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SKR05 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 7500

Reisekosten

Kontonummer

7500

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 7500 “Reisekosten” im SKR05 wird verwendet, um sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen abzubilden. Es gehört zur Kategorie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und spielt eine wichtige Rolle in der Kostenrechnung, insbesondere bei der Zuordnung von Reisekosten zu bestimmten Projekten oder Kostenstellen. Eine korrekte Buchung ist wichtig für die steuerliche Absetzbarkeit.

Verwendungszweck

Das Konto 7500 “Reisekosten” erfasst alle Kosten, die mit Geschäftsreisen verbunden sind. Dazu gehören Ausgaben für Transportmittel wie Bahn, Flugzeug oder Mietwagen sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten (ggf. unter Beachtung der Verpflegungspauschalen). Auch Nebenkosten wie Parkgebühren oder Maut können hier gebucht werden. Es ist besonders relevant für Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsreisen unternehmen, um eine klare Übersicht über die Reisekosten zu behalten.

In der Praxis wird das Konto genutzt, um die Reisekosten schnell und unkompliziert den entsprechenden Kostenstellen zuzuordnen. Ein Beispiel wäre ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Kunden reist. Die anfallenden Kosten werden auf das Konto 7500 gebucht und der Kostenstelle “Vertrieb” zugeordnet. Dadurch kann das Unternehmen die Wirtschaftlichkeit der Vertriebsaktivitäten besser analysieren.

Ein weiteres Beispiel ist die Reisekostenabrechnung bei Projektarbeiten. Hierbei werden die Reisekosten direkt dem jeweiligen Projekt zugeordnet, um die Projektrentabilität genau zu überwachen. Dies ist besonders wichtig für Dienstleistungsunternehmen, die projektbasiert arbeiten.

Für eine korrekte Nutzung des Kontos sollten alle Belege gesammelt und ordnungsgemäß archiviert werden, um eine nachvollziehbare Abrechnung zu gewährleisten. Dies ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern auch für eine eventuelle Steuerprüfung. Die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist hierbei essentiell.

Kostenrechnerische Aspekte

In der Kostenrechnung wird das Konto 7500 “Reisekosten” verwendet, um die Aufwendungen präzise den entsprechenden Kostenstellen oder Kostenträgern zuzuordnen. Durch die Zuordnung der Reisekosten zu den jeweiligen Projekten oder Abteilungen können Unternehmen die Kostenverursachung detailliert analysieren.

Im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) sind Reisekosten ein wesentlicher Bestandteil, um die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zu optimieren. Unternehmen können dadurch sicherstellen, dass alle anfallenden Reisekosten vollständig erfasst und den richtigen Stellen zugeordnet werden.

Die exakte Erfassung und Zuordnung von Reisekosten trägt zur Transparenz in der Kostenstruktur des Unternehmens bei und unterstützt die effiziente Entscheidungsfindung durch genauere Kostenanalysen. Dies ermöglicht eine fundierte Kalkulation von Produkten und Dienstleistungen.

Steuerliche Aspekte

Reisekosten sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Es ist wichtig, die GoBD-Anforderungen zu erfüllen, was bedeutet, dass alle Belege vollständig, korrekt und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Die betriebliche Veranlassung muss nachgewiesen werden können (z.B. durch Reiseberichte, Kundenbesuchsberichte).

Bei der Umsatzsteuer sind Reisekosten im Allgemeinen mit dem Standardsteuersatz von 19% behaftet, es sei denn, es handelt sich um Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen. Beispielsweise können Hotelübernachtungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, während andere Reisekosten wie Transport mit dem Standardsteuersatz abzurechnen sind. Die Vorsteuer aus den Rechnungen kann unter den üblichen Voraussetzungen (ordnungsgemäße Rechnung) gezogen werden.

Unternehmen sollten darauf achten, dass die Reisekostenerstattungen den gesetzlichen Regelungen entsprechen, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Dazu gehört die korrekte Handhabung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Reisekosten. Auch die Einhaltung der Verpflegungspauschalen ist wichtig, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Flugreise zu einem Kundenbesuch

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)
Reisekosten730073107500500,00
Bank120018001200

Buchungssatz: Soll Reisekosten 7300 (SKR03) / 7310 (SKR04) / 7500 (SKR05) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) - 500,00 €

Der Mitarbeiter reist per Flugzeug zu einem Kundenbesuch. Die Kosten werden der Kostenstelle “Vertrieb” zugeordnet.

