Ertragsteuern
Definition
Ertragsteuern sind Steuern, die auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben werden. Dazu zählen insbesondere die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, die für juristische Personen relevant sind.
Bedeutung in der Praxis
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sind Ertragsteuern ein wesentlicher Kostenfaktor, der die Liquidität beeinflusst. Sie müssen regelmäßig im Rahmen der Steuerplanung berücksichtigt werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. KMUs sollten ihre Buchhaltung so organisieren, dass alle relevanten [Geschäftsvorfälle](/lexikon/glossar/geschaeftsvorfall “Geschäftsvorfall - Definition und Bedeutung”) korrekt erfasst und dokumentiert sind, um die Ertragsteuern präzise berechnen zu können. Beispielsweise ist es für ein Handelsunternehmen entscheidend, die Periodenabgrenzung korrekt durchzuführen, um den tatsächlichen Jahresüberschuss zu ermitteln, der dann der Ertragsteuer unterliegt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Ertragsteuern in Deutschland sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Körperschaftsteuergesetz (KStG) verankert. Die Gewerbesteuer wird durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Für das Jahr 2025 bleibt die grundlegende Struktur dieser Gesetze unverändert, jedoch können sich durch gesetzgeberische Maßnahmen oder Rechtsprechung Änderungen ergeben, die die Berechnung und Abführung der Ertragsteuern beeinflussen. Es ist ratsam, regelmäßig steuerliche Updates zu verfolgen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Kauf von Büromaterial auf Rechnung
Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 119,00 € (inkl. 19% USt) auf Rechnung.
| Konto | [SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”) | [SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”) |
|---|---|---|
| Büromaterial | 4930 | 6800 |
| Abziehbare [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”) 19% | 1576 | 1406 |
| [Verbindlichkeiten](/lexikon/glossar/verbindlichkeiten “Verbindlichkeiten - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen Leistungen | 1600 | 3300 |
[Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”): Soll Büromaterial 4930 (SKR03) / 6800 (SKR04) 100,00 € und Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) 19,00 € an Haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) 119,00 €.
Beispiel 2: Verkauf von Waren gegen Barzahlung
Ein Einzelhändler verkauft Waren im Wert von 1.190,00 € (inkl. 19% USt) und nimmt das Geld in bar ein.
| Konto | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Kasse | 1000 | 1600 |
| Erlöse 19% USt | 8400 | 4400 |
| [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”) 19% | 1776 | 3806 |
Buchungssatz: Soll Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) 1.190,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) 1.000,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) 190,00 €.
Beispiel 3: Gehaltszahlung an einen Mitarbeiter
Ein Unternehmen zahlt einem Mitarbeiter ein Bruttogehalt von 3.000,00 €. Die Lohnbuchung wird hier vereinfacht dargestellt.
| Konto | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Gehälter | 4120 | 6020 |
| Bank | 1200 | 1800 |
Buchungssatz: Soll Gehälter 4120 (SKR03) / 6020 (SKR04) 3.000,00 € an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) (vereinfacht) 3.000,00 €. (Hinweis: Tatsächlich werden hier noch weitere Konten für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer benötigt).
Häufige Fehler
Ein typischer Fehler ist die ungenaue Erfassung von Betriebsausgaben, was zu einer falschen Gewinnermittlung führen kann. Ebenso ist die fehlerhafte Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben ein häufiges Problem, das die Berechnung der Ertragsteuern verfälscht. Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass viele Unternehmer glauben, Ertragsteuern könnten durch einfache Buchungstricks reduziert werden, was jedoch oft zu rechtlichen Schwierigkeiten führt. Schließlich kann die unzureichende Kenntnis der geltenden Freibeträge und Abzugsfähigkeiten ebenfalls zu einer erhöhten Steuerlast führen.
Tipps für KMUs
- Regelmäßige Steuerplanung: Planen Sie Ihre Steuern im Voraus, um die Liquidität sicherzustellen.
- Professionelle Beratung: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um von aktuellen Änderungen im Steuerrecht zu profitieren.
- Buchhaltungssoftware nutzen: Verwenden Sie moderne Buchhaltungstools, um die Erfassung von Geschäftsvorfällen zu automatisieren.
- Beachten Sie die aktuellen Regelungen zur Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software und Hardware können über eine Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden.
- Schulungen für Mitarbeiter: Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig, um Buchhaltungsfehler zu vermeiden.
- Rechtsentwicklung im Auge behalten: Informieren Sie sich über Änderungen in der Steuergesetzgebung.
- Achten Sie auf die aktuellen Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): 800 € netto (Sofortabschreibung).
- Nutzen Sie den Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 €.
- Beachten Sie die Kleinunternehmergrenze: 22.000 € Umsatz im Vorjahr.
Siehe auch
Ertragsteuern stehen in engem Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, die speziell für Kapitalgesellschaften gilt, sowie der Gewerbesteuer, die von allen gewerblich tätigen Unternehmen zu entrichten ist. Beide Steuerarten bilden zusammen die Grundlage der Ertragsteuerbelastung für Unternehmen.