SKR04 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 7310

Zeitschriften, Bücher

Kontonummer

7310

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 7310 “Zeitschriften, Bücher” im SKR04 Kontenrahmen dient der Erfassung von Aufwendungen für Fachliteratur und periodisch erscheinende Publikationen, die für den betrieblichen Alltag erforderlich sind. Es gehört zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Buchführung.

Verwendungszweck

Das Konto 7310 wird verwendet, um Ausgaben für Zeitschriften, Bücher und andere Fachliteratur zu erfassen, die für die geschäftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens notwendig sind. Dies umfasst sowohl gedruckte als auch digitale Publikationen, die zur Weiterbildung der Mitarbeiter oder zur Informationsbeschaffung über branchenspezifische Entwicklungen genutzt werden.

Ein typischer Anwendungsfall ist der Kauf eines Fachbuchs, das ein Unternehmen zur Einführung neuer Technologien benötigt. Auch der Bezug eines monatlichen Fachmagazins, das aktuelle Trends und Entwicklungen der Branche abdeckt, fällt unter dieses Konto.

Weitere Beispiele sind digitale Abonnements von Online-Fachzeitschriften oder der Kauf von E-Books, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit relevant sind. Das Konto ist nicht für private Literaturkäufe gedacht, sondern ausschließlich für solche, die einen klaren betrieblichen Nutzen darstellen.

Steuerliche Aspekte

Beim Buchen von Aufwendungen auf das Konto 7310 müssen die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) beachtet werden. Dies bedeutet, dass alle Belege digital oder in Papierform aufbewahrt werden müssen und jederzeit nachvollziehbar sein sollten.

Die Umsatzsteuerbehandlung ist ebenfalls wichtig: Der Kauf von Fachliteratur unterliegt in der Regel dem ermäßigten Steuersatz von 7%, während digitale Publikationen dem Standardsteuersatz von 19% unterliegen können. Unternehmen sollten genau prüfen, welcher Steuersatz für die jeweilige Publikation gilt und entsprechend buchen.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Fachbuchkauf

Soll: 7310 Zeitschriften, Bücher – 107,00 €
Haben: 1200 Bank – 107,00 €

Ein Unternehmen kauft ein Fachbuch für 100 € netto. Der Rechnungsbetrag beläuft sich inklusive 7% Umsatzsteuer auf 107 €.

Beispiel 2: Digitales Zeitschriften-Abonnement

Soll: 7310 Zeitschriften, Bücher – 119,00 €
Haben: 1200 Bank – 119,00 €

Ein digitales Jahresabonnement für eine Fachzeitschrift wird erworben. Der Preis beträgt 100 € netto, zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Beispiel 3: Kauf eines E-Books

Soll: 7310 Zeitschriften, Bücher – 21,40 €
Haben: 1200 Bank – 21,40 €

Ein E-Book wird für 20 € netto gekauft, die Umsatzsteuer beträgt 7%.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Privatkäufe buchen: Es dürfen nur beruflich relevante Literaturkäufe auf dieses Konto gebucht werden.
  • Falscher Steuersatz: Verwechslungen zwischen 7% und 19% Umsatzsteuer, z.B. bei digitalen Publikationen.
  • Fehlende Belege: Nicht ordnungsgemäß archivierte Belege können bei Prüfungen Probleme verursachen.
  • Unklare Buchungszwecke: Unzureichende Belegbeschreibung oder Buchungstexte können die Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen.
  • Verwechslung mit anderen Aufwandskonten: Falsche Zuordnung von Kosten zu anderen Konten, z.B. Weiterbildungskosten.
  • Nichtbeachtung der GoBD: Unzureichende elektronische Aufbewahrung der Belege.

Rechtstipps und Best Practices

  • Belegorganisation: Alle Belege zu Literaturkäufen sollten systematisch und digital abgelegt werden, um die GoBD-Anforderungen zu erfüllen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Steuersätze: Da sich die gesetzlichen Regelungen ändern können, sollten die angewendeten Steuersätze regelmäßig überprüft werden.
  • Klare Buchungstexte: Verwenden Sie präzise Buchungstexte, die den Zweck und den Inhalt der Ausgabe klar beschreiben.
  • Fortbildungskosten abgrenzen: Bildungsausgaben, die über den Kauf von Literatur hinausgehen, sollten auf anderen spezifischen Konten gebucht werden.
  • Beratung durch Steuerberater: Bei Unsicherheiten in der Kontierung oder steuerlichen Behandlung von Literaturkäufen ist die Konsultation eines Steuerberaters ratsam.