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SKR04 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 6640

Bewirtungskosten

Kontonummer

6640

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 6640 “Bewirtungskosten” im SKR04 nimmt den abziehbaren Teil geschäftlicher Bewirtungen auf. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG lässt nur 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen zum Abzug zu, die übrigen 30 Prozent buchst du auf 6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten. Der Vorsteuerabzug bleibt davon unberührt und ist in voller Höhe möglich. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4650 Bewirtungskosten.

Verwendungszweck

Auf 6640 gehört die Bewirtung von Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, also Kunden, Interessenten, Lieferanten und Geschäftspartner. Erfasst werden Speisen, Getränke, Genussmittel und das übliche Trinkgeld.

Typische Fälle:

  • Geschäftsessen im Restaurant
  • Catering bei Kundenveranstaltungen, Produktvorstellungen und Jubiläen mit Kundenbeteiligung
  • Bewirtung in den eigenen Räumen aus geschäftlichem Anlass

Nicht auf dieses Konto gehören die Bewirtung eigener Mitarbeiter bei internen Anlässen und die üblichen Getränke im Büro. Diese Aufmerksamkeiten bucht der SKR04 auf 6643 Aufmerksamkeiten und sie bleiben ungekürzt abziehbar. Fahrt- und Übernachtungskosten rund um ein Geschäftsessen sind Reisekosten und gehören auf die entsprechenden Reisekostenkonten.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten: der 30-Prozent-Anteil, der außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen ist.
  • 6643 Aufmerksamkeiten: Getränke und kleine Snacks für Mitarbeiter und Besucher.
  • 6630 Repräsentationskosten: Aufwand für das äußere Auftreten ohne Bewirtungscharakter.
  • 6670 Reisekosten Unternehmer: eigene Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten auf Geschäftsreisen.

Buchungsbeispiele

Restaurantrechnung mit Geschäftspartner, bar bezahlt

SollHabenBetrag
6640 Bewirtungskosten70,00 EUR
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten30,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %19,00 EUR
1600 Kasse119,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4650 Bewirtungskosten 70,00 EUR, 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30,00 EUR und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 EUR an 1000 Kasse 119,00 EUR.

Catering für eine Kundenveranstaltung auf Rechnung

SollHabenBetrag
6640 Bewirtungskosten560,00 EUR
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten240,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %152,00 EUR
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen952,00 EUR

Im SKR03 buchst du 4650, 4654 und 1576 an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Geschäftsessen mit Firmenkreditkarte

SollHabenBetrag
6640 Bewirtungskosten168,00 EUR
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten72,00 EUR
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %45,60 EUR
1800 Bank285,60 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4650, 4654 und 1576 an 1200 Bank. Die Vorlage Bewirtungskosten 70/30 zeigt den Ablauf im Detail.

Steuerliche Aspekte

Der Abzug ist doppelt begrenzt. Zuerst sind unangemessene Teile auszuscheiden, danach bleiben von den angemessenen Aufwendungen 70 Prozent abziehbar. Angemessenheit bemisst sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und damit nach Branche, Anlass und Größe des Betriebs.

Der Nachweis ist an eine Form gebunden. Verlangt sind schriftlich Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Bei einer Bewirtung in der Gaststätte genügen Anlass und Teilnehmer, die Rechnung ist beizufügen. Fehlen die Angaben, entfällt der Abzug in voller Höhe, nicht nur zu 30 Prozent.

Umsatzsteuerlich bleibt der volle Abzug nach § 15 UStG erhalten, weil die Bewirtung unternehmerisch veranlasst ist. Ab 250 EUR brutto braucht die Rechnung alle Pflichtangaben einschließlich des Namens des bewirtenden Unternehmens. Bewirtungsbelege sind wie alle Buchungsbelege nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren; auf Thermopapier gedruckte Bewirtungsbelege gehören zeitnah digitalisiert.

Häufige Fehler

  • Keine 70/30-Trennung gebucht. Der Gewinn wird dadurch zu niedrig ausgewiesen.
  • Vorsteuer gekürzt. Der Vorsteuerabzug bleibt bei 100 Prozent.
  • Anlass zu unbestimmt beschrieben. “Kundengespräch” ohne Bezug reicht bei einer Prüfung nicht.
  • Interne Bewirtung auf 6640. Sie gehört auf 6643 und wird nicht gekürzt.
  • Rechnung ab 250 EUR ohne Firmenname akzeptiert. Dann fehlt die Grundlage für den Vorsteuerabzug.

FAQ

Welches Konto entspricht 6640 im SKR03?

Im SKR03 buchst du den abziehbaren Anteil auf 4650 Bewirtungskosten und den nicht abziehbaren Anteil auf 4654. Die 70/30-Aufteilung selbst ist in beiden Kontenrahmen identisch.

Gilt die 70-Prozent-Grenze auch für die Bewirtung eigener Mitarbeiter?

Nein. Die Kürzung nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG betrifft die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass. Bei rein betrieblicher Bewirtung eigener Arbeitnehmer greift sie nicht; solche Aufwendungen bleiben grundsätzlich voll abziehbar und werden auf anderen Konten erfasst.

Muss ich den 30-Prozent-Anteil wirklich getrennt buchen?

Es ist der praktikabelste Weg. Der nicht abziehbare Teil muss beim Gewinn hinzugerechnet werden, und ein eigenes Konto macht das nachvollziehbar. DATEV hält dafür 6644 bereit, damit die Hinzurechnung im Jahresabschluss ohne Nebenrechnung erkennbar bleibt.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.