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SKR03 Aktiva Immaterielle Anlagen

Konto 0010

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Kontonummer

0010

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Immaterielle Anlagen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Auf dem Konto 0010 im SKR03 stehen entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten. Es ist ein aktives Bestandskonto des Anlagevermögens und erscheint in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen. Entscheidend für die Buchung auf diesem Konto ist der entgeltliche Erwerb: Was das Unternehmen selbst geschaffen hat, darf steuerlich nicht aktiviert werden. Im SKR04 trägt dieselbe Position die Nummer 0100.

Verwendungszweck

Gebucht wird hier alles, was du an Rechten gekauft hast und dauerhaft im Betrieb nutzt:

  • Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, die von einem Dritten übernommen wurden
  • Marken- und Kennzeichenrechte aus einem Kauf
  • Urheber- und Verlagsrechte, die entgeltlich übertragen wurden
  • Konzessionen im Sinne behördlicher Genehmigungen, für die eine Gegenleistung gezahlt wurde
  • Lizenzen an fremden Schutzrechten, sofern sie über mehrere Jahre wirken und einmalig vergütet werden

Angesetzt wird das Recht mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB. Dazu gehören der Kaufpreis und die Nebenkosten, die nötig sind, um das Recht nutzen zu können, etwa Anmelde- und Eintragungsgebühren oder die Kosten der Vertragsgestaltung beim Erwerb.

Nicht auf dieses Konto gehören laufende, nutzungsabhängige Lizenzgebühren. Sie sind Aufwand der Periode und kein Vermögensgegenstand. Ebenfalls nicht hierher gehören selbst entwickelte Rechte und der Geschäfts- oder Firmenwert.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 0015 Konzessionen, 0020 Gewerbliche Schutzrechte und 0025 Ähnliche Rechte und Werte: feinere Unterkonten derselben Bilanzposition. Wer den Bestand nach Rechtearten trennen will, bucht dort statt auf dem Sammelkonto 0010.
  • 0027 EDV-Software: gekaufte Software hat im SKR03 ein eigenes Konto und gehört nicht auf 0010.
  • 0030 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten: eigenes Konto, wenn ausschließlich Lizenzrechte und keine Vollrechte erworben wurden.
  • 0035 Geschäfts- oder Firmenwert: der beim Unternehmenskauf entstehende Mehrwert, der nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abgeschrieben wird.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Kauf eines Patents auf Rechnung, 5.000,00 EUR netto

SollHabenBetrag
0010 Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen5.000,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %950,00 EUR
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen5.950,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 0100 an 3300, die Vorsteuer läuft dort über das Konto 1406.

Beispiel 2: Planmäßige Abschreibung über zehn Jahre, 500,00 EUR im Jahr

SollHabenBetrag
4822 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände500,00 EUR
0010 Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen500,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6200 an 0100.

Beispiel 3: Einmalige Lizenzzahlung per Bank, 2.000,00 EUR netto

SollHabenBetrag
0010 Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen2.000,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %380,00 EUR
1200 Bank2.380,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 0100 und 1406 an 1800.

Steuerliche Aspekte

Nach § 5 Abs. 2 EStG darf für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur dann ein Aktivposten angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB ein Wahlrecht, für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten dagegen ein ausdrückliches Verbot. Steuerlich bleibt es in jedem Fall beim Aktivierungsverbot.

Ist die Nutzung zeitlich begrenzt, sind die Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die Nutzungsdauer zu verteilen. Steuerlich gilt die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG; im Jahr der Anschaffung wird sie nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG monatsgenau gekürzt. Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG kommt nicht in Betracht, weil sie nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt. Die Laufzeit des Vertrags oder des Schutzrechts ist der übliche Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer.

Die in der Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Kauf- und Lizenzverträge gehören zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen nach § 147 AO.

Häufige Fehler

  • Laufende Lizenzgebühren aktiviert. Eine monatliche oder umsatzabhängige Gebühr ist Aufwand, kein Anlagegut. Nur die einmalige Gegenleistung für ein mehrjährig nutzbares Recht gehört auf 0010.
  • Selbst geschaffene Rechte auf 0010 gebucht. Für eigene Entwicklungen ist im SKR03 das Konto 0043 vorgesehen, steuerlich bleibt der Ansatz nach § 5 Abs. 2 EStG verwehrt.
  • Software auf dem falschen Konto. Gekaufte Software gehört im SKR03 auf 0027, nicht auf 0010.
  • Nebenkosten als Aufwand gebucht. Anmelde- und Eintragungsgebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb sind nach § 255 Abs. 1 HGB Teil der Anschaffungskosten.
  • Keine Nutzungsdauer dokumentiert. Ohne nachvollziehbare Ableitung aus Vertrag oder Schutzdauer ist die Abschreibung in der Betriebsprüfung angreifbar.

FAQ

Wie lautet Konto 0010 SKR03 im SKR04?

Im SKR04 ist es das Konto 0100 mit derselben Bezeichnung. Beide Kontenrahmen bilden dieselbe Bilanzposition ab, sie ordnen die Nummern nur unterschiedlich: der SKR03 nach Abschlussgliederung, der SKR04 nach dem Aufbau der Bilanz. Die Buchungslogik ist identisch.

Darf ich eine selbst entwickelte Marke auf 0010 buchen?

Nein. § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB verbietet die Aktivierung selbst geschaffener Marken ausdrücklich, und § 5 Abs. 2 EStG lässt steuerlich nur entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter zu. Die Kosten der eigenen Markenentwicklung bleiben damit Aufwand des laufenden Jahres.

Gehören jährliche Lizenzgebühren auf das Konto 0010?

Nein. Wiederkehrende Gebühren für die Nutzung eines fremden Rechts sind Aufwand und werden über ein Aufwandskonto gebucht. Auf 0010 gehört nur die einmalige Gegenleistung für ein Recht, das über mehrere Jahre genutzt wird und deshalb als Vermögensgegenstand aktiviert und abgeschrieben wird.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.