Konto 0160
Bauten auf fremden Grundstücken
Kontonummer
0160
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sachanlagen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Auf dem Konto 0160 im SKR03 stehen Gebäude und bauliche Anlagen, die du auf einem Grundstück errichtet hast, das dir nicht gehört. Der Bau ist dein Wirtschaftsgut und gehört zu den Sachanlagen, obwohl der Grund und Boden einem Dritten zuzurechnen ist. Typisch ist die Halle auf gepachtetem Gelände oder der Anbau auf einem Grundstück, das dem Gesellschafter gehört. Im SKR04 führt DATEV diese Position unter der Nummer 0330.
Verwendungszweck
Gebucht werden hier die Herstellungs- oder Anschaffungskosten von Bauten, die räumlich auf fremdem Grund stehen und wirtschaftlich dir zugeordnet sind:
- Produktions- und Lagerhallen auf gepachtetem Betriebsgelände
- Geschäfts- oder Verwaltungsgebäude auf einem Erbbaugrundstück
- Anbauten und Aufstockungen an ein gemietetes Gebäude, sofern sie ein eigenes Wirtschaftsgut bilden
- bauliche Anlagen auf einem Grundstück, das einem Gesellschafter oder Angehörigen gehört
Der Wertansatz folgt § 255 Abs. 1 und 2 HGB: Anschaffungskosten beim Erwerb, Herstellungskosten beim eigenen Bau. In die Herstellungskosten gehören Material, Fertigungsleistungen der beauftragten Betriebe und die Sonderkosten der Fertigung, etwa Statik und Baugenehmigung.
Nicht auf dieses Konto gehören die laufenden Kosten der Grundstücksnutzung. Pacht und Miete sind Aufwand, ebenso die Instandhaltung des Bauwerks, solange sie den ursprünglichen Zustand nur erhält.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0165 Geschäftsbauten, 0170 Fabrikbauten und 0190 Wohnbauten: Unterkonten, wenn die Bauten auf fremden Grundstücken nach Nutzungsart getrennt geführt werden sollen.
- 0080 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: die Gegenposition, sobald der Grund und Boden dir gehört.
- 0180 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf fremden Grundstücken: solange der Bau noch nicht fertiggestellt ist.
- 0175 Garagen: für Garagen und vergleichbare Nebenbauten auf fremdem Grund.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Schlussrechnung für eine Lagerhalle auf Pachtgrund, 200.000,00 EUR netto
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0160 Bauten auf fremden Grundstücken | 200.000,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 38.000,00 EUR | |
| 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 238.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 0330 und 1406 an 3300.
Beispiel 2: Jährliche Abschreibung mit 3 Prozent
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4831 Abschreibungen auf Gebäude | 6.000,00 EUR | |
| 0160 Bauten auf fremden Grundstücken | 6.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6221 an 0330.
Beispiel 3: Umbuchung nach Fertigstellung aus dem Bau im Gange
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0160 Bauten auf fremden Grundstücken | 200.000,00 EUR | |
| 0180 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf fremden Grundstücken | 200.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 0330 an 0740.
Steuerliche Aspekte
Der Bau ist ein eigenes Wirtschaftsgut und wird unabhängig vom Grundstück abgeschrieben. Für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, sieht § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG bei einem Bauantrag nach dem 31. März 1985 eine Abschreibung von jährlich 3 Prozent vor. Dient das Bauwerk Wohnzwecken, gelten die Sätze des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als der typisierte Zeitraum, erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Ansatz der kürzeren Dauer. Bei Bauten auf fremdem Grund ist das der praktisch wichtigste Punkt: Läuft der Pacht- oder Nutzungsvertrag aus und musst du den Bau dann zurückbauen oder entschädigungslos überlassen, ist die Restlaufzeit ein belastbarer Anhaltspunkt für eine kürzere Nutzungsdauer. Die Ableitung gehört dokumentiert, weil sie in der Betriebsprüfung geprüft wird.
Handelsrechtlich verlangt § 253 Abs. 3 HGB die planmäßige Verteilung der Herstellungskosten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung. Sinkt der Wert voraussichtlich dauerhaft, etwa weil der Vertrag vorzeitig endet, ist außerplanmäßig abzuschreiben. Die Vorsteuer aus den Bauleistungen ist nach § 15 UStG abziehbar, wobei bei Bauleistungen von anderen Unternehmern häufig die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG greift.
Häufige Fehler
- Bau auf dem Grundstückskonto gebucht. Grund und Boden gehört dir nicht und darf nicht aktiviert werden. Auf 0160 steht ausschließlich das Bauwerk.
- Pacht in die Herstellungskosten gerechnet. Die laufende Nutzungsvergütung für das Grundstück ist Aufwand und kein Bestandteil der Herstellungskosten.
- Abschreibung über 33 Jahre trotz kürzerer Vertragslaufzeit. Endet der Nutzungsvertrag früher, ist die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu prüfen.
- Bauzeit falsch abgebildet. Vor der Fertigstellung gehören die Kosten auf 0180 und werden erst danach auf 0160 umgebucht. Vorher wird nicht abgeschrieben.
- Erhaltung und Erweiterung vermischt. Nur eine wesentliche Verbesserung erhöht nach § 255 Abs. 2 HGB den Buchwert, die reine Instandhaltung bleibt Aufwand.
FAQ
Wie lautet Konto 0160 SKR03 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 0330. Beide gehören zur Bilanzposition Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken. Der Buchungsstoff ist identisch, nur die Nummer folgt der jeweiligen Systematik des Kontenrahmens.
Wem gehört der Bau, wenn das Grundstück einem anderen gehört?
Zivilrechtlich wird ein fest verbundenes Gebäude in aller Regel Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich kommt es auf das wirtschaftliche Eigentum an: Trägst du die Kosten und ziehst du den Nutzen über die vereinbarte Laufzeit, ist der Bau dir zuzurechnen und bei dir zu aktivieren. Die vertragliche Regelung zum Ende der Nutzung sollte deshalb schriftlich vorliegen.
Was passiert bei Rückgabe des Grundstücks mit dem Restbuchwert?
Wird das Bauwerk am Vertragsende abgerissen oder entschädigungslos überlassen, scheidet es aus dem Betriebsvermögen aus und ein verbliebener Restbuchwert wird aufwandswirksam. Genau deshalb lohnt es sich, die Abschreibungsdauer von Beginn an an der Vertragslaufzeit auszurichten, statt am Ende einen hohen Restwert abschreiben zu müssen.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.