kommt eine Behandlung als Gebäudebestandteil in Betracht. Die Einordnung entscheidet über die Nutzungsdauer und gehört vor dem Jahresabschluss geklärt.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.