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Buchführung

Sofortabzug

Definition

Der Sofortabzug ist eine steuerliche Möglichkeit, bestimmte Ausgaben im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung direkt und vollständig als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dies reduziert die steuerpflichtigen Gewinne und somit die Steuerlast unmittelbar im Anschaffungsjahr.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist der Sofortabzug ein wertvolles Instrument zur Liquiditätsplanung und Steueroptimierung. Er ermöglicht es, kleinere Investitionen direkt abzuschreiben, was die Steuerlast im Jahr der Anschaffung mindert. Ein typisches Beispiel ist die Anschaffung von Büromaterial oder Software, die unter einen bestimmten Wert fallen und somit nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Für KMUs, die häufig in neue, aber nicht allzu kostspielige Ausrüstungen oder Büroeinrichtungen investieren, bietet der Sofortabzug eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen. Dies kann besonders bei schwankenden Einnahmen von Vorteil sein, da es die steuerliche Planbarkeit erhöht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand sinkt. Durch den Sofortabzug entfällt die Notwendigkeit, die Abschreibungen über mehrere Jahre zu verfolgen, was die Buchhaltung vereinfacht und Kosten spart.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Sofortabzug finden sich im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG). Besonders relevant ist der § 6 Abs. 2 EStG, der die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) regelt. Ab 2024 liegt die Grenze für GWG bei 800 Euro netto (Sofortabschreibung), was bedeutet, dass Wirtschaftsgüter bis zu diesem Wert direkt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können.

Zudem gibt es die Möglichkeit der Sammelpostenregelung nach § 6 Abs. 2a EStG, die für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 250 Euro und 1.000 Euro greift. Hierbei werden diese Güter über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben, was eine Alternative zum Sofortabzug bietet, wenn dies aus steuerlicher Sicht vorteilhafter ist.

Wichtige Hinweise zu aktuellen Regelungen (Stand 2025):

  • GWG-Grenze: 800€ netto (Sofortabschreibung)
  • Sammelposten: 250€ - 1.000€
  • Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software/Hardware Nutzungsdauer = 1 Jahr
  • Kleinunternehmergrenze: 22.000€ Vorjahr

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Kauf eines neuen Bürostuhls

Ein Unternehmen kauft einen neuen Bürostuhl für 500€ netto. Da der Wert unter der GWG-Grenze von 800€ liegt, kann der Stuhl sofort abgeschrieben werden.

Konto[SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)[SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)
Betriebs- und Geschäftsausstattung04100650
Bank12001800

[Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”): Soll Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) mit 500,00€

Beispiel 2: Kauf von Software

Ein Grafikdesigner investiert in neue Softwarelizenzen für 800€ netto. Dank der Digital-AfA kann die Software im selben Jahr vollständig abgeschrieben werden.

KontoSKR03SKR04
EDV-Software00270135
Bank12001800

Buchungssatz: Soll EDV-Software 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) mit 800,00€

Beispiel 3: Kauf von Werkzeugen

Ein Handwerksbetrieb erwirbt neue Werkzeuge für insgesamt 700€ netto. Auch hier kann der Sofortabzug genutzt werden, um die Ausgaben direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend zu machen.

KontoSKR03SKR04
Betriebs- und Geschäftsausstattung04100650
Bank12001800

Buchungssatz: Soll Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) mit 700,00€

Beispiel 4: Kauf eines Computers (Sammelposten)

Ein kleines IT-Unternehmen kauft im Jahr 2024 einen neuen Computer für 950 Euro netto. Da der Wert zwischen 250€ und 1.000€ liegt, kann er in den Sammelposten aufgenommen und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Alternativ kann er auch direkt als GWG abgeschrieben werden.

KontoSKR03SKR04
Betriebs- und Geschäftsausstattung04100650
Bank12001800

Buchungssatz (Sofortabschreibung): Soll Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) mit 950,00€

Häufige Fehler

  1. Falsche Einordnung der Anschaffungskosten: Oft werden Kosten nicht korrekt den GWG zugeordnet, was zu falschen Abschreibungen führt.
  2. Nichtbeachtung der Wertgrenzen: Unternehmen übersehen manchmal die aktuellen Schwellenwerte für den Sofortabzug.
  3. Fehlerhafte Aufzeichnung: Unvollständige oder ungenaue Dokumentation der Anschaffungen kann zu Problemen bei Prüfungen führen.
  4. Fehlende Prüfung auf Sammelposten: Manchmal wird der Sofortabzug gewählt, obwohl die Sammelpostenregelung vorteilhafter wäre.
  5. Nichtbeachtung der [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”): Unzureichende Beachtung der Grundsätze [ordnungsmäßiger](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Buchführung kann zu rechtlichen Problemen führen.

Tipps für KMUs

  1. Überprüfen Sie regelmäßig die aktuellen Wertgrenzen und Regelungen, um optimal von Sofortabschreibungen zu profitieren.
  2. Führen Sie klare und detaillierte Aufzeichnungen über alle Anschaffungen, um bei Prüfungen vorbereitet zu sein.
  3. Ziehen Sie die Sammelpostenregelung in Betracht, wenn sie steuerlich vorteilhafter erscheint.
  4. Nutzen Sie Softwarelösungen, die Ihnen bei der korrekten Buchung und Dokumentation von Sofortabzügen helfen.
  5. Konsultieren Sie regelmäßig einen Steuerberater, um auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen zu bleiben.

Siehe auch

Der Sofortabzug steht in engem Zusammenhang mit dem Begriff der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die ebenfalls steuerlich begünstigt abgeschrieben werden können. Beide Konzepte helfen, die Steuerlast von Anschaffungen zu optimieren und Liquidität zu sichern.

Verwandte Begriffe

GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter