Gehaltszahlung buchen
Lohn- und Gehaltszahlungen inklusive Sozialabgaben richtig verbuchen
Überblick
Die Buchung von Gehaltszahlungen ist ein zentraler Bestandteil der Lohnbuchhaltung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie bildet drei Dinge in einem Buchungssatz ab: den Bruttolohn als Aufwand, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als zusätzlichen Aufwand und die Aufteilung in Nettoauszahlung, abzuführende Steuern und abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Wenn die monatlichen Gehälter an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.
- Bei der Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
- Zur Erfassung der Lohnsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.
- Bei der regelmäßigen Erstellung von Gehaltsabrechnungen.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 4120 (SKR03) / 6020 (SKR04) | Gehälter (Bruttolohn) | Brutto | |
| 4130 (SKR03) / 6110 (SKR04) | Gesetzliche soziale Aufwendungen (Arbeitgeberanteil) | AG-Anteil | |
| 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) | Bank | Nettoauszahlung | |
| 1741 (SKR03) / 3730 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | Lohnsteuer | |
| 1742 (SKR03) / 3740 (SKR04) | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | SV gesamt |
Wichtige Kontenreferenz:
- Gehälter: SKR03=4120, SKR04=6020
- Löhne: SKR03=4110, SKR04=6010
- Löhne und Gehälter (Sammelkonto): SKR03=4100, SKR04=6000
- Gesetzliche soziale Aufwendungen: SKR03=4130, SKR04=6110
- Bank: SKR03=1200, SKR04=1800
- Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer: SKR03=1741, SKR04=3730
- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit: SKR03=1742, SKR04=3740
Wird das Nettogehalt nicht sofort überwiesen, tritt an die Stelle der Bank zunächst Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (SKR03 1740 / SKR04 3720).
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Bruttolohn erfassen: Der Bruttolohn aus der Lohnabrechnung geht im Soll auf Gehälter 4120 (SKR03) / 6020 (SKR04). Für gewerbliche Arbeitnehmer nutzt man Löhne 4110 (SKR03) / 6010 (SKR04).
-
Arbeitgeberanteil buchen: Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist zusätzlicher Aufwand und geht im Soll auf Gesetzliche soziale Aufwendungen 4130 (SKR03) / 6110 (SKR04). Er ist nicht Teil des Bruttolohns.
-
Steuern als Verbindlichkeit ausweisen: Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag werden vom Bruttolohn einbehalten und im Haben auf 1741 (SKR03) / 3730 (SKR04) gebucht, bis sie an das Finanzamt abgeführt sind.
-
Sozialversicherung als Verbindlichkeit ausweisen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen gehen im Haben auf 1742 (SKR03) / 3740 (SKR04), bis der Beitragsnachweis bei der Krankenkasse ausgeglichen ist.
-
Nettobetrag auszahlen: Was nach Abzug von Steuern und Arbeitnehmeranteil bleibt, ist die Nettoauszahlung im Haben auf Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04).
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Ein kleines Unternehmen zahlt 10.000,00 € Bruttogehälter. Einbehalten werden 1.500,00 € Lohnsteuer und 2.000,00 € Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt ebenfalls 2.000,00 €.
Berechnung:
- Bruttogehälter: 10.000,00 €
- Lohnsteuer (einbehalten): 1.500,00 €
- Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung: 2.000,00 €
- Nettoauszahlung: 10.000,00 € - 1.500,00 € - 2.000,00 € = 6.500,00 €
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherung: 2.000,00 €
- Sozialversicherung insgesamt: 2.000,00 € + 2.000,00 € = 4.000,00 €
Buchung:
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 4120 (SKR03) / 6020 (SKR04) | Gehälter | 10.000,00 € | |
| 4130 (SKR03) / 6110 (SKR04) | Gesetzliche soziale Aufwendungen | 2.000,00 € | |
| 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) | Bank | 6.500,00 € | |
| 1741 (SKR03) / 3730 (SKR04) | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | 1.500,00 € | |
| 1742 (SKR03) / 3740 (SKR04) | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4.000,00 € |
Probe: Soll 10.000,00 € + 2.000,00 € = 12.000,00 €. Haben 6.500,00 € + 1.500,00 € + 4.000,00 € = 12.000,00 €.
Der Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung beträgt damit 12.000,00 €, ausgezahlt werden an die Mitarbeiter 6.500,00 €.
Wichtige Hinweise
- Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist zusätzlicher Aufwand und darf nicht im Bruttolohn stecken, sonst ist der Personalaufwand doppelt erfasst.
- Die Nettoauszahlung ist nicht der Bruttolohn. Über die Bank fließt nur der Betrag, der beim Arbeitnehmer ankommt.
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bleiben bis zur Abführung Verbindlichkeiten. Erst die Zahlung an Finanzamt und Krankenkasse löst diese Konten wieder auf.
- Die Buchung gehört in den Monat, für den abgerechnet wird, auch wenn die Zahlung erst im Folgemonat erfolgt.
- Halte Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis als Belege zusammen.
Häufige Fehler
- Soll und Haben gehen nicht auf, weil der Bruttolohn im Soll steht, im Haben aber ebenfalls der Bruttobetrag über die Bank läuft.
- Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird vergessen, dadurch ist der Personalaufwand zu niedrig.
- Lohnsteuer und Sozialversicherung landen auf einem gemeinsamen Konto, dadurch lassen sich Finanzamt und Krankenkassen nicht mehr getrennt abstimmen.
- Es wird auf ein Konto gebucht, das im anderen Kontenrahmen etwas anderes bedeutet: SKR04 3730 ist die Lohn- und Kirchensteuer, SKR03 3730 dagegen sind die erhaltenen Skonti.
Rechtliche Grundlagen
Der Arbeitgeber ist nach § 38 Abs. 3 EStG verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten, und muss sie nach § 41a EStG anmelden und abführen. Für die Sozialversicherung gilt § 28e SGB IV: Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, schuldet der Arbeitgeber.
Tipps für die Praxis
- Nutze eine Lohnbuchhaltungssoftware, die den Buchungssatz aus der Abrechnung erzeugt.
- Stimme die Konten 1741 / 3730 und 1742 / 3740 monatlich gegen die Lohnsteuer-Anmeldung und den Beitragsnachweis ab. Bleibt dort ein Rest stehen, stimmt etwas nicht.
- Trenne Löhne und Gehälter auf getrennten Konten, wenn du beide Gruppen beschäftigst.
- Plane die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in der Liquiditätsplanung ein, sie liegt vor dem üblichen Zahlungsziel von Lieferantenrechnungen.
Rechtsquellen
Die folgenden Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- § 38 EStG - Erhebung der Lohnsteuer
- § 41a EStG - Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung
- § 28e SGB IV - Zahlungspflicht des Arbeitgebers
- GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (28.11.2019, BStBl I 2019, 1269)
Kontonummern geprueft gegen DATEV-Kontenrahmen SKR 03 (Art.-Nr. 11174) und SKR 04 (Art.-Nr. 11175), Stand 2026, sowie buchungssatz.de am 2026-09-08.
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