Konto 6825
Rechts- und Beratungskosten
Kontonummer
6825
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 6825 “Rechts- und Beratungskosten” im SKR04 erfasst die Honorare für Anwälte, Notare und Steuerberater sowie die Kosten der Verfahrensführung. Es liegt in der Kontenklasse 6 bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, unmittelbar vor 6827 Abschluss- und Prüfungskosten und 6830 Buchführungskosten. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten.
Verwendungszweck
Auf 6825 gehören:
- Anwaltshonorare für Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung
- Notargebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen
- Steuerberaterhonorare für Beratung außerhalb von Buchführung und Abschluss
- Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Gutachten im Rechtsstreit
- Unternehmens-, Datenschutz- und IT-Rechtsberatung
Ausschlaggebend ist der betriebliche Anlass. Ein Streit um eine Kundenforderung ist betrieblich veranlasst, eine private Auseinandersetzung des Inhabers nicht, unabhängig davon, von welchem Konto gezahlt wurde.
Die laufende Buchführung gehört nicht hierher, sondern auf 6830 Buchführungskosten. Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses laufen über 6827 Abschluss- und Prüfungskosten.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 6830 Buchführungskosten: die laufende Finanzbuchführung durch Dritte.
- 6827 Abschluss- und Prüfungskosten: Jahresabschluss und Abschlussprüfung.
- 6820 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur): Fachwissen aus Literatur statt individueller Beratung.
- 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen: Auffangkonto für Aufwand ohne eigenes Sachkonto.
Buchungsbeispiele
Anwaltsrechnung für eine Vertragsprüfung
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6825 Rechts- und Beratungskosten | 1.200,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 228,00 EUR | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.428,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4950 Rechts- und Beratungskosten 1.200,00 EUR und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 228,00 EUR an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.428,00 EUR.
Notarkosten für eine Gesellschafterversammlung per Bank
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6825 Rechts- und Beratungskosten | 480,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 91,20 EUR | |
| 1800 Bank | 571,20 EUR |
Im SKR03 buchst du 4950 und 1576 an 1200 Bank.
Gerichtskosten ohne Umsatzsteuer
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6825 Rechts- und Beratungskosten | 366,00 EUR | |
| 1800 Bank | 366,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4950 Rechts- und Beratungskosten 366,00 EUR an 1200 Bank 366,00 EUR. Gerichtsgebühren werden hoheitlich erhoben und enthalten keine Umsatzsteuer.
Steuerliche Aspekte
Beratungshonorare unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Vorsteuer ist nach § 15 UStG abziehbar, soweit die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde. Gerichtskosten sind davon ausgenommen, weil ihnen kein steuerbarer Umsatz zugrunde liegt.
Wichtig ist die Prüfung, ob Aufwand vorliegt oder Anschaffungskosten entstehen. Notar- und Beratungskosten, die unmittelbar mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts zusammenhängen, sind Anschaffungsnebenkosten und werden mit dem Wirtschaftsgut aktiviert. Auch Gründungs- und Umwandlungskosten sind gesondert zu würdigen und nicht automatisch Aufwand des laufenden Jahres.
Bei gemischt veranlassten Mandaten ist aufzuteilen. Weist der Steuerberater den privaten Teil der Einkommensteuererklärung getrennt aus, wird nur der betriebliche Teil auf 6825 gebucht; der private Teil ist eine Entnahme auf 2100 Privatentnahmen allgemein.
Unterlagen zu Rechtsstreitigkeiten sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren und sollten zusammen mit dem Verfahrensausgang abgelegt werden.
Häufige Fehler
- Private Rechtsberatung als Betriebsausgabe erfasst. Maßgeblich ist der Anlass, nicht das Zahlungskonto.
- Vorsteuer aus Gerichtsgebühren gebucht. Diese enthalten keine Umsatzsteuer.
- Anschaffungsnebenkosten als Aufwand behandelt. Notarkosten beim Erwerb gehören in die Anschaffungskosten.
- Buchführungshonorar hier gebucht. Es gehört auf 6830.
- Sammelrechnung der Kanzlei nicht aufgeteilt. Beratung, Buchführung und Abschluss haben eigene Konten.
FAQ
Welches Konto entspricht 6825 im SKR03?
Im SKR03 buchst du Rechts- und Beratungskosten auf 4950. Bezeichnung und Inhalt sind identisch.
Warum steht auf der Gerichtskostenrechnung keine Umsatzsteuer?
Weil Gerichte hoheitlich handeln und keine steuerbaren Leistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts erbringen. Die Kosten sind trotzdem Betriebsausgabe, nur eben ohne Vorsteuerabzug.
Wie ordne ich eine Kanzleirechnung mit mehreren Leistungen zu?
Nach den ausgewiesenen Positionen: Beratung auf 6825, laufende Buchführung auf 6830, Jahresabschluss und Prüfung auf 6827. Ist die Rechnung nicht aufgeschlüsselt, empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Kanzlei; eine pauschale Zuordnung verzerrt den Vorjahresvergleich.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.