Konto 6650
Reisekosten Arbeitnehmer
Kontonummer
6650
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 6650 “Reisekosten Arbeitnehmer” im SKR04 erfasst die Kosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten deiner Mitarbeiter. Fahrten, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen und Reisenebenkosten laufen darüber, wenn du kein aufgeteiltes Kontenschema führst. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4660 Reisekosten Arbeitnehmer.
Verwendungszweck
6650 nimmt auf, was der Betrieb einem Arbeitnehmer für eine Auswärtstätigkeit erstattet oder unmittelbar bezahlt:
- Bahn-, Flug-, Taxi- und Mietwagenkosten
- Kilometererstattung für die Nutzung des privaten Fahrzeugs
- Hotelübernachtungen im In- und Ausland
- Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG
- Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Gepäckaufbewahrung
Wer eine feinere Auswertung braucht, verteilt den Aufwand auf 6663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten, 6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand und 6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind keine Reisekosten. Sie werden beim Arbeitnehmer über die Entfernungspauschale berücksichtigt.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 6663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten: Beförderungsleistungen und Kilometererstattungen.
- 6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand: Tagespauschalen ohne Vorsteuer.
- 6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand: Hotelkosten mit ermäßigtem Steuersatz auf die reine Übernachtung.
- 6670 Reisekosten Unternehmer: dieselben Kostenarten für den Betriebsinhaber.
Buchungsbeispiele
Bahnfahrkarte für eine Dienstreise, per Bank bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6650 Reisekosten Arbeitnehmer | 112,15 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 21,31 EUR | |
| 1800 Bank | 133,46 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4660 Reisekosten Arbeitnehmer 112,15 EUR und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 21,31 EUR an 1200 Bank 133,46 EUR.
Hotelrechnung mit getrennt ausgewiesenem Frühstück
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6650 Reisekosten Arbeitnehmer | 100,00 EUR | |
| 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 7,00 EUR | |
| 6650 Reisekosten Arbeitnehmer | 15,00 EUR | |
| 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 2,85 EUR | |
| 1800 Bank | 124,85 EUR |
Im SKR03 buchst du 4660 mit 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1200 Bank.
Verpflegungspauschale für eine eintägige Reise über acht Stunden
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6650 Reisekosten Arbeitnehmer | 14,00 EUR | |
| 1600 Kasse | 14,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4660 Reisekosten Arbeitnehmer 14,00 EUR an 1000 Kasse 14,00 EUR. Pauschalen enthalten keine Vorsteuer.
Steuerliche Aspekte
Die Verpflegungspauschalen ergeben sich aus § 9 Abs. 4a EStG: 28 EUR bei 24 Stunden Abwesenheit, jeweils 14 EUR für An- und Abreisetag mit auswärtiger Übernachtung und 14 EUR für einen Tag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, mindert sich die Pauschale um 20 Prozent für das Frühstück und um je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen der vollen Tagespauschale. Nach drei Monaten Tätigkeit an derselben Stätte entfällt der Abzug; eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Frist neu beginnen.
Fahrtkosten dürfen mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz gelten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
Bei Hotelrechnungen greift § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG: Die kurzfristige Beherbergung wird mit 7 Prozent besteuert, Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit 19 Prozent. Deshalb weisen Hotels Übernachtung und Frühstück getrennt aus. Eine kurze Anleitung liefert die Vorlage Reisekosten Mitarbeiter.
Häufige Fehler
- Vorsteuer aus der Verpflegungspauschale gezogen. Der Pauschale steht kein Leistungsbezug gegenüber.
- Hotelrechnung einheitlich mit 7 Prozent gebucht. Das Frühstück unterliegt dem Regelsteuersatz.
- Mahlzeitenkürzung nicht angewendet. Gestellte Mahlzeiten mindern die Pauschale zwingend.
- Reisekostenabrechnung ohne Originalbelege. Ohne Belege gibt es keinen Vorsteuerabzug.
- Pendelfahrten als Dienstreise erstattet. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind keine Auswärtstätigkeit.
FAQ
Welches Konto entspricht 6650 im SKR03?
Im SKR03 buchst du Reisekosten von Arbeitnehmern auf 4660. Die Unterkonten heißen dort 4663, 4664 und 4666.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale im Inland?
Nach § 9 Abs. 4a EStG 28 EUR bei ganztägiger Abwesenheit und 14 EUR für An- und Abreisetag beziehungsweise für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Für Auslandsreisen setzt das Bundesfinanzministerium eigene Pauschbeträge fest.
Muss ich Übernachtung und Frühstück wirklich trennen?
Ja, wenn du die Vorsteuer korrekt ziehen willst. Übernachtung und Frühstück unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen. Hotels weisen die Positionen deshalb getrennt aus; eine Sammelbuchung mit einem einheitlichen Satz führt zu einer falschen Voranmeldung.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.