Konto 5000
Erlöse 19% USt
Kontonummer
5000
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Umsatzerlöse
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 5000 “Erlöse 19% USt” im SKR05 Kontenrahmen wird zur Erfassung von Umsatzerlösen verwendet, die dem regulären Umsatzsteuersatz von 19% unterliegen. Es gehört zur Kategorie der Ertragskonten und spielt eine zentrale Rolle in der Erfassung von Einnahmen für Unternehmen aller Art. Die korrekte Anwendung dieses Kontos ist entscheidend für die Umsatzsteuerermittlung und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Meta Title: Erlöse 19% USt (SKR05): Konto 5000 richtig buchen Meta Description: Alles zum Konto 5000 (Erlöse 19% USt) im SKR05: Buchungsbeispiele, Kostenrechnung, steuerliche Aspekte und Best Practices. Jetzt informieren!
Verwendungszweck
Das Konto 5000 “Erlöse 19% USt” wird genutzt, um Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erfassen, die dem regulären Umsatzsteuersatz von 19% unterliegen. Dies umfasst den Großteil der Umsätze vieler Unternehmen. Sobald die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wurde und eine Rechnung erstellt wurde, wird der entsprechende Erlös auf diesem Konto gebucht.
Ein typischer Anwendungsfall ist der Verkauf von Produkten in einem Online-Shop. Jeder Verkauf, der der Umsatzsteuer von 19% unterliegt, wird auf diesem Konto erfasst. Ebenso werden Dienstleistungen, die nicht unter eine der Ausnahmen fallen (z.B. bestimmte Bildungsleistungen), hier verbucht.
In Unternehmen mit Kostenstellenrechnung (wie im SKR05 üblich) wird der Erlös zusätzlich der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet. Dies ermöglicht eine detaillierte Analyse der Rentabilität einzelner Geschäftsbereiche oder Projekte.
Kostenrechnerische Aspekte
In der Kostenrechnung dient das Konto 5000 “Erlöse 19% USt” dazu, die Erträge den entsprechenden Kostenstellen oder Kostenträgern zuzuordnen. Dies ist besonders wichtig, um die Wirtschaftlichkeit verschiedener Bereiche oder Produkte im Unternehmen zu beurteilen. Durch die Zuordnung der Erlöse zu den Kostenstellen wird eine detaillierte Erfolgskontrolle ermöglicht.
Im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) spielt das Konto eine wesentliche Rolle, da es die direkte Gegenbuchung zu den Kostenkonten darstellt. So kann die Rentabilität einzelner Kostenstellen oder Projekte analysiert und optimiert werden. Die Zuordnung zu den Kostenstellen erfolgt in der Regel auf Basis der internen Leistungsverrechnung oder spezifischer Zuordnungskriterien, die im Unternehmen festgelegt werden.
Steuerliche Aspekte
Für die Buchführung nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist es wichtig, dass alle Umsätze korrekt erfasst und dokumentiert werden. Das Konto 5000 muss so geführt werden, dass die Umsätze eindeutig nachvollziehbar und die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge korrekt ausgewiesen sind.
Die Behandlung der Umsätze auf diesem Konto unterliegt der Umsatzsteuerpflicht mit dem regulären Steuersatz von 19%. Es ist wichtig, dass die Umsatzsteuerbeträge korrekt berechnet und termingerecht an das Finanzamt abgeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn es zu Stornierungen, Rücksendungen oder Preisnachlässen kommt, da dies Auswirkungen auf die Umsatzsteuer hat.
Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, deren Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überstiegen hat und deren aktueller Jahresumsatz voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und buchen ihre Erlöse auf ein separates Konto für steuerfreie Umsätze (z.B. SKR05 5400).
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie das Konto “Erlöse 19% USt” in verschiedenen Geschäftsvorfällen verwendet wird. Die Beispiele enthalten die entsprechenden Kontonummern für die Kontenrahmen SKR03, SKR04 und SKR05.
WICHTIG: Die hier genannten Kontonummern sind Beispiele und können je nach individueller Kontenplananpassung abweichen.
Beispiel 1: Verkauf einer Maschine
Ein Unternehmen verkauft eine Maschine für 10.000 € netto zzgl. 19% USt. Der Kunde bezahlt per Banküberweisung.
