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Bilanzierung

AfA

Definition

Die Abkürzung “AfA” steht für “Absetzung für Abnutzung” und bezeichnet die steuerliche Abschreibung von [Anlagevermögen](/lexikon/glossar/anlagevermoegen “Anlagevermögen - Definition und Bedeutung”). Unternehmen können die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend machen, um den Werteverzehr abzubilden.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist die AfA von großer Bedeutung, da sie hilft, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlagegütern über die Nutzungsdauer zu verteilen und somit die Liquidität zu schonen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das eine neue Maschine für 100.000 € kauft und diese über 10 Jahre abschreibt, jährlich 10.000 € als Aufwand in der [Gewinn- und Verlustrechnung](/lexikon/glossar/gewinn-und-verlustrechnung “Gewinn- und Verlustrechnung - Definition und Bedeutung”) geltend machen. Dies reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und somit die Steuerlast.

Ein weiterer praktischer Aspekt der AfA ist die Möglichkeit, die wirtschaftliche Abnutzung von Vermögenswerten realistisch darzustellen. Dies ist besonders für Unternehmen wichtig, die regelmäßig in neue Technologien oder Maschinen investieren müssen, da es ihnen erlaubt, den tatsächlichen Wert der Investitionen über die Zeit zu reflektieren.

Zudem spielt die AfA eine Rolle in der strategischen Planung. Unternehmen müssen bei der Investitionsplanung die Abschreibungszeiträume berücksichtigen, um ihre Liquiditätsplanung und Steuerstrategie optimal zu gestalten.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der AfA sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in den §§ 7 und 6 EStG. Diese Paragraphen legen fest, wie und in welchem Umfang die Abschreibung vorgenommen werden kann. Die aktuellen Regelungen für 2025 betonen die Einhaltung der [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze zur [ordnungsmäßigen](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), um die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Abschreibungen sicherzustellen.

Wichtige Hinweise zu aktuellen Regelungen (Stand 2025):

  • Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Für Software und Hardware beträgt die Nutzungsdauer 1 Jahr.
  • GWG-Grenze: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden.
  • Sammelposten: Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € netto kann ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
  • Kleinunternehmergrenze: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beträgt 22.000 € im Vorjahr.

Unternehmen müssen die Nutzungsdauer gemäß der amtlichen AfA-Tabellen bestimmen, die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht werden. Diese Tabellen geben Orientierungshilfen für die wirtschaftliche Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Kauf eines LKWs

Ein Einzelhandelsunternehmen kauft einen neuen LKW für 60.000 € und setzt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren an. Die jährliche Abschreibung beträgt 7.500 €.

  • [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) (jährliche Abschreibung): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen Konto 4830 ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 6220 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)) an Haben LKW Konto 0320 (SKR03) / 0520 (SKR04) in Höhe von 7.500 €.

Beispiel 2: Investition in Büroeinrichtung

Ein Softwareunternehmen investiert 20.000 € in Büroeinrichtung, die über 10 Jahre abgeschrieben wird. Hierdurch entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 2.000 €.

  • Buchungssatz (jährliche Abschreibung): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen Konto 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) in Höhe von 2.000 €.

Beispiel 3: Sofortabschreibung eines GWG

Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für 500 € netto. Da der Betrag unter der GWG-Grenze von 800 € liegt, kann der Stuhl sofort abgeschrieben werden.

  • Buchungssatz (Sofortabschreibung): Soll Bürobedarf Konto 4930 (SKR03) / 6815 (SKR04) an Haben Bank [Konto 1200](/konten/1200-bank “Konto 1200: Bank”) (SKR03) / 1800 (SKR04) in Höhe von 500 €.

Beispiel 4: Abschreibung von Software (Digital-AfA)

Ein Unternehmen erwirbt eine neue Buchhaltungssoftware für 1.200 €. Aufgrund der Digital-AfA kann die Software innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.

  • Buchungssatz (jährliche Abschreibung): Soll Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Konto 4810 (SKR03) / 6300 (SKR04) an Haben EDV-Software Konto 0027 (SKR03) / 0135 (SKR04) in Höhe von 1.200 €.

Häufige Fehler

  1. Falsche Nutzungsdauer: Viele Unternehmen schätzen die Nutzungsdauer ihrer Wirtschaftsgüter falsch ein, was zu ungenauen Abschreibungen führt.
  2. Nichtberücksichtigung von Restwerten: Oft wird der Restwert eines Wirtschaftsgutes am Ende der Nutzungsdauer nicht korrekt erfasst.
  3. Fehlerhafte Zuordnung: Wirtschaftsgüter werden manchmal falsch kategorisiert, was die Abschreibung beeinflusst.
  4. Vergessen von Teilabschreibungen: Manche Unternehmen vergessen, Teilabschreibungen bei einem vorzeitigen Verkauf oder einer Entsorgung vorzunehmen.
  5. Ignorieren der GWG-Grenze: Wirtschaftsgüter unterhalb der GWG-Grenze werden fälschlicherweise über mehrere Jahre abgeschrieben.
  6. Fehlerhafte Anwendung der Digital-AfA: Die Sofortabschreibung für Software und Hardware wird nicht berücksichtigt.

Tipps für KMUs

  1. Regelmäßige Überprüfung der AfA-Tabellen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Abschreibungen auf den neuesten amtlichen Tabellen basieren.
  2. Beratung einholen: Ziehen Sie einen Steuerberater zu Rate, um die korrekten Nutzungsdauern und Abschreibungsverfahren zu bestimmen.
  3. Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation Ihrer Anlagegüter und deren Abschreibungen, um die GoBD-Konformität sicherzustellen.
  4. Software nutzen: Investieren Sie in Buchhaltungssoftware, die Abschreibungen automatisch berechnet und verbucht.
  5. GWG-Grenze beachten: Achten Sie auf die aktuelle GWG-Grenze und nutzen Sie die Sofortabschreibungsmöglichkeiten.
  6. Digital-AfA nutzen: Profitieren Sie von der verkürzten Nutzungsdauer für Software und Hardware.

Siehe auch

  • Abschreibung: Allgemeiner Begriff für die Wertminderung von Vermögensgegenständen.
  • Anlagevermögen: Langfristige Vermögenswerte eines Unternehmens.
  • Nutzungsdauer: Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird.

Verwandte Begriffe

Abschreibung Anlagevermögen Nutzungsdauer