Beispiel 2: Hotelübernachtung während einer Schulung

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)
Reisekosten730073107500200,00
Kasse100016001000

Buchungssatz: Soll Reisekosten 7300 (SKR03) / 7310 (SKR04) / 7500 (SKR05) an Haben Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) / 1000 (SKR05) - 200,00 €

Der Mitarbeiter übernachtet während einer Schulung in einem Hotel. Die Kosten werden dem Schulungsprojekt zugeordnet.

Beispiel 3: Mietwagen für eine Projektbesprechung

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)
Reisekosten730073107500100,00
Verbindlichkeiten a. LL160033003100

Buchungssatz: Soll Reisekosten 7300 (SKR03) / 7310 (SKR04) / 7500 (SKR05) an Haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) / 3100 (SKR05) - 100,00 €

Für eine Projektbesprechung wird ein Mietwagen genutzt. Die Kosten werden dem entsprechenden Projekt zugeordnet.

Beispiel 4: Verpflegungspauschale für eine eintägige Geschäftsreise (Inland)

Angenommen, ein Mitarbeiter ist 10 Stunden auf einer eintägigen Geschäftsreise. Die Verpflegungspauschale beträgt 15,00 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)
Reisekosten73007310750015,00
Bank120018001200

Buchungssatz: Soll Reisekosten 7300 (SKR03) / 7310 (SKR04) / 7500 (SKR05) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) - 15,00 €

Beispiel 5: Bahnfahrt mit Vorsteuerabzug

Ein Mitarbeiter kauft eine Bahnfahrkarte für 119,00 € (inkl. 19% USt).

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)
Reisekosten (netto)730073107500100,00
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406157019,00
Bank120018001200

Buchungssatz: Soll Reisekosten 7300 (SKR03) / 7310 (SKR04) / 7500 (SKR05) 100,00 €, Soll Abziehbare Vorsteuer 19% 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) / 1570 (SKR05) 19,00 € an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) - 119,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlerhafte Zuordnung zu Kostenstellen: Oft werden Reisekosten nicht korrekt den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, was die Kostenanalyse erschwert.
  • Unvollständige Belegsammlung: Fehlende Belege können bei einer Steuerprüfung zu Problemen führen.
  • Falsche Steuererfassung: Die falsche Anwendung des Umsatzsteuersatzes kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  • Nicht nachvollziehbare Abrechnungen: Unklare oder fehlerhafte Abrechnungen erschweren die interne Kontrolle.
  • Überschreitung gesetzlicher Pauschalen: Bei Verpflegungspauschalen muss auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geachtet werden.
  • Falsche Erfassung von Privatanteilen: Bei gemischter Nutzung (betrieblich/privat) müssen private Anteile korrekt berücksichtigt werden.
  • Versäumnis der Vorsteuerabzugsprüfung: Der Vorsteuerabzug bei Reisekosten muss sorgfältig geprüft werden.
  • Fehlende Reisezweckangabe: Der Reisezweck muss klar dokumentiert sein, um die betriebliche Veranlassung nachzuweisen.
  • Nichtbeachtung der Aufbewahrungsfristen: Rechnungen und Belege müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Dokumentationspflichten beachten: Halten Sie sich an die GoBD-Anforderungen zur Dokumentation und Archivierung von Belegen.
  • Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig zur richtigen Abrechnung und Dokumentation von Reisekosten.
  • Interne Richtlinien erstellen: Implementieren Sie klare Richtlinien zur Abrechnung von Reisekosten, um Fehler zu vermeiden. Diese Richtlinien sollten auch die Genehmigungsprozesse für Reisen regeln.
  • Digitale Reisekostenabrechnung: Nutzen Sie Softwarelösungen, die die Erfassung und Zuordnung von Reisekosten automatisieren. Dies reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehler.
  • Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie regelmäßige interne Audits durch, um die Einhaltung der steuerlichen und unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen.
  • Reisekostenrichtlinie: Erstellen Sie eine detaillierte Reisekostenrichtlinie, die alle relevanten Aspekte abdeckt (z.B. zulässige Transportmittel, Hotelkategorien, Verpflegungspauschalen).
  • Genehmigungsprozess: Implementieren Sie einen klaren Genehmigungsprozess für Reisen, um die Kostenkontrolle zu verbessern.
  • Vorsteuerabzug prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen auf den Firmennamen ausgestellt sind und die notwendigen Angaben für den Vorsteuerabzug enthalten.
  • Belege digitalisieren: Digitalisieren Sie alle Belege, um sie einfach archivieren und wiederfinden zu können.