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 11.900,00 € | |
| Erlöse 19% USt | 8400 | 4400 | 5000 | 10.000,00 € | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 1.900,00 € |
Buchungssatz: Soll Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) 11.900,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 10.000,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 1.900,00 €
Beispiel 2: Erbringung einer Dienstleistung
Ein Dienstleister erbringt eine Beratungsleistung für 2.000 € netto zzgl. 19% USt. Der Kunde bezahlt bar.
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Kasse | 1000 | 1600 | 1000 | 2.380,00 € | |
| Erlöse 19% USt | 8400 | 4400 | 5000 | 2.000,00 € | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 380,00 € |
Buchungssatz: Soll Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) / 1000 (SKR05) 2.380,00 € an Haben Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 2.000,00 € und Haben Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 380,00 €
Beispiel 3: Rücksendung einer Ware
Ein Kunde sendet eine Ware im Wert von 1.000 € netto zzgl. 19% USt zurück. Der Betrag wird dem Kunden auf sein Bankkonto erstattet.
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll | Haben |
|---|---|---|---|---|---|
| Erlöse 19% USt | 8400 | 4400 | 5000 | 1.000,00 € | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 190,00 € | |
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 1.190,00 € |
Buchungssatz: Soll Erlöse 19% USt 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) / 5000 (SKR05) 1.000,00 € und Soll Umsatzsteuer 19% 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) 190,00 € an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) 1.190,00 €
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Umsatzsteuerberechnung: Die Umsatzsteuer muss immer auf den Nettobetrag berechnet werden. Fehlerhafte Berechnungen führen zu falschen Steuerabgaben.
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende oder unvollständige Belege können bei einer Prüfung zu Problemen führen.
- Fehlende Zuordnung zu Kostenstellen: Ohne korrekte Zuordnung zu Kostenstellen geht die Transparenz in der Kostenrechnung verloren.
- Nicht rechtzeitige Umsatzsteuerabgabe: Verspätete Abgaben der Umsatzsteuer können zu Säumniszuschlägen führen.
- Falsche Kontenverwendung für ermäßigte Steuersätze: Umsätze mit 7% müssen auf einem separaten Konto (z.B. SKR05 5005) erfasst werden.
- Nichtbeachtung von Stornierungen: Stornierungen oder Gutschriften müssen korrekt verbucht werden, um die Umsatzsteuer zu korrigieren.
- Fehler bei der Erfassung von Anzahlungen: Anzahlungen müssen gesondert behandelt und nicht direkt als Erlös verbucht werden. Sie werden auf Konten für erhaltene Anzahlungen gebucht (z.B. SKR05 3300) und erst bei Leistungserbringung in Erlöse umgebucht.
- Verwechslung mit steuerfreien Erlösen: Es ist wichtig, steuerpflichtige Erlöse (19% USt) von steuerfreien Erlösen (z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen) zu unterscheiden und auf die entsprechenden Konten zu buchen.
Rechtstipps und Best Practices
- Sorgfältige Belegführung: Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen durch ordnungsgemäße Belege gestützt werden, um Prüfungen standzuhalten.
- Regelmäßige Kontenabstimmung: Führen Sie regelmäßige Kontenabstimmungen durch, um Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
- Schulung der Buchhaltungsmitarbeiter: Investieren Sie in die Schulung Ihrer Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie über die aktuellen steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen informiert sind.
- Verwendung von Buchhaltungssoftware: Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware, um Prozesse zu automatisieren und Fehler zu reduzieren.
- Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen: Überprüfen Sie die Richtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen, um Fehleinreichungen zu vermeiden.
- Klare Richtlinien für die Kostenstellenzuordnung: Definieren Sie klare Richtlinien, wie Erlöse den einzelnen Kostenstellen zuzuordnen sind, um eine konsistente und aussagekräftige Kostenrechnung zu gewährleisten.
- Berücksichtigung von Sonderfällen: Beachten Sie Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen oder Leistungen an ausländische Unternehmen, die möglicherweise anderen steuerlichen Regelungen unterliegen.
## Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar:
- [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer "Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung")
- [Soll-Versteuerung](/lexikon/glossar/soll-versteuerung "[Soll-Versteuerung](/lexikon/glossar/soll-versteuerung "Soll-Versteuerung - Definition und Bedeutung") - Definition und Bedeutung")
- [Ist-Versteuerung](/lexikon/glossar/ist-versteuerung "[Ist-Versteuerung](/lexikon/glossar/ist-versteuerung "Ist-Versteuerung - Definition und Bedeutung") - Definition und Bedeutung")