SKR04 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 7110

Telefon

Kontonummer

7110

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 7110 “Telefon” im SKR04 wird verwendet, um alle betrieblichen Telefonkosten zu erfassen. Es zählt zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und stellt einen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Verwendungszweck

Das Konto 7110 “Telefon” wird genutzt, um sämtliche Kosten im Zusammenhang mit betrieblichen Telefonverbindungen zu erfassen. Hierzu zählen sowohl Festnetz- als auch Mobiltelefonkosten. Typische Buchungsvorfälle sind monatliche Rechnungen von Telefonanbietern für Gesprächsgebühren, Grundgebühren und sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Telefonanschlüssen stehen.

Ein praktisches Beispiel ist die monatliche Rechnung eines Telekommunikationsanbieters, die sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkkosten umfasst. Diese werden in der Buchhaltung gesammelt auf dem Konto 7110 erfasst, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Auch Kosten für Zusatzdienste wie VoIP oder Fax über IP können hier verbucht werden, sofern sie sich eindeutig dem Telefonbereich zuordnen lassen.

Unternehmen, die Telefone auch für den privaten Gebrauch ihrer Mitarbeiter zulassen, sollten darauf achten, die privaten Anteile dieser Kosten herauszurechnen oder gesondert zu erfassen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Eine klare Trennung ist wichtig, um die Betriebsausgaben korrekt und GoBD-konform darzustellen.

Steuerliche Aspekte

Bei der Verbuchung von Telefonkosten ist zu beachten, dass die Vorsteuer aus den Rechnungen des Telekommunikationsanbieters in der Regel abzugsfähig ist, sofern es sich um Kosten handelt, die betrieblich veranlasst sind. Die Telefonrechnung sollte alle erforderlichen Angaben enthalten, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) legen fest, dass die Aufzeichnungen nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar sein müssen. Bei der Erfassung von Telefonkosten ist darauf zu achten, dass alle Belege ordnungsgemäß archiviert und zu den jeweiligen Buchungen zugeordnet werden können.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Monatliche Telefonrechnung

Soll: 7110 Telefon – 119,00 €
Haben: 1200 Bank – 119,00 €

Ein Unternehmen bezahlt die monatliche Telefonrechnung per Banküberweisung. Die Rechnung beträgt 100,00 € netto zuzüglich 19,00 € Umsatzsteuer.

Beispiel 2: Bezahlung von Mobilfunkkosten

Soll: 7110 Telefon – 47,60 €
Haben: 1200 Bank – 47,60 €

Der Betrag umfasst 40,00 € netto für Mobilfunkkosten und 7,60 € Umsatzsteuer.

Beispiel 3: Erstattung privater Telefonkosten

Soll: 1000 Kasse – 23,80 €
Haben: 7110 Telefon – 23,80 €

Ein Mitarbeiter erstattet dem Unternehmen die privat angefallenen Telefonkosten, die ursprünglich über das Geschäftskonto bezahlt wurden.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Zuordnung der Kosten: Oft werden private Kostenanteile nicht korrekt herausgerechnet.
  • Fehlender Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer wird nicht als Vorsteuer erfasst, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind.
  • Unvollständige Belege: Fehlende oder unvollständige Rechnungen führen zu Nachteilen bei der Betriebsprüfung.
  • Fehlende Trennung von Festnetz und Mobilfunk: Alle Telefonkosten werden pauschal erfasst, ohne Unterscheidung der Kostenarten.
  • Nicht GoBD-konforme Belegablage: Belege werden nicht ordnungsgemäß archiviert oder sind nicht eindeutig zuordenbar.

Rechtstipps und Best Practices

  • Trennung von Privat- und Geschäftskosten: Achten Sie darauf, private Telefonkosten nicht als Betriebsausgaben zu verbuchen.
  • Regelmäßige Belegkontrolle: Überprüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Telefonrechnungen.
  • Digitalisierung der Belegablage: Nutzen Sie digitale Lösungen zur Archivierung, um GoBD-konform zu arbeiten.
  • Kosteneffizienz prüfen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Telefonverträge auf Einsparmöglichkeiten.
  • Mitarbeiterschulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zur korrekten Trennung von privaten und geschäftlichen Telefonkosten.